Die Stadt Zürich setzt auf verschiedene Massnahmen, um die Luftschadstoffe zu verringern: Begrenzung der Schadstoffe an den Quellen, Lenkungsabgaben und Vorschriften zum Schutz der Nachbarschaft.
Die Verbesserung der Luftqualität ist eine komplexe Aufgabe. Es braucht viele einzelne Massnahmen auf Stufe Bund, Kanton und Stadt. Die Luftreinhalte-Verordnung des Bundes enthält alle vorsorglichen Massnahmen. Die Stadt setzt die Vorschriften aus der Luftreinhalte-Verordnung um. Wenn die Luft zu stark belastet ist, müssen die Kantone weitergehende Massnahmen ergreifen. Dies schreibt das Umweltschutzgesetz vor. Der aktuelle Massnahmenplan des Kantons Zürich gilt seit 2016.
Der Kanton hat der Stadt die Kompetenz für einen eigenen Massnahmenplan übertragen. Der Massnahmenplan der Stadt Zürich wurde das letzte Mal im Jahr 2020 revidiert. Die städtischen Massnahmen zur Luftreinhaltung sind eng mit den kantonalen Behörden abgestimmt.
Die Belastung durch Stickoxide und Feinstaub an den grossen Strassen in der Stadt ist immer noch zu hoch. Das zeigen die ständigen Messungen.
Wenn die Belastung über dem erlaubten Wert liegt, nimmt das Risiko für die Gesundheit der Menschen zu. Selbst wenn die Grenzwerte eingehalten werden, können Luftschadstoffe der Gesundheit schaden.
Die Massnahmen betreffen Holz-, Öl- und Gasfeuerungen. Ebenso Baustellen und Notstromanlagen. Ziel ist, dass diese Anlagen weniger Stickoxide, Feinstaub und krebserregende Russpartikel ausstossen.
Auch Baustellen müssen Massnahmen zur Luftreinhaltung treffen. Dazu gehören:
- Ausrüstung der Baumaschinen mit Partikelfiltern
- Massnahmen, um Staub zu reduzieren
- Verwenden von Gerätebenzin bei benzinbetriebenen Maschinen ohne Katalysator
Die Stadt überprüft die Massnahmen auf den Baustellen regelmässig.
Flüchtige organische Verbindungen (volatile organic compounds, VOC) werden als Lösungsmittel eingesetzt. Sie sind zum Beispiel in Farben, Lacken und diversen Reinigungsmitteln enthalten. Auf Produkte mit flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) bezahlt man seit dem Jahr 2000 eine Lenkungsabgabe. Sie soll den Verbrauch umweltschädlicher Produkte verringern.
Abluft muss man so abgeben, dass Anwohnende nicht geschädigt oder belästigt werden. Je nach Anlage müssen die Abgase gereinigt und über einen Kamin über dem Dach abgeführt werden.
Stören Sie Rauch oder Gerüche? Unsere Fachpersonen für Luftqualität beraten Sie gerne. Möchten Sie Luftschadstoffe verringern? Wir unterstützen Sie dabei.
- Sofort-Massnahmen
Bitte wenden Sie sich schnell an eine Person im betreffenden Gebäude. Eine defekte Gas- oder Ölfeuerung kann dann ausgeschaltet werden. Dadurch wird weiterer Schaden verhindert.
- Meldung an uns:
Fachbereich Luftqualität, Telefon +41 44 412 28 51 (tagsüber)
Stadtpolizei, Telefon +41 44 4 117 117 (nachts)