Den Erhalt und die Höhe von Subventionen werden durch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse einer Familie bestimmt. Für die Berechnung dient die neueste definitive Gemeinde- und Staatssteuerrechnung. Aus der Berechnung ergibt sich der individuelle Beitragsfaktor. Dieser legt fest, ob und in welcher Höhe die Betreuungskosten subventioniert werden. Mit dem Beitragsrechner können Beitragsfaktor und Elternbeitrag unverbindlich selber berechnet werden.
Weichen die aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse (massgebendes Gesamteinkommen) um mehr als 20 Prozent von der neuesten definitiven Gemeinde- und Staatssteuerrechnung ab, werden diese für die Ermittlung des Beitragsfaktors herangezogen. Mit dem Subventionsantrag erhalten Sie weitere Informationen dazu. Die Bestimmungen sind in der Verordnung Kinderbetreuung festgehalten.
Eine rückwirkende Subventionierung ist nicht möglich. Bis zur Bestätigung von Beitragsfaktor und subventionsberechtigtem Betreuungsumfang wird der Maximaltarif verrechnet.
Für einen subventionierten Betreuungsplatz benötigen Sie zwei Bestätigungen:
- Bestätigung über den subventionsberechtigten Betreuungsumfang (SBU)
- Beitragsfaktor (BF)
Vorgehen beim Beantragen von Subventionen bei Betreuung in Kitas oder Tagesfamilien
- Bestellen Sie den Subventionsantrag.
- Sie erhalten einen vorausgefüllten Subventionsantrag, den Sie prüfen und dem Schulamt unterschrieben per Post zurücksenden.
- Sie erhalten Ihren individuellen Beitragsfaktor vom Schulamt.
- Sie vereinbaren mit der Betreuungseinrichtung der Schule schriftlich die Betreuung (Betreuungsvereinbarung). Weitere Informationen finden Sie unter Anmeldung.
- Die Rechnung für die Betreuung erhalten Sie vom Schulamt.
Möchten Sie einen einkommensabhängigen Elternbeitrag bezahlen? Wenn Sie bereits einen bestätigten Beitragsfaktor erhalten haben, müssen Sie keinen Subventionsantrag bestellen.
Das Onlineformular für einen Subventionsantrag können Sie verwenden, wenn Sie eine verheiratete oder alleinerziehende Person sind.
Im Falle von
- Lebenspartnerschaften (leibliche Eltern oder seit mehr als 3 Jahren im gleichen Haushalt lebend),
- quellensteuerpflichtigen Personen oder
- Personen ohne Steuerrechnung (bitte aktuelle Einkommens- und Vermögensnachweise mitschicken),
verwenden Sie bitte das folgende PDF-Bestellformular.
Nein, ein Subventionsantrag gilt für die ganze Familie.
Sie erhalten von uns drei Monate vor Ablauf der Periode einen Verlängerungsantrag, den Sie kontrollieren und mit allfälligen Unterlagen unterschrieben zurücksenden. Wenn Sie ein Monat vor Ablauf der Frist kein Verlängerungsantrag erhalten haben, melden Sie sich unbedingt beim Schulamt, Abteilung Schulische Betreuung, +41 44 413 85 85.
Ja, der Beitragsfaktor wirkt sich auf der Ferienbetreuungsrechnung genau gleich aus.
Nein, ein Subventionsantrag gilt für 12 Monate.
Formel: Massgebender Betrag dividiert durch Grenzbetrag = Individueller Beitragsfaktor
Der für die Beitragsberechnung massgebende Betrag ergibt sich aus dem massgebenden Gesamteinkommen (gesamtes steuerbares Haushalteinkommen plus Vermögensanteil) abzüglich der Haushaltabzüge.
Mit dem Grenzbetrag wird festgelegt, ab welchem massgebenden Betrag die Eltern den Maximaltarif bezahlen müssen. Der Grenzbetrag wird vom Gemeinderat festgelegt.
Ein Berechnungsbeispiel finden Sie unter Betreuungskosten berechnen.
0 % Beitragsfaktor heisst, dass Sie den Minimalansatz bezahlen. 100 % Beitragsfaktor bedeutet, dass Sie den Maximalansatz bezahlen.
Nein, der zivilrechtliche Wohnsitz der Erziehungsberechtigten muss in der Stadt Zürich sein. Ansonsten wird Ihnen für die Betreuung der Maximaltarif verrechnet.
Nein, subventionsberechtigt sind nur Einwohner*innen der Stadt Zürich. Mit dem Wegzug aus der Stadt Zürich werden die Subventionen eingestellt.
Sie bezahlen den Maximaltarif. Subventionen sind nur mit einem definitiven Beitragsfaktor möglich. Es können keine Rückforderungsansprüche gestellt werden.
Wenn Sie die leiblichen Eltern des Kindes sind dann ja; ansonsten erst wenn Sie 3 Jahre und mehr im gleichen Haushalt leben.
Ja, bei verheirateten Paaren sind beide Einkommen im Subventionsantrag anzugeben, auch wenn einer von beiden nicht der leibliche Elternteil des Kindes ist.
Nein, nur der Elternteil, bei dem das Kind gemäss Bevölkerungsamt angemeldet ist, kann Subventionen beantragen.
Montag bis Freitag
8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr