Sofern kein Einheitstarif besteht, bezahlen Sie für das Angebot entsprechend Ihrem Beitragsfaktor den Tarif zwischen Minimal- und Maximalbetrag. Mit Hilfe des Beitragrechners können Sie Ihre Betreuungskosten selbst berechnen.
Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der Leitung Betreuung Ihrer Schule, welche unten genannten Betreuungsangebote für Ihr Kind zur Verfügung stehen.
¹Der Elternbeitrag bei einkommensabhängigen Tarifen richtet sich nach dem individuellen Beitragsfaktor (Bestellung Subventionsantrag durch Eltern/Sorgeberechtigte). Ohne Subventionen kommt der Maximaltarif zur Anwendung.
²Sofern es die betrieblichen Voraussetzungen der Schule erlauben, besteht die Möglichkeit von spontanen Buchungen von Betreuungsangeboten an einzelnen Tagen. Für diese Buchungen gelangt ein höherer Tarif als bei der regulären Betreuung zur Anwendung (zzgl. 3 Franken je Angebot resp. bei Ferienbetreuung zzgl. 6 Franken). Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an das Betreuungspersonal der Schule.
³Ein gebundener Mittag kostet 6 Franken, mittels begründetem Gesuch ist eine Reduktion auf maximal 4.50 Franken möglich. Informationen dazu erhalten Sie von Ihrer Schule.
Die Betreuungseinrichtungen sind während der Schulwochen mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage und des Berchtoldstags an allen Wochentagen von Montag–Freitag von 7 bis 18 Uhr geöffnet. Die Betreuung wird zwischen den Eltern und der Schule vor dem ersten Besuchstag mit einer Betreuungsvereinbarung schriftlich vereinbart. Für die Betreuung in den Schulferien ist eine zusätzliche Betreuungsvereinbarung abzuschliessen.
1 An diesen Tagen muss die Betreuung aktiv gebucht werden.
2 Unterrichtsschluss ist um 12 Uhr.
Die ausgewogenen, kindergerechten Menüs erfüllen hohe Anforderungen an Qualität und Herkunft der Zutaten sowie an die nährstoffschonende Zubereitung. Die Betreuungseinrichtungen wählen das Essen aus dem Angebot von menuandmore und ergänzen es mit Salaten, Rohkost oder anderen Beilagen. Die Mittagsverpflegung wird kalt angeliefert und kurz vor dem Mittag in der Betreuungseinrichtung aufbereitet und serviert.
Für Kinder mit speziellen Ernährungsbedürfnissen (Allergie, Zöliakie oder Diabetes) wird mit den Eltern eine individuelle Vereinbarung getroffen. Wann immer möglich sollen die betroffenen Kinder zusammen mit den anderen Kindern essen können.
Bei Fragen zur Verpflegung an Ihrer Schule kontaktieren Sie bitte die zuständige Leitung Betreuung oder fragen Sie direkt in der Betreuungseinrichtung Ihres Kindes nach.
Die AGB regeln die Rahmenbedingungen für die schulische Betreuung. Sie wurden am 5. März 2024 von der Schulpflege abgenommen.
Montag bis Freitag
8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr