Der Handlungsbedarf betreffend Massnahmen zur Reduktion der übermässigen Luftschadstoff-Belastung ist in der Stadt Zürich besonders gross, da die Gesundheit vieler Menschen betroffen ist. Seit Inkrafttreten des Massnahmenplans Luftreinhaltung 2011 haben sich Vorgaben aus dem übergeordneten Recht verändert. Die Stadt überprüft die bestehenden Massnahmen und passt diese an. Sie nimmt zudem die neuen Empfehlungen aus dem kantonalen Plan auf. Der revidierte Massnahmenplan 2019 zeigt die aktuellen Massnahmen.