Kontrolle
Vor dem Einstieg ist zu prüfen, ob ein gültiges Ticket vorhanden ist. In jenen Fahrzeugen, in denen das Fahrpersonal Tickets verkauft, ist das Ticket beim Einstieg zu lösen. Mehrfahrtenkarten oder Tageswahlkarten müssen am Ticketautomaten oder nach dem Einstieg umgehend am Entwerter im Bus gestempelt werden.
Zu Kontrollzwecken werden alle Reisenden ohne gültigen Fahrausweis mit Namen, Wohnadresse, Geburtsdatum und Bürgerort erfasst. Die Quittung oder Zahlungsaufforderung aus der Kontrolle gilt während einer Stunde als Ticket in allen Zonen. Eine Strafanzeige bleibt grundsätzlich vorbehalten. Ab dem dritten Vorfall innert zwei Jahren erfolgt immer eine Strafanzeige bei der Polizei.
Persönliches Abo vergessen
Geraten Fahrgäste, die ihr gültiges persönliches ZVV-, Z-Pass-, General- oder Halbtaxabonnement vergessen haben, in eine Ticketkontrolle, besteht die Möglichkeit, das Abonnement zusammen mit der Zahlungsaufforderung innerhalb von 10 Tagen persönlich an einer ZVV-Verkaufsstelle oder online via Ticketcontrol vorzuweisen. In diesem Fall wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 5.– erhoben.
Kinder/Jugendliche
Pro Begleitperson können bis zu 8 Kinder gratis reisen. Kinder von 6 bis 16 Jahren bezahlen den ermässigten Fahrpreis.:
Junior-Karte
Mit der Junior-Karte fahren Kinder von 6 bis 16 Jahren in Begleitung von Vater und/oder Mutter gratis. Die Eltern müssen ein gültiges Ticket besitzen. Die Junior-Karte kostet pro Kind und Jahr CHF 30.–. Ab dem dritten Kind ist sie gratis.
Kinder-Mitfahrkarte
Die Kinder-Mitfahrkarte für CHF 30.– ermöglicht Begleitpersonen ab 16 Jahren (Grosseltern, Urgrosseltern, Gotte/Götti, Nachbarin/Nachbar, Tante/Onkel, Freunde/Bekannte, Tagesmütter, Nannys, sozial engagierte Personen, etc.) ein Kind von 6 bis 16 Jahren gratis mitzunehmen.
Reisen mit teilgültigem Ticket
Eine reduzierte Gebühr wird erhoben, wenn ein Ticket auf dem gesamten Reiseweg an sich gültig ist, aber eine der folgenden Bedingungen nicht erfüllt:
- Fehlender Klassenwechsel
- Ticket für falsche Kundengruppe (z.B. Ticket zum ermässigten Preis ohne Berechtigung)
- Fehlender Streckenwechsel bzw. abweichende Strecke
- Falsche Verkehrsmittelwahl auf Teilstrecke (z.B. Streckenbillett Bern–Zürich Enge via Zürich HB, Teilstrecke in Zürich wird mit dem Tram zurückgelegt statt der Bahn)
Reisen ohne gültiges Ticket
Reisende ohne gültiges Ticket bezahlen den vollen Zuschlag. Nur den reduzierten Zuschlag bezahlt jedoch, wer
- ein nationales Billett vorweisen kann, welches mindestens zwischen zwei Haltestellen der befahrenen Strecke gültig ist.
- bei der Kontrolle ein Ticket des entsprechenden oder eines angrenzenden Tarif- oder Verkehrsverbunds vorweisen kann, welcher mindestens für eine Teilstrecke gültig ist.
Ist die Gültigkeit eines Tickets im Zeitpunkt einer Kontrolle um weniger als die Hälfte überschritten, ist nur der reduzierte Zuschlag geschuldet. Dies gilt nur für Tickets, die weniger als einen Kalendertag gültig sind, z.B. Verbundbillette oder Mehrfahrtenkarten mit einer Gültigkeit von 4 Stunden.
Weiterführende Informationen
Die ZVV-Richtlinien zu den Ticketkontrollen finden Sie hier: