Kurse Instruierte Person Aufsicht (IPA)
Der Kurs «Instruierte Person Aufsicht (IPA)» richtet sich an Bauunternehmer, welche mit Maschinen und Geräten in der Nähe von VBZ-Fahrleitungsanlagen arbeiten.
Die Annäherung an die Fahrleitungsanlagen ist im Dokument RLV230003 «Sicherheitsweisung Arbeiten im Gleis- und Fahrleitungsbereich» klar geregelt. Nähert man sich mit Maschinen oder Geräten näher als 1,25 m an, müssen technische oder organisatorische Massnahmen getroffen werden. Oft sind in der Praxis technische Massnahmen nicht umsetzbar. In solchen Fällen kommen organisatorische Massnahmen zum Zug. Bei dieser organisatorischen Massnahme kommt die «Instruierte Person Aufsicht (IPA)» ins Spiel.
Eine Instruierte Person Aufsicht (IPA) sorgt für den Schutz des Materials / des Personals vor den Gefährdungen von VBZ-Fahrleitungsanlagen (mechanisch und / oder durch elektrischen Strom).
IPA haben zwingend die VBZ-Ausbildung als «Instruierte Person Aufsicht (IPA)» zu absolvieren. Ein IPA darf nur eine Maschine oder ein Gerät beaufsichtigen.
Ausbildungsmodul Instruierte Person Aufsicht (IPA)
1. Allgemeines
Die Instruierte Person Aufsicht (IPA) ist für die Sicherheit von Personen und Maschinen zuständig, welche sich gemäss RLV230003 «ISicherheitsweisung Arbeiten im Gleis- und Fahrleitungsbereich» in der Nähe der VBZ-Fahrleitung (600 V DC) aufhalten.
Dieser Kurs ist für Neueinsteiger, als auch für alle Mitarbeiter, welche bereits im Gleisbereich arbeiten.
2. Ziele der Ausbildung IPA
2.1 Kennt die für den IPA wesentlichen Punkte der Sicherheitsweisung RLV230003
2.2 Lernt, die in der RLV230003, Kapitel 3.2.2 genannten Distanzen abzuschätzen
2.3 Kennt die «IWichtige Hinweise!» gemäss RLV230003, Kapitel 3.2.2 und kann sie anwenden
2.4 Die IPA lernt selbständig einzuschätzen, in welchen Situationen er Blickkontakt (oder z.B. Funkkontakt oder andere Hilfsmittel) zu Personen oder Maschinenführer haben muss
2.5 Kennt die Massnahmen bei einem Unfall
3. Anforderungen / Voraussetzungen für IPA
3.1 Ist in der Lage die relevanten Dokumente zu verstehen und umzusetzen (Deutsch in Wort und Schrift)
3.2 Kennt die Abläufe und die allgemeinen Spielregeln auf Baustellen im Gleis- und Fahrleitungsbereich
3.3 Ist autorisiert und fähig, die Sicherheit gemäss RLV230003 durchzusetzen
4. Ausbildung / Befähigung / Ausrüstung / Gültigkeit / Kurskosten
Die Instruktion für die Instruierte Person Aufsicht erfolgt durch die Verkehrsbetriebe Zürich.
- Dauer: ca. 4 Stunden (Instruktion und Schlusstest)
- Abgabe Befähigung (Ausweis) und persönliche nummerierte Warnweste orange (Bsp.-Nr.: VBZ IPA001)
- Die Befähigung ist 5 Jahre gültig, danach muss der Kurs wiederholt werden
- Die Ausbildung ist für die Unternehmer kostenlos
5. Kontaktpersonen Ausbildungsmodul / Link zur Sicherheitsweisung
Anmeldung / Administration: Michael Soukup, Stab Infrastruktur
Referent: Fabrizio Berta, Instandhaltungsplaner Fahrleitungstechnik
Kontakt: IPA-Kurse@vbz.ch
Dokument Sicherheitsweisung Arbeiten im Gleis- und Fahrleitungsbereich