Der ZVV und die VBZ sind sich einig, dass die Stadt Zürich neue Trams braucht. Zu diesem Zweck führten die VBZ eine Ausschreibung nach GATT/WTO für 70 neue Trams durch. Für die Finanzierung der Folgekosten ist per Gesetz der ZVV zuständig.
Zweitmeinung soll eingeholt werden
Der ZVV und die VBZ sind zu einem sorgfältigen, wirtschaftlichen und effizienten Einsatz der öffentlichen Mittel verpflichtet. Damit der Verkehrsrat als oberstes Organ des ZVV einen Entscheid für die Finanzierung eines Fahrzeugtyps fällen kann, soll gemäss Regierungsrat eine Zweitmeinung zum Ergebnis der Auswertung der VBZ eingeholt werden. Eine solche Expertise war bisher nicht abschliessend möglich, weil nicht alle Anbieter dem vom ZVV beauftragten Gutachter Einblick in ihre Offerten gewähren wollten. Nun werden VBZ und ZVV wie vom Regierungsrat gefordert in gemeinsamer Absprache einen Gutachter für eine neue Zweitmeinung bestimmen.
Bedarf für neue Trams unbestritten
Der mittelfristige Bedarf für neue Trams als Ersatz älterer Fahrzeuge war nie bestritten. Der Trambetrieb in der Stadt Zürich ist trotz des laufenden Verfahrens im bisherigen Umfang sichergestellt. ZVV und VBZ werden alles daran setzen, innert angemessener Frist und mit der Unterstützung aller Beteiligten zu einem Resultat zu gelangen.
Medienkontakt:
ZVV: Thomas Kellenberger, Medienstelle ZVV, Tel. 043 288 48 09
VBZ: Andreas Uhl, Stabschef VBZ, Tel. 044 411 47 53
Chronologie zur Trambeschaffung:
- Die Verkehrsbetriebe Zürich VBZ starteten im Jahr 2011 mit einer öffentlichen Ausschreibung nach GATT / WTO für 70 neue Tram-Fahrzeuge. Diese sollen Fahrzeuge des Typs Tram 2000 ersetzen.
- Die Beurteilung der Offerten im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erfolgte durch die VBZ. Die Angebote sind seit dem Herbst 2013 vollständig ausgewertet, die Resultate hingegen noch nicht kommuniziert. Über den Zuschlag entscheidet das zuständige städtische Gremium. Für die Finanzierung der Folgekosten ist jedoch per Gesetz der ZVV zuständig. Die VBZ stellten beim ZVV im Januar 2014 ein Gesuch um Kostengutsprache. Über die Kostengutsprache entscheidet der Verkehrsrat des Kantons Zürich.
- In diesem Verwaltungsverfahren prüft der ZVV das Gesuch auf die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben aus dem Personenverkehrsgesetz des Kantons Zürich, insbesondere hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit.
- Eine Zweitmeinung sollte Klarheit über offene Fragen zum Gesuch schaffen. Nicht alle Anbieter gewährten jedoch dem vom ZVV beauftragten Gutachter Einblick in die Offerten. Das verunmöglichte dem ZVV eine abschliessende Beurteilung. Aufgrund des laufenden Ausschreibungsverfahrens kann über diese Punkte keine Auskunft gegeben werden.
- Der Verkehrsrat beschloss daher, keine Kostengutsprache zu leisten. Gegen diesen Entscheid erhob die Stadt Zürich, vertreten durch die VBZ, Rekurs an den Regierungsrat des Kantons Zürich.
- Der Regierungsrat hob mit Beschluss vom 15.9.2015 den Beschluss des Verkehrsrats auf und wies den ZVV an, in gemeinsamer Absprache mit den VBZ einen neuen Gutachter zu bestimmen.