Die Stadtzürcher Fachstelle Begabungsförderung bietet ergänzend zur Volksschule das Begabtenförderprogramm Universikum an. Universikum-Kurse kommen nachgeordnet zu schuleigenen Massnahmen der Begabtenförderung zum Zug.
Seit dem Schuljahr 2023/24 wird das neue Konzept Begabungs- und Begabtenförderung (BBF) in vier Etappen an allen Schulen eingeführt. Gleichzeitig werden die «Universikum»-Kurse bis zum Schuljahr 2026/27 abgebaut. Die Kurse können nur Schüler*innen besuchen, die noch nicht nach dem neuen Konzept BBF unterrichtet werden.
Jahreskurse finden ein Mal pro Schulwoche während der Unterrichtszeit statt. Kursbeginn ist in der 3. Woche nach den Sommerferien (Woche 36).
Anmeldungen erfolgen über die Klassenlehrperson, basierend auf einem Schulischen Standortgespräch (SSG) und der Einwilligung von Eltern und Schulleitung. Hinweise zur Teilnahme an «Universikum»-Kursen sind im Leitfaden zu finden. Es gilt zu beachten, dass nur Kinder, die nicht vom neuen Konzept BBF profitieren, an den Universikum-Kursen teilnehmen können.
- Für eine Kurs-Anmeldung ist die Klassenlehrperson zuständig.
- Das Jahresprogramm SJ 2025/26 erscheint nach den Frühlingsferien.
- Anmeldeschluss ist Freitag, 4. Juli 2025.
- Die Zuteilungsentscheide erhalten Sie in der letzten Sommerferienwoche.
Die Kurse richten sich an hochbegabte Schüler*innen von der 1. bis 6. Klasse der Stadtzürcher Volksschule, die eine Ergänzung zu den schuleigenen Fördermassnahmen brauchen. Ausgenommen sind Schüler*innen, die an einer Schule nach dem neuen Konzept BBF unterrichtet werden. Ein hochbegabtes Kind
- hat einen deutlichen geistigen Entwicklungsvorsprung. Dies nehmen die Beteiligten aufgrund seines Verhaltens und/oder seiner Leistungen an.
- reagiert freudig auf geistige Herausforderungen.
- zu denjenigen zwei von hundert Kindern gehört, bei denen diese Eigenschaften am stärksten ausgeprägt sind.
- Die Wahl der Universikum-Jahreskurses erlaubt dem Kind, während der Zeit des Kurses den normalen Schulstoff zu verpassen. Dies hilft schulische Unterforderung zu vermeiden.
- Die Klassenlehrperson bestimmt den für das Kind nötigen Basisstoff zur Erreichung der Lernziele und beschränkt dabei Übungs- und Wiederholungsaufgaben auf das absolut Notwendige.
- Das Kind bringt den Stoff selbstständig in Erfahrung und arbeitet ihn nach.
- Die Eltern organisieren den Schulweg zu und von den Universikum-Kursen und übernehmen damit allenfalls einhergehende Kosten.
- Falls zusätzlich zur Hochbegabung sonderpädagogische Bedürfnisse bestehen, bleibt die Regelschule auch im Universikum-Unterricht dafür zuständig. Sie meldet ihre Ansprechpersonen für entsprechende fachliche Unterstützung auf dem Anmeldeformular.
Aufgrund der oben genannten Bedingungen kann der Entscheid für eine Anmeldung an Universikum-Jahreskurse gefällt werden. Diesen trifft die Klassenlehrperson im Rahmen der Förderplanung zusammen mit den Eltern und dem Kind. Bei Unsicherheit oder Uneinigkeit kann der Schulpsychologische Dienst beigezogen werden.
Die Klassenlehrperson meldet das Kind an, basierend auf einem Schulischen Standortgespräch (SSG) und der Einwilligung von Eltern/Sorgeberechtigten und Schulleitung.
Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zum Besuch des Unterrichts. Die Fachstelle für Begabungsförderung nimmt die Kurseinteilung vor. Eltern und Klassenlehrpersonen werden schriftlich informiert.
Die Platzzahl ist beschränkt und es besteht kein Anspruch auf einen Kursplatz. Falls kein Platz zur Verfügung steht, erfolgt eine Absage. Erhält das Kind keinen Platz im Universikum, ist die Klassenlehrperson Ansprechperson für eine geeignete Förderung vor Ort.
Die Leitung des Universikum-Kurses dokumentiert die Entwicklung der Schüler*innen gegen Ende des Jahreskurses oder nach Bedarf in einem Lernbericht. Den Bericht erhalten Klassenlehrpersonen und Eltern/Sorgeberechtigte in Woche 24. In besonderen Fällen können die Universikum-Kursleiter*innen zum Schulischen Standortgespräch eingeladen werden.
Bei Überforderung oder störendem Verhalten behält sich die Fachstelle für Begabungsförderung vor, Kinder von Universikum-Kursen zu dispensieren. Die Teilnahme an Universikum-Jahreskursen endet regulär mit dem Schuljahr. Für das folgende Schuljahr ist eine erneute Anmeldung erforderlich. Mit dem Austritt aus der Volksschule oder Wegzug aus der Stadt Zürich endet die Teilnahme.