Private Parkplätze
Die städtische Parkplatzverordnung (PPV) regelt die Erstellung von Abstellplätzen auf Privatgrund für Autos und Velos bei Neu- und Umbauten. Die teilrevidierte PPV ist am 12. September 2016 in Kraft getreten und definiert neu die Regelungen zum Mobilitätskonzept für autoarme Nutzungen. Unterstützung dazu bietet der Leitfaden autoarme Nutzungen. Grundlagen zur Parkplatzberechnung finden Sie unter «Rechtliches». Der Plan mit den Reduktionsgebieten ist auch auf dem städtischen OpenData-Portal veröffentlicht.
Öffentliche Parkplätze
Bei Auto-Parkplätzen auf öffentlichem Grund handelt es sich vor allem um Parkplätze der Blauen Zone oder weiss markierte Parkplätze für den Besucher- und Kundenverkehr. In der Blauen Zone darf mit einer Anwohnerparkkarte unbeschränkt parkiert werden.
Die Stadt Zürich erhebt regelmässig öffentlich zugängliche Parkplätze auf dem Stadtgebiet. Die Daten werden auf dem Züriplan und dem städtischen OpenData Portal publiziert.
Carparkplätze
Für Cars und Reisebusse gibt es an ausgewiesenen Standorten öffentlich zugängliche Halte- und Parkplätze. Insbesondere für Fernbusse im Linienverkehr steht zusätzlich der Car-Terminal am Sihlquai zur Verfügung.
Abstellplätze für Velos und Motorräder
Die Stadt erhebt regelmässig die öffentlich zugänglichen Zweiradabstellplätze. Auf dem Züriplan finden Sie alle Standorte, auch mit Fotos. Auch dieser Datensatz wird auf dem städtischen Open Data Portal zugänglich gemacht. An den städtischen Bahnhöfen gibt es ausserdem noch gesicherte Abstellplätze.
Weitere Informationen
Tiefbauamt