Werdinsel
Noch vor 35 Jahren stapelten sich Autos darauf, heute ist die Werdinsel ein beliebtes, naturbelassenes Naherholungsgebiet, das vielen Ansprüchen gerecht werden muss. Auf dieser rund acht Hektar (ca. zwölf Fussballfelder) grossen Fläche finden Badende mit und ohne Badehosen, Chiller und Griller, Gummibootkapitäne, Eltern mit Kindern, GärtnerInnen, Theaterschaffende, Flanierende mit und ohne Hund, Ballsportspielende sowie Open-Air-Besuchende ihren Platz. Vor allem an schönen Sommertagen treffen viele Bedürfnisse auf kleinem Raum aufeinander.
Aktuell
Auf den offenen Kiesflächen wachsen Wildblumen und Gräser.
Nutzungskonzept Werdinsel
Projekt zur mittel- und langfristigen Entwicklung der Erholungsnutzung
Durch das zu erwartende Bevölkerungswachstum und den ungebrochenen Trend zur intensiveren Nutzung von öffentlichen Freiräumen wird in Zukunft der Druck auf dieses Naherholungsgebiet weiter steigen. Die Insel soll weiterhin naturbelassen bleiben (kantonale Freihaltezone) und möglichst uneingeschränkt zugänglich sein. Daran soll sich nichts Grundlegendes ändern. Die Stadt setzt auf die Eigenverantwortung von Besucherinnen und Besuchern und möchte mit dem Erarbeiten eines Nutzungskonzepts die weitgehend konfliktarme Situation von heute auch bei zusätzlichem Nutzungsdruck beibehalten können.
Das Nutzungskonzept und dessen Erarbeitung
Erste Sofortmassnahmen wie die Beschilderung des Nacktbadebereichs, mehr Veloabstellplätze und zusätzliche Abfalleimer wurden 2014, 2015 sowie im Sommer 2016 umgesetzt.
Im Jahr 2016 wurden in einem ersten Schritt verwaltungsintern die Grundlagen erarbeitet, der Handlungsspielraum ausgelotet und darauf aufbauend die Handlungsfelder identifiziert. Der Informations- und Beteiligungsprozess wurde im Frühjahr 2017 gestartet und im Herbst 2017 abgeschlossen.
Informations- und Beteiligungsprozess
Der zweite Schritt, der Informations- und Beteiligungsprozess, startete im Frühjahr 2017 und dauerte bis Ende 2017. Der Prozess setzte auf den gemeinsamen Austausch und die Wissensvermittlung zu einzelnen Handlungsfeldern an alle Involvierten und Betroffenen. Ein zentraler Punkt war der Einbezug der Erfahrungen und des Knowhows der AnrainerInnen sowie der InteressenvertreterInnen. Die Interessen sollten gleichberechtigt vertreten sein. Dabei war wichtig, eine realistische Erwartungshaltung an das Gesamtkonzept zu erhalten und nötigenfalls Gründe für Einschränkungen in der Lösungsfindung aufzuzeigen. Entscheide mit Auswirkungen in den Bereichen von Bewilligungen, Budget oder baulichen Massnahmen sind den jeweiligen Verantwortlichen in der Stadtverwaltung oder beim Kanton Zürich vorbehalten.
Im Vorfeld wurden Grundlagen erarbeitet und verschiedene Handlungsfelder definiert. In vier dieser Felder sehen die Projektverantwortlichen einen hohen Handlungsbedarf sowie einen gewissen Handlungsspielraum. Zu diesen vier Handlungsfeldern wurden in der ersten Phase verschiedene InteressenvertreterInnen und Schlüsselpersonen eingeladen, um miteinander die allenfalls unterschiedlichen Positionen zu erörtern und je nach Thema gemeinsam Lösungen zu entwerfen.
Diese Lösungsvorschläge wurden mit weiteren Handlungsfeldern zu einem Entwurf des Gesamtkonzepts zusammengeführt und an einer öffentlichen Grossgruppenveranstaltung vorgestellt und diskutiert. Inhaltliche Punkte einzelner Handlungsfelder wurden in Phase 3 in den Arbeitsgruppen bereinigt. Die Anzahl Workshops ist im Diagramm nur skizziert.
Handlungsfelder und Kernthemen des Beteiligungsprozesses
Zur Diskussion der Themen mit Handlungsspielraum wurden rund hundert InteressenvertreterInnen zu Workshops und runden Tischen eingeladen.