Sexarbeit ist in der Schweiz legal. Der Strichplatz Depotweg ist eine der Zonen, auf dem Strassensexarbeit erlaubt ist. Den Sexarbeitenden steht mit dem Strichplatz ein geschützter Arbeitsort zur Verfügung, und sie werden sozialarbeiterisch sowie medizinisch betreut. Zu den Zielen gehört überdies der Schutz der Bevölkerung vor den negativen Auswirkungen der Strassensexarbeit.
Das Platzteam Depotweg betreut die Sexarbeitenden vor Ort und sorgt dafür, dass die Platzregeln eingehalten werden. Der Pavillon auf dem Strichplatz bietet Sexarbeitenden einen Ort für Kontakt und Austauschmöglichkeit.
Angebot auf dem Strichplatz Depotweg:
- Information, Beratung und Triage
- allgemeine Gesundheitsförderung und Abgabe von Präventionsmaterial
- ärztliche Sprechstunde (jeden zweiten Dienstag)
- Tests für sexuell übertragbare Krankheiten (in Kooperation mit Isla Victoria)
- Toiletten, Dusche, Waschmaschine
- Krisenintervention
- Schutz vor Belästigung und Gewalt
- Freier*innen fahren von der Zufahrt direkt auf die Rundstrecke (Corso). Fussgänger*innen sind nicht erlaubt.
- Preise und Dienstleistungen werden von den Sexarbeiter*innen und der Kundschaft direkt vereinbart. Das Platzteam Depotweg nimmt darauf keinen Einfluss.
- -Danach findet die Dienstleistung entweder in einer der Sexboxen oder in einem Wohnmobil der Sexarbeitenden statt.
- Für Fragen steht das Platzteam Depotweg zur Verfügung. Zum Beratungspavillon haben jedoch nur Sexarbeitende und die Mitarbeitenden Zutritt.
- In Notfällen leisten die Mitarbeitenden erste Hilfe.
- Die Stadtpolizei Zürich ist auf dem Strichplatz Depotweg punktuell präsent. Sie überprüft vor allem die Bewilligungen der Sexarbeitenden und interveniert, wenn die Regeln des Strichplatz Depotweg nicht eingehalten werden oder bei Gesetzesübertretungen.
- Sonntag – Donnerstag: 18.30–2 Uhr
- Freitag und Samstag: 19.30 – 3 Uhr
Ausserhalb dieser Öffnungszeiten ist die Einfahrt geschlossen.
Sie suchen in der Stadt Zürich käuflichen Sex? Handeln Sie verantwortungsbewusst und halten Sie sich an die Platzordnung und die folgenden Grundsätze:
Strassensexarbeit ist in der Stadt Zürich nur innerhalb der vom Stadtrat verfügten offiziellen Strichzonen und zu den festgesetzten Zeiten erlaubt.
Ausserhalb der offiziellen Zonen und Zeiten droht eine polizeiliche Verzeigung. Die erste Busse kostet rund 200 Franken plus Bearbeitungsgebühr. Sexarbeiter*innen riskieren ausserdem den Entzug der Prostitutionsgewerbebewilligung. Dies gilt auch für das Gebiet der Langstrasse und ihre Nebenstrassen. Erlaubt ist dort lediglich das «Anwerben» in den Gastwirtschaften, sofern dies vom Lokal toleriert wird.
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Menschen, die in der Umgebung des Strichplatzes wohnen oder arbeiten.
Schützen Sie sich und alle Beteiligten!
Es gibt zahlreiche sexuell übertragbare Krankheiten (STI), nicht nur HIV/AIDS, die auch durch Oralsex oder Küssen übertragen werden.
Sexarbeitende, die ungeschützten Sex zulassen oder anbieten, tun dies nicht nur bei Ihnen.
Mehr Informationen zum Thema sexuelle Gesundheit finden Sie unter «Mehr zum Thema» am Ende dieser Seite.
Sexarbeit ist eine Dienstleistung wie andere auch. Es ist aber auch ein harter und riskanter Job. Verhalten Sie sich darum als Kund*in, der*die gerne wieder gesehen wird!
Alle Sexarbeitenden haben ihre eigenen Grenzen. Respektieren Sie das Recht, nein zu sagen. Treffen Sie zum Voraus klare Abmachungen und bezahlen Sie einen angemessenen Preis!
Sexarbeit ist ein Geschäft, in dem es auch Zwang und Ausbeutung gibt. Machen Sie sich nicht zum*zur Kompliz*in von Gewalttaten und Menschenhandel.
Wenn Sie den Eindruck haben, dass ein*e Sexarbeitende*r unter starkem Druck steht oder möglicherweise misshandelt wird, handeln Sie verantwortungsvoll. Lassen Sie die Person mit Ihrem Handy eine Beratungsstelle anrufen oder geben Sie ihr die Nummer der FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration oder der Abteilung Milieu- und Sexualdelikte der Stadtpolizei.
Keinesfalls sollten Sie die Person zu etwas drängen oder etwas gegen ihren Willen tun – auch nicht Behörden einschalten.
Die Platzordnung gilt für das ganze Areal inklusive Aufenthalts- und Beratungsräumlichkeiten vom Platzteam Depotweg. Die Überwachung und Durchsetzung obliegen dem Personal sowie der Stadtpolizei. Anweisungen des Personals ist unverzüglich Folge zu leisten. Widerhandlungen gegen die Rechtsordnung oder die Platzordnung haben die sofortige Wegweisung und ein Platzverbot zur Folge. Strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten.
- Der Zutritt zum Areal ist nur während der Öffnungszeiten gestattet. Als Kundschaft von Sexarbeitenden sind ausschliesslich Erwachsene in Fahrzeugen oder mit Fahrtnissen gestattet. Fussgänger*innen sind auf dem Areal nicht zugelassen.
- Der Zutritt zu den Aufenthalts- und Beratungsräumlichkeiten des Platzteams Depotweg ist dem Personal und den Sexarbeitenden vorbehalten.
- Die Sexarbeitenden haben über die für die Ausübung der Strassensexarbeit notwendigen Bewilligungen zu verfügen. Sie können ihre Dienstleistungen entweder in den Boxen oder im eigenen Wohnmobil auf dem Platz erbringen.
Medien und andere Interessierte erhalten Zutritt ausschliesslich nach vorgängiger Absprache und Terminvereinbarung.
- Sexuelle Dienstleistungen dürfen ausschliesslich innerhalb des Areals in der dazu bezeichneten Zone nachgefragt und angeboten werden.
- Es ist untersagt, Standgelder zu fordern oder feste Standplätze zu beanspruchen.
- Nach jeder Nutzung sind die Standplätze sowie die Sexboxen in ordentlichem Zustand zu hinterlassen und der Abfall in den dafür vorhandenen Behältern zu entsorgen.
- Physische oder psychische Gewalt sowie störendes Verhalten wird nicht toleriert und mit Platzverbot geahndet.
- Das Durchführen kommerzieller Aktionen, z. B. zu Werbe- oder Verkaufszwecken, ist nicht erlaubt. Gemeinnützige Tätigkeiten sind ausschliesslich mit vorgängig ausgestellter Bewilligung durch das Sozialdepartement, Soziale Einrichtungen und Betriebe, gestattet.
- Jede Person haftet gegenüber der Stadt Zürich für die von ihr vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden.
- Die Stadt Zürich haftet gegenüber Dritten nicht für Schäden.
Das Areal hat eine Zu- und eine Ausfahrt, eine Rundstrecke («Corso»), Räumlichkeiten für Aufenthalt und Beratung für die Sexarbeitenden, vier Standplätze für (eigene) Wohnmobile und zwölf Sexboxen. In den acht grösseren Sexboxen wird die Dienstleistung im Auto in der Box erbracht. In den vier kleineren Boxen stehen Pritschen zur Verfügung. Auf dem gesamten Strichplatz gilt Schritttempo (höchstens 10 km/h).
- Sexboxen
- Aufenthalt und Beratung
- Sichtschutzwand
- Maschenzaun
- Unterstände
- Pissoir
- Barrierefreies WC (Zugang nur mit Eurokey)
- Sichtschutz Erdwall
- Stellplätze für Wohnmobile
- Basislager
Alle Nutzer*innen des Platzes sind angehalten, Rücksicht auf die Nachbarschaft zu nehmen.
Strassensexarbeit ist in der Stadt Zürich nur innerhalb der vom Stadtrat verfügten offiziellen Strichzonen und zu den festgesetzten Zeiten erlaubt.
Ausserhalb der offiziellen Zonen und Zeiten droht eine polizeiliche Verzeigung. Die erste Busse kostet rund 200 Franken plus Bearbeitungsgebühr.
Sexarbeiter*innen riskieren ausserdem den Entzug der Prostitutionsgewerbebewilligung.
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Menschen, die in der Umgebung des Strichplatzes wohnen oder arbeiten.
Ausserhalb des Areals sind sexuelle Dienstleistungen verboten und können vom Personal mit einem Platzverbot belegt und polizeilich gebüsst werden.
Der Strichplatz liegt am Depotweg 3-5 in Zürich Altstetten.
Die Zufahrt zum Strichplatz Depotweg erfolgt über die Aargauerstrasse:
- entweder von der Pfingstweidstrasse,
- von der Europabrücke über die Würzgrabenstrasse oder
- von der Vulkanstrasse her am Bahnhof Altstetten vorbei stadteinwärts.
SO-DO: 18.30 - 02.00 h
FR-SA: 19.30 - 03.00 h
Ausserhalb dieser Öffnungszeiten ist die Einfahrt geschlossen.
Wenn Sie Fragen oder Anliegen zum Strichplatz haben, können Sie uns via Kontaktformular schreiben.