Staatsangehörige eines EU*- oder EFTA**-Mitgliedstaates müssen Folgendes beachten:
1. Sind Sie allgemeinversichert, halten sich vorübergehend (z.B. als Tourist*in) in der Schweiz auf und benötigen eine notfallmässige medizinische Behandlung? Wenn Sie für die Notfallbehandlung eine gültige Europäische Versichertenkarte und ein Ausweisdokument (Pass/ID) vorweisen können, geniessen Sie in der Schweiz in der Regel vollen Versicherungsschutz.
2. Sind Sie allgemeinversichert und möchten eine geplante Behandlung (Wahleingriff) in unserem Spital durchführen lassen? Bei einer geplanten Behandlung müssen Sie zur Kostendeckung das vom ausländischen Versicherer vollständig ausgefüllte S2-Formular vor der Behandlung vorlegen.
3. Für alle übrigen Personen gelten die Regeln unter Selbstzahlende.
* EU = Europäische Union
** EFTA = European Free Trade Association (Europäische Freihandelsassoziation zwischen Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz)
Personen ohne gültige EU-Versichertenkarte oder S2-Formular sind verpflichtet, vor der Behandlung ein Depot zu bezahlen.
Die Details verschiedener Spitaltarife sind in den nachfolgenden Patient*innenerklärungen zusammengefasst. Vor dem Spitalaufenthalt muss sich die Patient*in mittels Unterschrift damit einverstanden erklären.
Falls Sie Fragen zur Kostenübernahme oder Ihrem Spitalaufenthalt haben, steht Ihnen die Kostensicherung gerne zur Verfügung.
Patientenaufnahme und Kostensicherung Stadtspital Zürich
Birmensdorferstrasse 497
8063 Zürich
Telefon +41 44 416 03 22