Programm Stadtgrün: Begrünung für ein besseres Stadtklima
Ziel des Programms Stadtgrün ist es, einen Beitrag zur Hitzeminderung, Klimaverbesserung sowie zur Steigerung der Biodiversität bis 2035 zu leisten.
Antrag für Förderprogramme
Die Stimmberechtigten der Stadt Zürich haben am 3. September 2023 die beiden Gegenvorschläge zur Volksinitiative Stadtgrün mit einer grossen Mehrheit angenommen. Mit der Annahme des direkten Gegenvorschlags wurde neu Art. 14a betreffend Stadtklima in die Gemeindeordnung eingefügt. Die Änderung trat am 1. März 2024 in Kraft. Mit der Annahme des indirekten Gegenvorschlags bewilligten die Stimmberechtigten zudem einen Rahmenkredit von 130 Millionen Franken zur Verbesserung des Stadtklimas, zur Umsetzung hitzemindernder Massnahmen und zur Stärkung der Beratung von Privatpersonen.
Mit diesem Rahmenkredit werden vier Programme zur Hitzeminderung und Klimaverbesserung sowie zur Steigerung der Biodiversität bis 2035 sichergestellt und finanziert.
Die 2024 neu gegründete Fachstelle Stadtgrün und die zuständigen Fachbereiche und Dienstabteilungen von Grün Stadt Zürich setzen die Programme gemeinsam um. Die Fachstelle ist für die Koordination der Programme und das Reporting verantwortlich.
Das Programm «Stadtgrün» besteht aus vier Programmen:
- Programm 1: Hitzemindernde Massnahmen auf städtischen Grünflächen und Plätzen sowie in Strassenräumen
- Programm 2: Beratung und Förderung hitzemindernder und biodiversitätsfördernder Massnahmen bei privaten Eigentümerschaften
- Programm 3: Förderung hitzemindernder Massnahmen für Eigenwirtschaftsbetriebe von Liegenschaften der Stadt Zürich
- Programm 4: Forschungs- und Pilotprojekte im Bereich hitzemindernder Massnahmen
Das Förderprogramm Stadtgrün (Programm 2) regelt in einem Reglement die Ausrichtung von Beiträgen im Rahmen zur Förderung ökologisch wertvollen Grüns auf privaten Grundstücken, einschliesslich Grundstücken selbstständiger Anstalten und spezialgesetzlicher Aktiengesellschaften des öffentlichen Rechts.