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Schulbetrieb

Zuzug & Umzug

Melden Sie sich umgehend auf dem Sekretariat der Kreisschulbehörde, wenn Sie in unseren Schulkreis wechseln oder diesen verlassen. Wir teilen Ihr Kind der richtigen Klasse zu oder machen die Überweisung in einen anderen Schulkreis oder eine andere Schulgemeinde. Informieren Sie auch die Lehrpersonen über einen Wegzug.

Zuteilungsgesuch

Über die Zuteilung der Schulkinder in eine Schule bzw. in eine Klasse entscheidet die Kreisschulbehörde. Diese legt sehr grossen Wert darauf, allen Kindern die bestmöglichen Schulverhältnisse bieten zu können. Die wichtigsten Kriterien bei der Einteilung sind ausgeglichene Klassen und ein zumutbarer Schulweg.

Ihr Kind tritt im kommenden Schuljahr in eine neue Schulstufe ein (in der Regel 1. Kindergarten, 1. Klasse, 4. Klasse und 1. Sekundarklasse): Wenn Sie sich für Ihr Kind eine bestimmte Schule und/oder eine bestimmte Lehrperson wünschen, richten Sie für das folgende Schuljahr bis zum 31.03. ein schriftliches und begründetes Gesuch an die Kreisschulbehörde (Schwamendingerplatz 1, Postfach, 8051 Zürich). Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Zuteilung.

Betreuung

Auf «Mein Konto» können Sie im Service «Schulische Betreuung verwalten» Betreuungsangebote buchen und Ihr Kind für die Ferienbetreuung oder unterrichtsfreie Tage anmelden.

 

Um den Service aktivieren und nutzen zu können, ist eine Registrierung notwendig. Alle Informationen zur Registrierung, zum Service, zu den Betreuungsangeboten und -tarifen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie unter Betreuung.

 

Weiterhin gibt es auch die Möglichkeit, Änderungen schriftlich einzugeben. Wenden Sie sich hierfür an das Betreuungspersonal.

Bestätigung Betreuung

Falls ein Kind nicht am Wohnort geschult werden kann, weil es sich an den Wochentagen, auch während den Ferien mehrheitlich bei Tageseltern oder Pflegefamilien aufhält, bitten wir die Eltern, das Formular von der Betreuungsperson ausfüllen und unterschreiben zu lassen. Das Formular bitte mit dem Zuteilungsgesuch an die Kreisschulbehörde Schwamendingen schicken.

Kindergarten

Azra kommt in den Kindergarten
Azra kommt in den Kindergarten

Allgemeine Informationen zum Kindergarten finden Sie beim Schulamt, in der Broschüre «Ihr Kind kommt in den Kindergarten» und im Infoblatt «Bereit für den Kindergarten?» 

Informationen zum Kindergarten Schulkreis Schwamendingen

Eintritt im laufenden Schuljahr 2024/25

Kinder, welche zwischen dem 1. August 2019 und dem 31. Juli 2020 geboren sind, werden bei einem Zuzug in unserem Schulkreis in die Kindergartenstufe aufgenommen.

Anmeldung für das Schuljahr 2025/26

Der Kindergarten ist durch den Kanton geregelt und obligatorisch. ist Ihr Kind zwischen dem 1. August 2020 und dem 31. Juli 2021 geboren? So beginnt für Ihr Kind der Kindergarten im Schuljahr 2025/26 und besucht somit die Volksschule. Ihr Kind kann in den öffentlichen Kindergarten eintreten oder in einen privaten Kindergarten, der vom Kanton Zürich anerkannt sein muss. Sie erhalten im Laufe des Monats November 2024 automatisch die Informationen wie Sie Ihr Kind über das neue Portal "Meine Kinder" anmelden können.

Sollten Sie keine Unterlagen erhalten oder ziehen Sie später in unseren Schulkreis, melden Sie sich bitte bei der Kreisschulbehörde.

Betreuung

Benötigen Sie einen Platz in der Betreuung? Die Anmeldung muss separat zur Kindergartenanmeldung erfolgen. 

Die Anmeldung erfolgt in der Regel elektronisch. Alle Informationen finden Sie unter: Schulische Betreuung - Stadt Zürich (stadt-zuerich.ch). 

Aus administrativen Gründen werden Anmeldungen für die Betreuung für das Schuljahr 2025/26 ab August 2024 entgegengenommen. Wenn Sie für Ihr Kind ab Beginn des Schuljahres 2025/26 einen Platz in der Betreuung wünschen, machen Sie die Anmeldung vor Ende April 2025.

Integrationskindergarten

Für Schülerinnen und Schüler mit erhöhten Sprachförderbedürfnissen stehen in Integrationskindergärten zusätzliche Unterstützungsmassnahmen zur Verfügung. Aktuelle Information zum Angebot, zur Anmeldung und zur Zuweisung erhalten Sie bei der Kreisschulbehörde Schwamendingen.

Fachbereich Kindergarten

Eveline Daubenmeyer
Sachbearbeiterin Kindergarten

Tel. +41 44 413 83 19

Kontaktformular

Ferienverlängerung

SchülerInnen können pro Schuljahr maximal zwei Tage der Schule fernbleiben, ohne dass dafür ein Dispensationsgrund gem. Paragraph 29 Volksschulverordnung vorliegt. Diese Tage heissen Jokertage.

Jokertage können auch zur Ferienverlängerung verwendet werden. Sie sind ein sinnvolles Mittel um einfach und unbürokratisch wichtige Dinge ausserhalb der Schule zu erledigen. Andere Dispensationen werden sehr zurückhaltend bewilligt. Insbesondere werden keine Ferienverlängerungen genehmigt, die z.B. mit den niedrigeren Flugpreisen vor und nach den Ferien begründet sind.

Übersetzungen

Bei wichtigen Gesprächen mit den Erziehungsberechtigten muss garantiert sein, dass alle Teilnehmenden verstehen, worüber informiert und was vereinbart wird. Der Einsatz von Kulturvermittlerinnen und -vermittlern ist für uns selbstverständlich. Informieren Sie die Lehr- oder Betreuungspersonen , wenn Sie diese Dienstleistung in Anspruch nehmen möchten.

Leistungen an Privatschulen

Schülerinnen und Schüler die in der Stadt Zürich wohnen und eine Privatschule besuchen, können verschiedenen Leistungen der Volksschule beziehen:

  • obligatorische Lehrmittel
  • Teilnahme an Schulsportkursen
  • Unterricht bei der Musikschule Konservatorium Zürich (MKZ)
  • Therapien: Logopädie, Psychomotorik, Psychotherapie und
    audiopädagogische Angebote

Weitere Informationen

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