Alle Schulkreise
Schulpflege
Wahlen und Organisation
Die Schulpflege besteht aus den sieben Präsidentinnen und Präsidenten der Kreisschulbehörden und wird vom Vorsteher des Schul- und Sportdepartements, einem Mitglied des Stadtrats, geleitet. Beratend stehen der Schulpflege der Direktor des Schulamts sowie die Präsidien des städtischen Konvents der Schulleitungen und des Stadtkonvents zur Seite.
Hauptaufgaben
- Steuerung der Entwicklung der Volksschule der Stadt Zürich
- Diskussion und Entscheid strategischer Fragen
- Vorbereitung und Entscheid in der Umsetzung übergeordneter Vorgaben
- Festlegen von Standards in den Schulen und den Schulkreisen
- Beschluss der Ressourcenzuteilung an Schulkreise und Schulen
- Beantwortung von Anfragen des Gemeinderats
Strategie und Bildungsagenda
Als zuständige Behörde der Volksschule der Stadt Zürich
- pflegen wir eine fortschrittliche Pädagogik im Lebensraum Schule,
- bieten wir ein verlässliches, motivierendes Arbeitsumfeld
- und nehmen wir gesellschaftliche Entwicklungen auf und gestalten den Lebensraum Schule als weltoffenen, inklusiven Lern- und Begegnungsort.
Leitsätze Schulpflege
- «Tagesschule» und «Betreuung Freizeit» werden zu einem pädagogischen Gesamtkonzept zusammengeführt und ermöglichen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Jede Schule entwickelt ausgehend von der Vision und Strategie eine gemeinsame pädagogische Haltung und lebt diese im Schulalltag. Das daraus resultierende Profil wird gegen innen und aussen wahrgenommen.
- Die Schulen leben eine gemeinsam getragene Schulkultur.
- Die Lehr- und Betreuungspersonen leben eine professionelle, respektvolle und inspirierende Beziehung zu den Schülerinnen und Schülern.
Zugehörige Projekte:
- Tagesschule 2025: Die Volksschule der Stadt Zürich nimmt mit dem Projekt Tagesschule 2025 gesellschaftsrelevante Ansprüche auf: Bildungschancen, Wirtschaftlichkeit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mit der Pilotphase II sind bis Ende 2022 rund 30 Schulen in das Modell Tagesschulen überführt. Auf das Jahr 2023 ist die etappenweise flächendeckende Einführung vorgesehen.
- Betreuung Freizeit (BeFrei): Es soll ein vielfältiges Betreuungs- und Freizeitangebot in den freiwilligen Angebotszeiten konzipiert werden, das schuleigene, schulnahe und externe Kooperationspartner einschliesst, stufengerecht bzw. altersgemäss ist, dem Betreuungsbedarf entspricht und in das pädagogische Konzept einer Schule passt. Ein breites Betreuungs- und Freizeitangebot knüpft an den überfachlichen Kompetenzen des Lehrplans 21 an und beinhaltet Angebote aus verschiedenen Dimensionen.
Leitsätze Schulpflege
- Die Schulen fördern das individuelle Lernen der Schülerinnen und Schüler partizipativ und integrativ.
- Dabei werden Neugier, Freude und Motivation als Grundlage für den Erwerb von Wissen und Kompetenzen für alle gefördert, gestärkt und eingefordert.
- Durch ausgewogenen, individualisierten Unterricht erreichen die Schülerinnen und Schüler eine ihren Fähig- und Fertigkeiten entsprechende beste fachliche und überfachliche Kompetenz.
- Die Schulen fördern Lernen mit digitalen Medien und das eigenverantwortlich Lernen unabhängiger von Zeit und Ort.
- Die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler ist ganzheitlich, vergleichbar und transparent. Sie orientiert sich an der Leistung sowie dem Leistungsfortschritt und nicht an der Herkunft und/oder dem Geschlecht.
- Die Sekundarschule ist integrativ ausgerichtet. Sie orientiert sich am Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler, um eine nahtlose weitere Förderung zu gewährleisten.
- Frühe Förderung
- Berufswahlvorbereitung beim Übergang in die Sekundarschule
- Aufgaben geben - erledigen - betreuen
- Pilot Umsetzung Begabungs- und Begabtenförderung (UBBF)
- Schulentwicklung und Digitalisierung: KITS NG (Next Generation) und Bring your own device (BYOD)
- Back to School - Neugestaltung
- Lernen unabhängiger von Zeit und Ort; Sekundarschule (Selbstorganisiertes Lernen)
- Begriffsklärung «Fernlernen» je Stufe als Orientierungsrahmen
- Beurteilungspraxis in der Stadt Zürich
Leitsätze Schulpflege
- Die Schulbehörden und die Schulführung schaffen gemeinsam die personellen, materiellen, infrastrukturellen und organisatorischen Voraussetzungen, um die pädagogischen Haltungen umzusetzen
- Führungspersonen und Führungsgremien sind Vorbild in ihrem professionellen Handeln, transparent und verlässlich in ihren Entscheidungen und bieten einen klaren Rahmen und Raum für Entwicklung.
- Führungspersonen und Führungsgremien ermöglichen Handlungsspielräume, um Projekte agil entwickeln und testen zu können.
- Führungspersonen und Führungsgremien streben eine gesunde Arbeits- und Lernumgebung an.
- Die Sekundarschule ist bei der Bevölkerung als erfolgreiche Schule bekannt und anerkannt.
- Schulentwicklung: Qualitätsentwicklung- und Qualitätssicherung (QEQS)
- Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung (QEQS) auf Ebene Stadt (Zürcher Schulpflege und Schulamt)
- SIS - Stärkung der Integrationskraft der Schulen
- Ablösung integrierte Sonderschulung in Verantwortung der Sonderschulen (ISS): Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen für die integrierte Sonderschulung werden neu zwischen Schulbehörden, Schulleitungen und Sonderschulen aufgeteilt und geregelt. Die Verantwortung geht ganz von den Sonderschulen zu den Instanzen der Regelschule - die fachliche Unterstützung der ISS (integrierte Sonderschulung in Verantwortung der Sonderschulen) durch die Sonderschulen wird neu geregelt.
- «SSR – Sekretariate für Schulleitungen der Regelschulen»
- Einführung von Kreditkarten für Globalkredite der Schulen
- Einsatz einer Arbeitsgruppe zur Festlegung digitaler Kompetenzen
Leitsätze Schulpflege
- Zusammenarbeit mit Eltern, Erziehungsberechtigten und Dritten wird im Rahmen des pädagogischen Gesamtkonzeptes als Ressource genutzt und geschätzt.
- Schulentwicklung basiert auf kooperativer Zusammenarbeit unter Einbezug der verschiedenen Berufsgruppen und angemessener Partizipation der Schülerinnen und Schüler und Anhörung der Eltern.
- Durch Vernetzung mit der Primarschule, den weiterführenden Schulen, den Lehrbetrieben sowie dem Quartier werden die Übergänge nahtlos gestaltet.
- Für alle Schülerinnen und Schüler soll eine passende Anschlusslösung nach der Sekundarschule gefunden werden.
Programme:
- Prüfungsvorbereitung Mittelschule
- Austausch über Weiterentwicklung des Lernens mit digitalen Medien
Projekte:
- Schulbotschafterinnen und Schulbotschafter: Implementierung eines mehrsprachigen Informationsprogramms für Eltern
- Festlegung eines geeigneten Tools für die Schule-Eltern-Kommunikation
- Schnuppy : Etablieren einer Plattform zur Lehrstellensuche
- «LIFT Züri»: Etablieren eines Programms zur Lehrstellensuche
- Zeitgemässe Schulanlagen mit guter Aufenthaltsqualität unterstützen das pädagogische Gesamtkonzept.
- Vielfältig nutzbare Räume ermöglichen eine effiziente Nutzung der Infrastruktur und lassen künftige Entwicklungen zu.
- Die Aussenanlagen sind Begegnungsort für Schulkinder und Quartierbevölkerung.
- Veranstaltungsreglement: Für die Durchführung von schulischen Veranstaltungen wird ein einheitliches, neues Reglement geschaffen, welches die bisherigen, teils sehrt veralteten Rechtsgrundlagen ablöst.
Mitglieder der Schulpflege
- Stadtrat Filippo Leutenegger (Präsident Schulpflege, Vorsteher Schul- und Sportdepartement, FDP)
- Roger Curchod (Präsident Kreisschulbehörde Zürichberg, parteilos)
- Barbara Fotsch (Präsidentin Kreisschulbehörde Schwamendingen, SP)
- Ursula Sintzel (Präsidentin Kreisschulbehörde Letzi, SP)
- Vera Lang Temperli (Präsidentin Kreisschulbehörde Glattal, FDP)
- Jacqueline Peter (Präsidentin Kreisschulbehörde Uto, SP)
- Gabriela Rothenfluh (Präsidentin Kreisschulbehörde Waidberg, SP)
- Katrin Wüthrich (Präsidentin Kreisschulbehörde Limmattal, SP)
Bei der Offenlegung der Interessenbindungen geht es um die Herstellung von Transparenz. Die Offenlegungspflicht besteht unabhängig von der politischen Relevanz für das bei der Stadt Zürich ausgeübte Behördenmandat. Die Offenlegung basiert auf dem Grundsatz der Selbstdeklaration und liegt in der Verantwortung der einzelnen Behördenmitglieder; die Angaben werden wie von den Behördenmitgliedern gemeldet offengelegt.
Kategorien von Interessenbindungen
- a. Berufliche Tätigkeiten
- b. Mitgliedschaften oder Mitwirkungen in Behörden und Organen der Gemeinden, des Kantons und des Bundes
- c. Leitungs- und Beratungsfunktionen für kommunale, kantonale, schweizerische und ausländische Interessengruppen
- d. Tätigkeiten und Organstellungen in Aufsichts- und Führungsgremien von juristischen Personen und Kollektiv- sowie Kommanditgesellschaften mit Sitz in der Schweiz oder im Ausland
- e. Beteiligungen an Organisationen des privaten Rechts, die mindestens fünf Prozent des Gesellschaftskapitals oder des Stimmrechts umfassen.
Roger Curchod (Präsident Kreisschulbehörde Zürichberg)
d. Stiftung zum Glockenhaus, Zürich / Stiftungsrat
Barbara Fotsch (Präsidentin Kreisschulbehörde Schwamendingen, SP)
d. Stiftung Zürcher Kinder- und Jugendheime zkj, Mitglied Stiftungsrat 2018-2022; vorgeschlagen für Legislatur 2022-2026
Vera Lang Temperli (Präsidentin Kreisschulbehörde Glattal, FDP)
c. Verband Zürcher Schulpräsidien / Präsidentin
Jacqueline Peter (Präsident Kreisschulbehörde Uto, SP)
c. SP Zürich 3 / Kanton Zürich / Schweiz / Mitglied
c. VPOD / Zürich / Mitglied
d. Aufsichtsrat der SVA Zürich / Mitglied
d. Zürcher Fürsorgeverein für Gehörlose und Schwerhörige / Präsidentin
d. Stiftungsrat der Volkshochschule des Kantons Zürich / Präsidentin (ab 1.1.2022)
Gabriela Rothenfluh (Präsidentin Kreisschulbehörde Waidberg, SP)
c. Quartierverein Unterstrass / Vorstandsmitglied Sozialdemokratische Partei (SP) / Mitglied SPK (Schulpolitische Kommission)
Ursula Sintzel (Präsidentin Kreisschulbehörde Letzi, SP)
a. Rechtsberatung selbständig
d. Vorstandsmitglied Frauenhilfsverein Aussersihl-Hard, Trägerverein der Pflegewohngruppe freya, Zürich
Katrin Wüthrich (Präsidentin Kreisschulbehörde Limmattal, SP)
c. SP Zürich 5 / Kanton Zürich / Schweiz / Mitglied
c. VPOD Zürich / Mitglied
Kreisschulbehörde
Wahlen und Organisation
Die Stimmberechtigten wählen alle vier Jahre eine Kreisschulbehörde und eine hauptamtliche Präsidentin bzw. einen hauptamtlichen Präsidenten der Kreisschulbehörde.
Hauptaufgaben
Die Kreisschulbehörde sorgt zusammen mit den Lehrpersonen, den Betreuungspersonen sowie dem Personal Hausdienst und Technik für einen geregelten Schulbetrieb, der den gesetzlichen Vorschriften und Anordnungen entspricht.
Entstehung der Schulkreise
Die Entwicklung der Industrie und die freie Markt- und Verkehrswirtschaft der Stadt Zürich brachte zu Beginn des 19. Jahrhunderts einen raschen Aufschwung.
Die bis in die dreissiger Jahre durch Wall und Graben umschlossene Stadt vermochte die vom Lande zuwandernde Bevölkerung nicht mehr aufzunehmen, weshalb sich Tausende in den benachbarten Gemeinden ansiedelten.
Im Jahre 1888 hatte Zürich etwas mehr als 28 000 Einwohner. Die Zahl der Einwohner der Aussengemeinden betrug rund 67'000. Es galt der Altstadt und den Aussengemeinden, die zu einem Ganzen geworden waren, eine rechtliche Gestalt zu geben. Das Ergebnis war die Stadtvereinigung vom Jahre 1893.
Ein Gemeinwesen von der Grösse der neuen Stadt Zürich bedurfte in mancher Hinsicht einer vom bisherigen Gemeinderecht abweichenden Organisation. Das «Vereinigungsgesetz» vom 5. Juli 1931 erlaubte die Einteilung des Stadtgebietes in die Verwaltungs- und Schulkreise, ebenso die Bestimmung der Zahl der Mitglieder des Gemeinderates.
Die neue Gemeindeordnung wurde am 15. Januar 1933 knapp angenommen. Es wurden fünf Schulkreise gebildet, weil man damals der Meinung war, dass in kleineren Schulkreisen der Kontakt zwischen Schule und Elternhaus leichter zu erreichen sei als in grösseren. Die damaligen Schulkreise sahen wie folgt aus:
Ehemalige Schulkreise vom 15. Januar 1933
Schulkreis Glattal | Kreis 11 |
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Schulkreis Limmattal | Kreise 4 und 5 und die frühere Gemeinde Altstetten |
Schulkreis Uto | Kreise 2 und 3 und die frühere Gemeinde Albisrieden |
Schulkreis Waidberg | Kreise 6 und 10 |
Schulkreis Zürichberg | Kreise 1, 7 und 8 |
Die erste Anregung für eine Neuordnung der Schulkreiseinteilung kam 1945 von drei Doktoren (H. Bosshardt, J. Brunner und E. Richner). In den nächsten 15 Jahren kamen weitere sechs Anregungen dazu, bis schliesslich 1960 vom Schulvorstand ein Bericht bei der Stadtkanzlei über die Frage der Neueinteilung der Schulkreise in der Stadt Zürich eingegangen war. Das Ziel einer Neuordnung der Schulkreise war, dass die Arbeitslast der Kreisschulbehörden durch die Zahl der Schülerinnen und Schüler eines Kreises bestimmt wird.
Der Gemeinderat fasste am 1961 folgenden Beschluss:
Für das Schulwesen bestehen folgende sieben Schulkreise:
Einteilung der sieben Schulkreise
Schulkreis Glattal | die früheren Gemeinden Affoltern, Oerlikon und Seebach |
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Schulkreis Letzi | Kreis 9 |
Schulkreis Limmattal | Kreise 4 und 5 und vom Kreis 3 das Gebiet nördlich der Birmensdorferstrasse |
Schulkreis Schwamendingen | die frühere Gemeinde Schwamendingen |
Schulkreis Uto | Kreis 2 und vom Kreis 3 das Gebiet südlich der Birmensdorferstrasse |
Schulkreis Waidberg | Kreise 6 und 10 |
Schulkreis Zürichberg | Kreise 1, 7 und 8 |
Dieses Schulkreismodell besteht bis zum heutigen Tag.