Förderprozess
Die meisten Kinder und Jugendlichen können im regulären schulischen Alltag angemessen gefördert und beurteilt werden. Bei manchen besteht Bedarf nach zusätzlichen Massnahmen. Hier braucht es einen Förderprozess mit Schulischem Standortgespräch, Förderplanung und Dokumentation.
Es gibt aber auch Situationen oder Zeitspannen, welche für viele Kinder eine besondere Herausforderung darstellen: Zum Beispiel der Übergang vom Zuhause in den Kindergarten. Dann hilft der Klassen-/ Gruppenkompass.
SSG-Spickzettel
Am Schulischen Standortgespräch (SSG) wird die aktuelle Situation des Kindes oder Jugendlichen gemeinsam besprochen. Es werden Ziele für die Förderung festgelegt und was die Beteiligten beitragen können, damit die Ziele möglichst erreicht werden. Am nächsten Standortgespräch werden die Fortschritte gemeinsam eingeschätzt.
SSG-Spickzettel
Die SSG-Spickzettel wurden für Lehrpersonen und andere Fachpersonen entwickelt, die das kantonale Verfahren bereits kennen. Es sind acht Bild- und Textkarten, welche für die Vorbereitung und Durchführung von Schulischen Standortgesprächen ergänzend eingesetzt werden können.
Im SSG sind zehn Förderbereiche vorgesehen. Fünf davon betreffen soziale und persönliche Kompetenzen. Hier kann die Zusammenarbeit zwischen Unterricht und Betreuung ansetzen.
Erklärvideo SSG-Spickzettel
Leitplanken Förderplanung
Planung und Koordination des Förderprozesses
Die Eckpunkte für die besondere Förderung werden gemeinsam mit Eltern und der Schülerin oder dem Schüler am Schulischen Standortgespräch festgelegt. Die Förderplanung konkretisiert diese Eckpunkte.
Sie ist das Instrument der am Förderprozess beteiligten Lehr-, Fach- und Betreuungspersonen und unterstützt diese dabei, die besondere Förderung zu planen, zu koordinieren und auszuwerten.
Leitplanken
Die Leitplanken zeigen auf, was bei einer Förderplanung zu beachten ist. Sie sind in der Stadt Zürich verbindliche Richtlinien für die Qualitätssicherung der Förderprozesse.
Eine Förderplanung muss durchgeführt werden
- bei Schülerinnen und Schülern mit individuellen Lernzielen,
- bei Schülerinnen und Schülern mit intensivierter Förderung und Betreuung (SIS-Setting)
- bei Schülerinnen und Schülern mit Sonderschulstatus (ISR oder ISS),
- bei Schülerinnen und Schülern, bei denen ein Wechsel in den Sonderschulstatus geprüft werden soll.
Für Schülerinnen und Schüler, die eine IF-Förderung erhalten, sollte immer dann eine Förderplanung durchgeführt werden, wenn bei ihrer resp. seiner Förderung systematisch und über mehrere Monate eine Fachperson in Schulischer Heilpädagogik involviert ist. Hier sind für die Förderplanung Formen zu finden, die in einem guten Aufwand-Ertrags-Verhältnis stehen.
Für Schülerinnen und Schüler, die eine Logopädie- oder Psychomotoriktherapie erhalten, braucht es eine Therapieplanung.
Für Schülerinnen und Schüler, welche Unterricht in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) erhalten, muss die Förderplanung basierend auf dem Instrumentarium «Sprachgewandt» durchgeführt werden.
Für Schülerinnen und Schüler mit mehreren sonderpädagogische Massnahmen (IF, DaZ, Therapien) muss die Unterrichts-, Therapie- und Förderplanung koordiniert werden.
Die Förderpläne, in denen die Förderplanung festgehalten wird, können ganz unterschiedlich strukturiert sein. Es empfiehlt sich jedoch, eine Struktur zu wählen, die nahe an derjenigen des Schulischen Standortgesprächs ist. So spart man sich mühsame «Übersetzungsarbeiten».
Förderpläne können auf Papier ausgefüllt werden, am individuellen Computer, auf einem Server, zu dem beteiligten Kollegen und Kolleginnen Zugang haben oder über ein elektronisches Tool. Sie können in Tabellenform, als Spider, in Form von Kompetenzrastern oder in anderen Formen geführt werden.
Es ist sinnvoll, sich innerhalb einer Schuleinheit oder evtl. auch innerhalb eines Schulkreises auf verbindliche Formen der Förderplanung zu einigen. Dies vereinfacht die Zusammenarbeit.
Für Lehrpersonen der Stadt Zürich gibt es im Intranet VSZ eine Liste von Beispielrastern und Förderplanungstools.
Eine gute Förderplanung erfüllt die folgenden Kriterien (A-E). Je nach Förderschwerpunkt und –setting braucht es eine andere Tiefe und einen anderen Konkretisierungsgrad.
Verlässliche Grundlagen schaffen
Die Förderplanung basiert auf förderdiagnostischen Informationen und übergeordneten Zielen, die im SSG vereinbart wurden.
Kooperation sichern und Fallführung klären
An einer Förderplanung sind immer mehrere Personen beteiligt, wobei die Fallführung bei einer Person liegen sollte.
Ziele konkretisieren
Die übergeordneten Ziele werden in der Förderplanung konkretisiert, erweitert und laufend dem Lernprozess angepasst.
Unterstützende Bedingungen schaffen
Weil sich Ziele nicht von selbst erfüllen, wird im Förderplan beschrieben, was bei den Umweltfaktoren konkret überlegt / verändert / geplant wurde.
Zielerreichung überprüfen und reflektieren
Periodisch wird eingeschätzt, in wieweit die getroffenen Massnahmen wirksam sind und die gesetzten Ziele erreicht wurden.
Dokumentation Förderplanung
Zusammenfassender Bericht über den Förderprozess
Damit die Förderung auch dann gut weiterläuft, wenn ein Wechsel des Fördersettings, der Schulungsform, der Stufe oder der Schule im Raum steht, braucht es eine aussagekräftige Dokumentation.
Diese zeigt in kompakter Form auf, welche Ziele bisher verfolgt wurden und wie die Umsetzung der Förderung lief. Die Dokumentation gibt auch Auskunft über den Stand der Kompetenzen, die der Schüler oder die Schülerin zu erbringen vermag.
Leitplanken für die Dokumentation des Förderprozesses
In den Leitplanken wird aufgezeigt, wie eine solche Dokumentation erstellt werden kann. Sie sind in der Stadt Zürich verbindliche Richtlinien für die Qualitätssicherung der Förderprozesse.
Die Förderung einer Schülerin oder eines Schülers mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen wird mit unterschiedlichen Dokumenten schulintern dokumentiert: SSG-Protokolle, Förderpläne, mit einem Lernbericht. Diese Dokumente fokussieren auf einzelne Aspekte oder eine begrenzte Zeitspanne der Förderung. Sie richten sich an Personen, welche die Schülerin oder den Schüler kennen.
Für eine Fachperson, welche die Schülerin oder den Schüler noch nicht kennt, sich aber in kurzer Zeit ein Bild über den Förderprozess machen muss, sind diese Dokumente nur bedingt geeignet: Sie findet einerseits Informationen vor, die sie nicht braucht und die unter Umständen datenschutzrechtlich heikel sind. Andererseits fehlen in diesen Dokumenten wichtige Informationen, die für das Verständnis der Schülerin bzw. des Schülers und ihrer bzw. seiner Situation für eine aussenstehende Person unerlässlich sind.
Aus diesem Grund ist es wichtig, dass in bestimmten Situationen die relevanten Informationen in Form eines Berichts aufbereitet werden.
Ein Bericht muss in der Stadt Zürich in den folgenden Situationen erstellt werden:
- vorbereitend für SPD-Abklärungen hinsichtlich eines eventuellen Sonderschulbedarfs
Rechtsgrundlage: Art. 4 Reglement über die Zuweisung zur Sonderschulung in der Volksschule der Stadt Zürich (Sonderschulzuweisungsreglement, AS 412.30) - vorbereitend für Massnahmenentscheide, die in der Kompetenz der Kreisschulpflege liegen (z.B. SIS-Settings)
Rechtsgrundlage: Art. 12 Sonderschulzuweisungsreglement - vorbereitend für Schul- und Stufenübertritte bei Schülerinnen und Schülern mit individuellen Lernzielen oder ISS-/ISR-Status
Rechtsgrundlage: § 3b Volksschulgesetz (VSG, LS 412.100)
Eine Dokumentation des Förderprozesses in Form eines Berichts kann aber auch in anderen Situationen sinnvoll sein – beispielsweise für ein Pädagogisches Team, welches die Schülerin oder den Schüler zukünftig fördern wird, wenn eine intensive IF-, DaZ- oder Begabtenförderung stattgefunden hat.
Eine Dokumentation des Förderprozesses in Form eines Berichts wird von den schulischen Fachpersonen unter dem Lead der Fachperson in Schulischer Heilpädagogik erstellt. Die Eltern sowie die Schülerin, der Schüler werden in passender Form mit einbezogen und erhalten eine Kopie.
Der Bericht liefert in knapper, übersichtlicher Form relevante Informationen zum Lern- und Förderprozess des Schülers, der Schülerin. Relevante Informationen sind diejenigen, die für die Aufgabenerfüllung der Personen, für welche der Bericht verfasst wurde, notwendig sind. Als Grundlage dienen bereits vorliegende Dokumente wie SSG-Protokolle, Förderpläne und Lernberichte.
Im Bericht müssen zu den folgenden Punkten Aussagen gemacht werden:
- Wichtige Kontaktpersonen, am Förderprozess Beteiligte und Fallführung
- Ressourcen der Schülerin oder des Schülers und des Umfeldes
- Lern- und Entwicklungsstand
- Aktuelle Förderschwerpunkte und Förderziele
- Bewährte Hilfestellungen und unterstützende Bedingungen
- Schullaufbahn und durchgeführte Massnahmen
- Relevante Informationen zur Schülerin oder zum Schüler
Die Ausgestaltung des Berichts ist nicht gesamtstädtisch vorgegeben. Es wird empfohlen, sich im Schulkreis auf eine verbindliche Form des Berichts zu einigen. Wichtig ist, dass alle sieben oben aufgeführten Punkte im Bericht erscheinen.
Viele Schulen bzw. Schulkreise arbeiten bereits mit Berichten, welche sich bewährt haben. Diese können als «Bericht Dokumentation des Förderprozesses» genutzt werden, wenn sie mit allfällig fehlenden Punkten ergänzt werden.
Für Lehrpersonen der Stadt Zürich gibt es im Intranet VSZ Beispiele aus der Praxis.
Beispielraster
Bericht Dokumentation des Förderprozesses
Im «Bericht Dokumentation des Förderprozesses» sind Informationen zu allen sieben nachfolgenden Punkten notwendig. Die kursiv gedruckten Begriffe sind als Hinweise zu verstehen, welche Informationen beschrieben werden könnten. Es sollen nur Informationen einfliessen, die für das Verständnis wirklich relevant sind.
1. Wichtige Kontaktpersonen, am Förderprozess Beteiligte Fallverantwortung, wichtige Kontaktpersonen aus der Schule, der Betreuung; Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten
2. Relevante Angaben zur Schülerin oder zum Schüler Name, Geburtsdatum, Schule, Klasse, Erstsprache(n), allenfalls Informationen zu Familie, Geschwister ... z.B. mit wem die Schülerin oder der Schüler zusammenwohnt, seit wann die Familie in der Schweiz lebt, ...
Wichtig: Mit diesen Informationen speziell zurückhaltend umgehen. Beschränkung auf Fakten, welche für die Person notwendig erscheinen, an die der Bericht gerichtet ist, für das Verständnis der Situation bezüglich Entwicklung und Bildung der Schülerin oder des Schülers; keine Angaben aufnehmen, welche die Integrität der Familie verletzen könnten
3. Schullaufbahn und besondere Massnahmen Besuchte Klassen, besondere Unterstützung (z.B. durch SHP) sowie Therapien in den letzten Schuljahren, Time-Outs, individuelle Lernziele, ...
4. Ressourcen Stärken und Interessen der Schülerin bzw. des Schülers, unterstützende Ressourcen aus dem Umfeld, ...
5. Lern- und Entwicklungsstand Grobe Übersicht über den Lern- und Entwicklungsstand in den Lebensbereichen des Schulischen Standortgesprächs sowie in relevanten Fächern,…
6. Aktuelle Förderschwerpunkte und Förderziele Genauere Informationen zum Lern- und Entwicklungsstand in den gewählten Förderschwerpunkten, Nennung der Förderziele und Reflexion der Zielerreichung, relevante Informationen zur Form der Förderplanung,…
7. Bewährte Hilfestellungen, unterstützende Bedingungen Beschreibung von Hilfestellungen und Bedingungen (Vorgehensweisen, Methoden, Hilfsmittel, ...), die in der Vergangenheit erfolgreich waren, die eine gute Lernentwicklung unterstützt haben, ...
Datum, Unterschrift
Verteiler: Eltern, Schulleitung, Klassenlehrperson, Förderlehrperson, Kontaktperson Betreuung…
In den «Bericht Dokumentation des Förderprozesses» sollen nur jene Informationen der einzelnen, an der Förderung einer Schülerin oder eines Schülers Beteiligten integriert werden, welche die Empfänger des Berichtes für die Erfüllung ihrer Aufgabe benötigen.
Der «Bericht Dokumentation des Förderprozesses» ist den Eltern / Erziehungsberechtigten der betroffenen Schülerin bzw. des betroffenen Schülers zukommen zu lassen: Sie sind entsprechend in den Verteiler aufzunehmen.
1. Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG)
Die Dokumentation des Förderprozesses in einem Bericht durch Mitarbeitende der Volksschule der Stadt Zürich sowie die Weitergabe dieses Berichts stellen Umgang eines öffentlichen Organs mit Informationen im Sinne von § 3 Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG, LS 170.4) dar. Auf sie gelangen deshalb gemäss §§ 1 f. IDG die Regelungen des IDG zur Anwendung.
1.1. Was sind Personendaten und besondere Personendaten?
Die Informationen, die im «Bericht Dokumentation des Förderprozesses» enthalten sind, sind Personendaten (Name, Geburtsdatum und Adresse) und, soweit sie die besondere Gefahr einer Persönlichkeitsverletzung bergen, besondere Personendaten (Informationen über schulische Leistungen, Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten, sonderpädagogische Massnahmen, Disziplinarmassnahmen, Auszeiten, Religionszugehörigkeit, Gesundheit und Familienverhältnisse) im Sinne von § 3 IDG. Da Personendaten und besondere Personendaten im Bericht untrennbar miteinander verbunden sind, gelangen auf ihn als Ganzen die nachfolgend erwähnten Regelungen der Bearbeitung von besonderen Personendaten zur Anwendung.
1.2. Berechtigung zur Bearbeitung von Personendaten und besonderen Personendaten
Personendaten dürfen durch ein öffentliches Organ bearbeitet (beschafft, aufbewahrt, verwendet, bekanntgegeben, vernichtet) werden, soweit dies zur Erfüllung seiner gesetzlich umschriebenen Aufgabe erforderlich ist. Wegen der Sensibilität der besonderen Personendaten setzt ihre Bearbeitung jedoch eine hinreichend bestimmte Regelung in einem formellen Gesetz voraus (§ 8 IDG). Die Notwendigkeit einer hinreichend bestimmten Regelung in einem formellen Gesetz ist zudem in § 17 IDG speziell für die Bekanntgabe von besonderen Personendaten statuiert, soweit keine ausdrückliche Einwilligung der / des Betroffenen oder eine Gefährdung von Leib und Leben vorliegt.
2. Volksschulgesetz (VSG)
Die hinreichend bestimmte Regelung der Bearbeitung und der Bekanntgabe von besonderen Personendaten von Schülerinnen und Schülern in einem formellen Gesetz findet sich seit Januar 2017 in den §§ 3a – 3d Volksschulgesetz (VSG, LS 412.100).
2.1. Umgang mit besonderen Personendaten von Schülerinnen und Schülern
§ 3a Abs. 1 VSG setzt in Vereinbarkeit mit § 8 Abs. 1 IDG für die Datenbearbeitung (einschliesslich Weitergabe) voraus, dass die betreffenden Daten für die Erfüllung der Aufgabe des einzelnen öffentlichen Organs gemäss VSG benötigt werden. In den «Bericht Dokumentation des Förderprozesses» sollen deshalb nur jene Informationen der einzelnen, an der Förderung einer Schülerin oder eines Schülers Beteiligten integriert werden, welche die Empfänger des Berichtes für die Erfüllung ihrer Aufgabe benötigen.
Entsprechend soll der «Bericht Dokumentation des Förderprozesses» nicht alle (sensiblen) Personendaten enthalten, welche sich zum Beispiel in medizinischen Unterlagen und in Dokumenten der unterstützenden Dienste (SPD, SAD) finden, sondern nur die Schlussfolgerungen, welche eine Arbeitsgrundlage für die andern Beteiligten darstellen. Es gilt: So wenig Information wie möglich, so viel wie nötig (vgl. Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich, Leitfaden Datenschutzlexikon Volksschule, 2016).
2.2. Information der Eltern / Erziehungsberechtigten
Obwohl für die Datenbearbeitung (einschliesslich Weitergabe) im beschriebenen Rahmen in den §§ 3a – 3d VSG eine genügende gesetzliche Grundlage besteht, empfiehlt es sich, die Dokumentation des Förderprozesses in einem Bericht, dessen Zweck sowie den Adressatenkreis in den Gesprächen mit den Sorgeberechtigten zu thematisieren.
Gemäss § 20 Abs. 2 IDG hat jede Person Anspruch auf Zugang zu den eigenen Personendaten. Der «Bericht Dokumentation des Förderprozesses» ist deshalb den Eltern / Erziehungsberechtigten der betroffenen Schülerin bzw. des betroffenen Schülers zukommen zu lassen: Sie sind entsprechend in den Verteiler aufzunehmen.
Im «Bericht Dokumentation des Förderprozesses» sind Informationen zu allen acht nachfolgenden Punkten notwendig. Die kursiv gedruckten Begriffe sind als Hinweise zu verstehen, welche Informationen beschrieben werden könnten. Es sollen nur Informationen einfliessen, die für das Verständnis wirklich relevant sind.
1. Wichtige Kontaktpersonen, am Förderprozess Beteiligte
Fallverantwortung, wichtige Kontaktpersonen aus der Schule, der Betreuung; Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten
2. Relevante Angaben zur Schülerin oder zum Schüler
Name, Geburtsdatum, Schule, Klasse, Erstsprache(n), allenfalls Informationen zu Familie, Geschwister ... z.B. mit wem die Schülerin oder der Schüler zusammenwohnt, seit wann die Familie in der Schweiz lebt, ... à Wichtig: Mit diesen Informationen speziell zurückhaltend umgehen. Beschränkung auf Fakten, welche für die Person notwendig erscheinen, an die der Bericht gerichtet ist, für das Verständnis der Situation bezüglich Entwicklung und Bildung der Schülerin oder des Schülers; keine Angaben aufnehmen, welche die Integrität der Familie verletzen könnten
3. Schullaufbahn und besondere Massnahmen
Besuchte Klassen, besondere Unterstützung (z.B. durch SHP) sowie Therapien in den letzten Schuljahren, Time-Outs, individuelle Lernziele, ...
4. Ressourcen
Stärken und Interessen der Schülerin bzw. des Schülers, unterstützende Ressourcen aus dem Umfeld, ...
5. Lern- und Entwicklungsstand
Grobe Übersicht über den Lern- und Entwicklungsstand in den Lebensbereichen des Schulischen Standortgesprächs sowie in relevanten Fächern,…
6. Aktuelle Förderschwerpunkte und Förderziele
Genauere Informationen zum Lern- und Entwicklungsstand in den gewählten Förderschwerpunkten, Nennung der Förderziele und Reflexion der Zielerreichung, relevante Informationen zur Form der Förderplanung,…
7. Bewährte Hilfestellungen, unterstützende Bedingungen
Beschreibung von Hilfestellungen und Bedingungen (Vorgehensweisen, Methoden, Hilfsmittel, ...), die in der Vergangenheit erfolgreich waren, die eine gute Lernentwicklung unterstützt haben, ...
Datum, Unterschrift
Verteiler: Eltern, Schulleitung, Klassenlehrperson, Förderlehrperson, Kontaktperson Betreuung…
Klassen-/ Gruppenkompass
Mit einem gruppenbezogenen Förderprozess sollen stabile und verlässliche Bedingungen geschaffen werden, damit sich alle Schülerinnen und Schüler der Gruppe in einer herausfordernden Situation gut entwickeln können.
Die Grundpfeiler des Förderprozesses sind dieselben:
- Gemeinsam vereinbarte Eckpunkte
- Planung, Koordination und Reflexion der Förderung
- Dokumentation des Förderprozesses
Das Instrument Klassen- / Gruppenkompass unterstützt dabei, einen solchen gruppenbezogenen Förderprozess im Zyklus 1 durchzuführen. Da er in Zusammenarbeit mit dem Schulkreis Schwamendingen entwickelt wurde, orientiert er sich im Aufbau an den Kompassinstrumenten.
In regelmässigen Abständen bearbeitet das Team, das für die Förderung der Gruppe verantwortlich ist, den Klassen-/Gruppenkompass gemeinsam.
Dabei geht es immer um eine kurze Einschätzung der Situation und das Setzen der Schwerpunkte für die nächste Zeitspanne. Es gilt die Faustregel: Mut zur Lücke; Relevanz vor Perfektion.
Als Richtwert für die Regelmässigkeit empfiehlt sich: ca. einen Monat nach Beginn, dann jeweils vor den Ferien.
Es empfiehlt sich, mehrere Besprechungen mit demselben Klassen-/Gruppenkompass durchzuführen. Dadurch wird die Entwicklung besser sichtbar. Wichtig ist allerdings, die Notizen jeweils mit dem entsprechenden Datum zu versehen.
Weitere Informationen
8027 Zürich