SchülerInnen-Partizipation
Kinder und Jugendliche beteiligen sich an der Gestaltung des Schulalltags, des Zusammenlebens und der Schulgemeinschaft.
Schüler- und Schülerinnen-Partizipation fördert die Persönlichkeitsentwicklung und die kommunikativen Kompetenzen. Sie ermöglicht Kindern und Jugendlichen, in der Schule Demokratie zu lernen und zu leben.
Schüler- und Schülerinnen-Partizipation trägt zur Qualität und zu tragfähigen Lösungen in der Schule bei.
Im Rathaus Hard erwartet Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren eine unvergessliche und einzigartige Gelegenheit, aktiv an politischen Entscheidungsprozessen der Stadt Zürich teilzunehmen. Sie erhalten dadurch die Chance Demokratie nicht nur zu erleben, sondern auch richtig zu leben. Sie können ihre Meinungen zu wichtigen Themen äussern und sogar konkrete Vorschläge machen. Diese werden, wenn umsetzbar, als Vorstösse formuliert und mit der Unterstützung der anwesenden Politiker*innen beim Gemeinderat der Stadt eingebracht werden.
Zwischen dem 19. August und dem 10. November 2024 kann man sich für die Jugendkonferenz anmelden und seine Anliegen einreichen. Anliegen können auch eingereicht werden, wenn eine eigene Teilnahme nicht möglich ist. Die Anzahl der teilnehmenden Jugendlichen ist auf 100 Plätze beschränkt.
Jugendkonferenz am 29. November 2024 | engage.ch
Für den Tag der Jugendkonferenz, bekommen die Jugendlichen eine Dispensation für die Schule und anschliessend eine Bestätigung der Teilnahme.
Ziele und Grundlagen
Ziele
- Kinder und Jugendliche werden bei Entscheidungen zur Gestaltung von Schulalltag, Zusammenleben und Schulgemeinschaft einbezogen.
- Kinder und Jugendliche lernen, eigene Anliegen einzubringen und Lösungen gemeinsam und demokratisch auszuhandeln.
- Eltern, Lehr- und Betreuungspersonen, Schulleiterinnen und Schulleiter kennen die Sichtweise von Kindern und Jugendlichen und beziehen sie in ihre Entscheidungen ein.
Grundlagen
SchülerInnen-Partizipation hat verbindliche Grundlagen. Die UN-Kinderrechtskonvention (Art. 12, KRK) beschreibt das Recht von Kindern, die eigene Meinung zu allen Angelegenheiten, die sie betreffen, frei äussern zu dürfen und mit ihren Anliegen angemessen berücksichtigt zu werden. Das Volksschulgesetz des Kantons Zürich übernimmt dieses Recht für die Schule (§ 50, VSG). Auch die Leitsätze der Schulpflege der Stadt Zürich geben vor, dass die Schule die Mitwirkung ihrer Schülerinnen und Schüler fördert. In der Rahmenordnung für die schulischen Betreuungseinrichtungen steht die Partizipation der Kinder als ein pädagogischer Grundsatz.
UN-Kinderrechtskonvention, 1989 (CH ratifiziert 1997)
Artikel 12: «Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äussern und berücksichtigen die Meinung angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.»
Bundesverfassung (SR 101)
Art. 11² : «Sie (die Kinder und Jugendlichen) üben ihre Rechte im Rahmen ihrer Urteilsfähigkeit aus.»
Volksschulgesetz Kanton Zürich (LS 412.100)
§50: «Die Schülerinnen und Schüler werden an den sie betreffenden Entscheiden beteiligt, soweit nicht ihr Alter oder andere wichtige Gründe dagegen sprechen. Das Organisationsstatut und das Schulprogramm sehen eine dem Alter und dem Entwicklungsstand entsprechende Mitverantwortung und Mitsprache der Schülerinnen und Schüler vor.»
Verordnung über die geleiteten Volksschulen in den Schulkreisen der Stadt Zürich (Organisationsstatut) (AS 412.103)
«Art. 23 Partizipation der Schülerinnen und Schüler
¹ Die Schülerinnen und Schüler werden an den sie betreffenden Entscheidungen beteiligt, soweit nicht ihr Alter oder andere wichtige Gründe dagegen sprechen.
² Die Präsidentinnen- und Präsidentenkonferenz erlässt die Grundsätze für eine dem Alter und dem Entwicklungsstand entsprechende Mitverantwortung und Mitsprach (Partizipation) der Schülerinnen und Schüler.
³ Im Rahmen dieser Grundsätze legt jede Schule die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler im Leitbild fest und regelt im Betriebskonzept deren Einzelheiten.»
Lehrplan 21
Bildungsziele (Grundlagen): «…Die Schülerinnen und Schüler lernen, sich in der Schule ihrem Alter entsprechend einzubringen und auf Klassen- und Schulebene mitzuwirken. Die Schule als Ort des sozialen, partizipativen Lernens fördert die Beziehungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler, die Fähigkeit zur Zusammenarbeit und das Übernehmen von Verantwortung für die Gemeinschaft. …» Gelegenheiten zur Partizipation tragen zum Aufbau von «überfachlichen Kompetenzen» sowie von fachlichen Kompetenzen in den Fachbereichen «Natur, Mensch, Gesellschaft» und «Deutsch» bei.
Leitsätze Präsidentinnen- und Präsidenten-Konferenz Stadt Zürich
Lebensraum Schule: «Die Schule lehrt die Kinder, schrittweise Verantwortung für sich selbst, für ihre Umwelt und für die Gemeinschaft zu übernehmen. Sie fördert die Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler.»
Rahmenordnung für den Betrieb der vom SSD geführten Betreuungseinrichtungen
«Das Betreuungspersonal gewährleistet die Partizipation der Kinder ihrem Alter und ihrem Entwicklungsstand entsprechend.» (Art. 6², Pädagogische Grundsätze)
Leitbild, Betriebskonzept, Schulprogramm, Jahresplanung der Schule
SchülerInnen-Partizipation konkret
Viele Fragen und Herausforderungen im Schulalltag eignen sich dafür, sie partizipativ zu bearbeiten. Kinder und Jugendliche können bei Entscheidungen angehört werden, mitentscheiden oder bei der Umsetzung von gemeinsamen Entscheidungen mitwirken.
- In einer Schule in Zürich Nord wird der Pausenplatz neu gestaltet. Bevor die Profis von «Grün Stadt Zürich» sich ans Werk machen, bringen die Schulkinder in mehrstufigen Planungsworkshops ihre Anliegen und Ideen für die Anlage ein, arbeiten sie in Skizzen und Modellen aus und übergeben sie den Verantwortlichen.
- Eine Kindergartenklasse am Zürichberg plant gemeinsam die bevorstehende Schulreise. In mehreren Klassenratssitzungen und in zusätzlichen Einzelgesprächen mit der Lehrerin werden die Vorlieben – Fahrt mit dem Schiff oder Zug, bräteln im Wald oder Picknick am See – gesammelt, gewichtet und Varianten diskutiert, die allen gerecht werden. Mit der Frage, ob der «Bäbiegge» im Klassenzimmer für eine Zeit einem Indianerzelt weichen soll, werden sie es dann ähnlich machen.
- Der SchülerInnen-Rat einer Sekundarschule sammelt und berät die Vorschläge zum geplanten Schulgesundheitstag, die aus den Klassenräten der einzelnen Klassen eingegangen sind. Die jugendlichen Delegierten verfassen einen Antrag an die Schulkonferenz, informieren ihre Klassen über die Ergebnisse und organisieren anschliessend Arbeitsgruppen für die Angebote, die an dem Anlass stattfinden sollen.
- In einer Mittelstufenklasse holt die Lehrperson mit einem Fragebogen in ihrer Klasse ein detailliertes Feedback zum Mathematikunterricht der letzten Wochen ein. Die SchülerInnen werden um ihre Einschätzungen zu Methode, Fragestellungen, Tempo, Hilfestellungen, eigenem Arbeiten etc. gebeten. Diese bezieht die Lehrperson dann in ihre Entscheidungen zum weiteren Unterricht ein.
SchülerInnen-Partizipation kann die Gemeinschaft in der Schule stärken und einen Beitrag leisten zu einer Kultur des respektvollen Umgangs mit Verschiedenartigkeit, zur Gewaltprävention und Gesundheitsförderung, zur Weiterentwicklung von Unterricht und Betreuung.
- Konkrete Anregungen und erprobte Beispiele zu partizipativen Formen mit den Jüngsten Partizipation Kindergarten (2011)
- Grundlagen, Tipps und Beispiele aus Unterricht, Betreuung, Klassen- und Schülerinnen-Rat Praxisleitfaden SchülerInnen-Partizipation (2013)
- Anpassbare «Tools» für die Selbstreflexion mit Kindern und Jugendlichen, für Kurzfeedbacks, Befragungen zum Klassenrat und zur Partizipation auf Schulebene Feedback und Selbstevaluation auf IQESonline
- Aufbereitete Vorschläge zum Aufgreifen der Kinderrechte in Unterricht und Betreuung Vorschlagsammlung zu den Kinderrechten (2008-2012)
Weitere Informationen
8027 Zürich