Schulgeldermässigung für Kinder und Jugendliche beantragen
Bedingungen für die Schulgeldermässigung
- Amtlicher Wohnsitz der Eltern und Kinder in der Stadt Zürich.
- Familien mit mehreren Kindern im Unterricht bei MKZ müssen nur einen einzigen Antrag stellen.
Massgebender Betrag
- Anspruch auf Schulgeldermässigung haben Sie bei einem massgebenden Betrag von weniger als CHF 60'001.-
- Massgebender Betrag = Steuerbares Einkommen + 10% des steuerbaren Vermögens über CHF 154'000.-
Ermässigung
Die prozentuale Ermässigung des Schulgelds ist abgestuft. Sie leitet sich aus dem massgebenden Betrag ab:
- 0 - 30'000 → 70%
- 30'001 - 35'000 → 60%
- 35'001 - 40'000 → 50%
- 40'001 - 45'000 → 40%
- 45'001 - 50'000 → 30%
- 50'001 - 55'000 → 20%
- 55'001 - 60'000 → 10%
Einreichtermin & Gültigkeit
- Einreichtermin: 31. August
Bei Neueintritt im 2. Semester, d.h. bei Unterrichtsbeginn nach den Sportferien: 28. Februar)
Nachreichen des Antrags ist möglich bis vor den Sportferien des Folgejahres (bei Neueintritt im 2. Semester: bis vor den Sommerferien).
Es wird eine Umtriebsentschädigung von CHF 150.– fällig. Noch später eingereichte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. - Der Antrag für Schulgeldermässigung ist für ein Schuljahr gültig (zwei Semester).
- Der Antrag ist jährlich zu aktualisieren.
- Um eine Schulgeldermässigung für Kinder und Jugendliche zu beantragen, benötigen Sie ein «Mein MKZ-Kundenkonto» Schulgeldermässigung für Kinder und Jugendliche beantragen
- Ich habe noch kein «Mein MKZ»-Kundenkonto oder weiss es nicht mehr. «Mein MKZ»-Kundenkonto bestellen
Bitte halten Sie zudem folgende Unterlagen in elektronischer Form bereit:
- unterzeichnete und eingereichte Steuererklärung des Vorjahres oder
- aktuelle Unterstützungsbestätigung einer amtlichen Stelle (Sozialzentrum, Asylorganisation) oder
- Jahreslohnausweis(e) des Vorjahres bei Quellensteuerpflicht oder
- Ukrainische Staatsangehörige mit Aufenthaltsart «S»: Meldebestätigung für ausländische Personen des Bevölkerungsamt der Stadt Zürich
Schritt-für-Schritt-Vorgehen
- Termine beachten
Stellen Sie den Antrag auf Schulgeldermässigung für das jeweils folgende Schuljahr fristgerecht: bis spätestens 31. August (bzw. 28. Februar bei Neuanmeldung per 2. Semester) - Antrag stellen
— Klicken Sie oben auf «Schulgeldermässigung für Kinder und Jugendliche beantragen» und loggen Sie sich in Ihr «Mein MKZ»-Kundenkonto ein.
— Wählen Sie ««Ermässigungen»
- Wählen Sie die Kachel «Schulgeldermässigung für Kinder und Jugendliche».
— Antragsformular vollständig ausfüllen und erforderliche Unterlagen hochladen. Absenden. - Information von MKZ erhalten
Zu Ihrem Antrag auf Schulgeldermässigung erhalten Sie von MKZ innert 14 Tagen per Post Bescheid.