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Schulgeldermässigung für Kinder und Jugendliche beantragen

Bedingungen für die Schulgeldermässigung

  • Amtlicher Wohnsitz der Eltern und Kinder in der Stadt Zürich.
  • Familien mit mehreren Kindern im Unterricht bei MKZ müssen nur einen einzigen Antrag stellen.

Massgebender Betrag

  • Anspruch auf Schulgeldermässigung haben Sie bei einem massgebenden Betrag von weniger als CHF 60'001.-
  • Massgebender Betrag = Steuerbares Einkommen + 10% des steuerbaren Vermögens über CHF 154'000.-

Ermässigung

Die prozentuale Ermässigung des Schulgelds ist abgestuft. Sie leitet sich aus dem massgebenden Betrag ab:

  • 0 - 30'000 → 70%
  • 30'001 - 35'000 → 60%
  • 35'001 - 40'000 → 50%
  • 40'001 - 45'000 → 40%
  • 45'001 - 50'000 → 30%
  • 50'001 - 55'000 → 20%
  • 55'001 - 60'000 → 10%

Einreichtermin & Gültigkeit

  • Einreichtermin: 31. August
    Bei Neueintritt im 2. Semester, d.h. bei Unterrichtsbeginn nach den Sportferien: 28. Februar)
    Nachreichen des Antrags ist möglich bis vor den Sportferien des Folgejahres (bei Neueintritt im 2. Semester: bis vor den Sommerferien).
    Es wird eine Umtriebsentschädigung von CHF 150.– fällig. Noch später eingereichte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
  • Der Antrag für Schulgeldermässigung ist für ein Schuljahr gültig (zwei Semester).
  • Der Antrag ist jährlich zu aktualisieren.

Bitte halten Sie zudem folgende Unterlagen in elektronischer Form bereit:

  • unterzeichnete und eingereichte Steuererklärung des Vorjahres oder
  • aktuelle Unterstützungsbestätigung einer amtlichen Stelle (Sozialzentrum, Asylorganisation) oder
  • Jahreslohnausweis(e) des Vorjahres bei Quellensteuerpflicht oder
  • Ukrainische Staatsangehörige mit Aufenthaltsart «S»: Meldebestätigung für ausländische Personen des Bevölkerungsamt der Stadt Zürich

Schritt-für-Schritt-Vorgehen

  1. Termine beachten
    Stellen Sie den Antrag auf Schulgeldermässigung für das jeweils folgende Schuljahr fristgerecht: bis spätestens 31. August (bzw. 28. Februar bei Neuanmeldung per 2. Semester)
  2. Antrag stellen
    — Klicken Sie oben auf «Schulgeldermässigung für Kinder und Jugendliche beantragen» und loggen Sie sich in Ihr «Mein MKZ»-Kundenkonto ein.
    — Wählen Sie ««Ermässigungen»
    - Wählen Sie die Kachel «Schulgeldermässigung für Kinder und Jugendliche».
    — Antragsformular vollständig ausfüllen und erforderliche Unterlagen hochladen. Absenden.
  3. Information von MKZ erhalten
    Zu Ihrem Antrag auf Schulgeldermässigung erhalten Sie von MKZ innert 14 Tagen per Post Bescheid.

Weitere Informationen