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Berufsvorbereitungsjahr

stadt-zuerich.ch/berufsvorbereitungsjahr

Sie haben die obligatorische Schulzeit beendet – wie geht es nun weiter? Sie erhalten bei uns die notwendige Unterstützung für eine intensive Auseinandersetzung mit der Berufswahl wie auch bei der Vorbereitung auf Ihre Anschlusslösung in schulischen sowie praktischen Fächern.

Dazu bieten wir Ihnen 12 Angebote in den drei Bereichen schulische, praktische oder Berufsvorbereitung mit Praktikum. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Broschüre.

Broschüre

Anmeldung

Übersicht Profile / Schulhäuser

ProfilSchulhaus
Berufsvorbereitungsjahr 
1 -   Sprache und KommunikationSchulhaus Wipkingen
2 -   Mathematik und NaturwissenschaftenSchulhaus Wipkingen
3 -   Gestaltung und KunstSchulhaus Wipkingen
4 -  Dienstleistung und GestaltungSchulhaus Im Rohr
5 -  Handwerk und TechnikSchulhaus Im Rohr
6 -  BerufswelteinstiegsklasseSchulhaus Im Rohr
7 -  HandwerksberufeSchulhaus Bullinger
8 -  Technik und InformatikSchulhaus Wehntal
9 -  Wirtschaft und DetailhandelSchulhaus Bullinger
10 - Gastronomie und weitere Berufe mit PraktikumSchulhaus Wipkingen / Schulhaus Bullinger
11 - Gesundheit und Soziales mit PraktikumSchulhaus Jungholz
12 - Detailhandel und weitere Berufe mit PraktikumSchulhaus Bullinger

Aufnahmebedingungen

Sie können sich für das Berufsvorbereitungsjahr anmelden, wenn Sie...

  • die obligatorische Schulzeit abgeschlossen haben
  • allgemeine und/oder berufswahlspezifische individuelle Bildungsdefizite aufweisen
  • nicht älter als 17 Jahre alt sind oder nahtlos aus der Volksschule ins Berufsvorbereitungsjahr übertreten
  • noch kein Berufsvorbereitungsjahr im Kanton Zürich besucht haben

Jugendliche, deren Eltern/Erziehungsberechtigte ausserhalb der Stadt Zürich wohnen, können nur aufgenommen werden, wenn noch freie Plätze vorhanden sind. Es gelten besondere Bestimmungen. Bitte wenden Sie sich ans Kundencenter.

Jugendliche, welche die obigen Bedingungen nicht erfüllen können, reichen beim Kanton (Mittelschul- und Berufsbildungsamt Kt. Zürich) ein Ausnahmegesuch ein. Bitte kontaktieren Sie uns zu diesem Zweck für weitere Details. 

Kosten

Die Anmeldegebühr beträgt für alle Angebote CHF 100.-. Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie eine Rechnung über diesen Betrag. Sie ist in jedem Fall geschuldet und muss folglich auch im Falle einer Abmeldung nach erfolgter Anmeldebestätigung bezahlt werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.

Das Schulgeld beträgt für die Angebote des schulischen und praktischen Berufsvorbereitungsjahres (Angebote Nr. 1–9) CHF 2'400.– pro Schuljahr, für die Angebote des betrieblichen Berufsvorbereitungsjahres (Angebote mit Praktikum Nr. 10–12) CHF 400.– pro Schuljahr.

Die Kosten für Unterrichtsmaterial und abgegebene persönliche Lehrmittel betragen für die Angebote des schulischen und praktischen Berufsvorbereitungsjahres (Angebote Nr. 1–9) CHF 200.– pro Schuljahr, für die Angebote des betrieblichen Berufsvorbereitungsjahres (Angebote mit Praktikum Nr. 10–12) CHF 100.– pro Schuljahr.

Unkostenbeiträge für Exkursionen, Reisen, externe Projekttage oder externe Arbeitswochen werden separat in Rechnung gestellt.

Im Falle einer Abmeldung nach dem 30. Juni 2024 und nach der Zustellung der Aufnahmebestätigung (Poststempel) ist das Schulgeld des 1. Semesters geschuldet. Der Betrag wird aus Kulanz auf CHF 200.– reduziert, wenn der Fachschule Viventa nach dem 30. Juni und vor Schulbeginn eine Kopie des gültigen und von allen Parteien unterzeichneten Lehrvertrags zugestellt wird. Wird das Berufsvorbereitungsjahr während des 1. Semesters abgebrochen, sind sowohl die Hälfte des angebotsspezifischen Schulgeldes von CHF 1200.– bzw. CHF 200.– als auch die Hälfte der angebotsspezifischen Kosten für Unterrichtsmaterial und persönliche Lehrmittel von CHF 100.– bzw. CHF 50.– zu bezahlen. Bei einem Abbruch während des 2. Semesters werden der gesamte Schulgeldbetrag sowie die gesamten Kosten für Unterrichtsmaterial und persönliche Lehrmittel verrechnet.

Stipendien

Stipendien sind finanzielle Beiträge des Kantons und der Stadt Zürich für Menschen in Ausbildung. Sie ermöglichen auch Personen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen eine Ausbildung. Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat ein gesetzliches Recht auf diese Unterstützung.Stipendien funktionieren nach dem Prinzip «Leistung (= Geld) für Gegenleistung (= Ausbildung)». Wichtig: Stipendien gehören nicht zur Sozialhilfe und müssen nicht zurückbezahlt werden.

Weitere Informationen 

Schullehrplan

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