Aktuelle Situation
Hauptverursacher der Lärmbelastung ist der Strassenverkehr. Rund 140 000 Personen wohnen in einem Gebäude mit Lärmbelastungen über den rechtlich geltenden Grenzwerten. In der Nacht gelten strengere Lärmgrenzwerte als am Tag. Der Anteil übermässig lärmbelasteter Personen ist in der Nacht höher als am Tag. Obwohl für betrieblich genutzte Gebäude weniger strenge Lärmgrenzwerte gelten als für Wohnbauten, sind rund 30 000 Personen an ihrem Arbeitsplatz übermässigen Lärmbelastungen ausgesetzt.
Neben dem Strassenlärm stellt vor allem der Alltagslärm (Freizeitlärm, Verhaltenslärm) in öffentlichen Räumen, vor allem während der Nachtruhe, einen Konflikt zwischen den Ansprüchen einer belebten Stadt und dem Ruhebedürfnis der Bevölkerung dar.
Zukünftige Entwicklung des Lärms
Um die Lärmschutzgrenzwerte einzuhalten und die Anzahl lärmbetroffener Personen langfristig zu senken, müssen die Verkehrs- und Siedlungsplanung, Mobilitäts- und Ruhebedürfnisse aufeinander abgestimmt werden. So können Strassenräume aufgewertet und ruhige Quartiere erhalten bleiben. Die Lärmsanierung der Strassen ist eine Daueraufgabe. Die geplante Umsetzung von Massnahmen an der Quelle wird dazu führen, dass die Strassenlärmbelastung abnimmt. Mit dem Bevölkerungswachstum könnte die Anzahl belasteter Personen stellenweise zunehmen. Wichtig ist deshalb eine frühzeitige Berücksichtigung der Lärmsituation bei Planungsprozessen und Bauprojekten.
Durch die geplante Innenverdichtung mit steigenden Bevölkerungszahlen und zunehmender Nutzungsdurchmischung nimmt der Alltagslärm zu. Veranstaltungen, die Ausgehszene, aber auch der Trend hin zu einer 24-Stunden-Gesellschaft sowie Liberalisierungstendenzen, die längere Öffnungszeiten vorsehen, stehen dem Bedürfnis nach Ruhe gegenüber – insbesondere in den Nachtstunden. Es braucht Kompromisse zwischen einer lebendigen Stadt und dem Bedürfnis nach Ruhe, insbesondere in den Nachtstunden.
Ursachen & Belastungen
Mehr Menschen, mehr Mobilität, mehr Lärm
Hauptlärmverursacher ist der Strassenlärm (Autos, Lastwagen, Motorräder, Busse, Trams). Zusätzlich tragen Schienenverkehr, Industrie und Gewerbe (z. B. Maschinen, Gastronomie), Baustellen, Schiessanlagen oder Freizeitaktivitäten (z. B. Sport- oder Konzertanlässe) sowie im Raum Zürich Nord der Flugverkehr zur Lärmbelastung in der Stadt bei. Innerhalb von Gebäuden können Lüftungen, Klimaanlagen oder der Trittschall aus Nachbarwohnungen zu Lärmbelästigungen führen. Freizeitaktivitäten und Veranstaltungen und diverse Formen des Alltagslärm verursachen Lärm im öffentlichen Raum.
Auswirkungen
Der Körper reagiert auf Lärm mit der Ausschüttung von Stresshormonen. Auf Dauer schädigt dies die Gesundheit. Das Risiko für Herz-Kreislauf-Krankheiten sowie Diabetes steigt und es treten vermehrt psychische Krankheitssymptome auf.
Lärm macht krank und Lärm beeinträchtigt das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit des Menschen.
Lärm führt zudem zu Wertverlusten bei Liegenschaften. Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer verzichten aufgrund ungünstiger Entwicklungsperspektiven in Gebieten mit hoher Lärmbelastung auf Investitionen. Die Gebäude werden nicht mehr Instand gehalten und die Attraktivität des gesamten Quartiers nimmt ab. Anwohnerinnen und Anwohner, die es sich leisten können, wandern ab in ruhigere Aussenbezirke. Die Abwanderung führt zu einer räumlichen Konzentration sozialer Probleme.
Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) rechnet mit jährlichen Folgeschäden durch Verkehrslärm von 2,5 Milliarden Franken. Der Strassenverkehr ist mit 2,0 Milliarden Franken für den Grossteil der Kosten verantwortlich. Bei 55 Prozent der Lärmkosten handelt es sich um Gesundheitskosten.
Massnahmen der Stadt
Mit einer Kombination von Massnahmen zum Ziel
Lärm soll dort reduziert werden, wo er entsteht. Die Stadt Zürich setzt dabei auf ein Paket aus verschiedenen Massnahmen – auf Grund der teilweise sehr hohen Lärmbelastung ist oft eine Kombination von Massnahmen notwendig. Die Stadt wertet damit den Strassenraum auf, ermöglicht eine qualitativ gute Siedlungsentwicklung und schützt die Bevölkerung vor Lärm.
Eine Prognose von 2022 zeigt auf, wie sich die Entlastung von Personen mit Lärmbelastungen über dem Immissionsgrenzwert mit der Zeit in der Stadt Zürich entwickeln soll. Die Prognose bildet die geplanten Lärmschutzmassnahmen und ihre kombinierte Wirkung ab. Zudem sind Synergiewirkungen mit weiteren Entwicklungen und Massnahmen berücksichtigt.
Die Prognose basiert auf einem Strassenlärmindex. Der Strassenlärmindex berücksichtigt sowohl die Anzahl Personen mit Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte (IGW) als auch die Höhe der Überschreitungen. Dabei werden hohe Überschreitungen analog zu ihrer stärkeren Gesundheitswirkung höher gewichtet. Die Prognose zeigt, dass Temporeduktionen einen wichtigen Beitrag für den Lärmschutz leisten, aber weitere Massnahmen wie lärmarme Beläge und Elektromobilität notwendig sind. Ein Strassenlärmindex von Null bedeutet, dass niemand mehr an seinem Wohnort übermässigem Strassenlärm ausgesetzt ist. Strassenlärm 4D visualisiert die Prognose für die einzelnen Strassen in der Stadt.
Temporeduktionen
Temporeduktionen sind heute die effektivste und kostengünstigste Lärmschutzmassnahme. Sie verbessern zudem die Lebensqualität und die Sicherheit im Strassenverkehr und ermöglichen ein besseres Miteinander aller Verkehrsteilnehmenden. Temporeduktionen senken die Lärmbelastung deutlich wahrnehmbar und dauerhaft. Die Änderung von Tempo 50 auf Tempo 30 reduziert den Lärm um 3 Dezibel (dB).
Der Stadtrat will in den kommenden Jahren auf den Strassen der Stadt Zürich weitgehend Tempo 30 einführen. Damit will er die Bevölkerung gerade auch im Bereich der stark befahrenen und lärmigen Hauptachsen vor übermässigem Strassenlärm schützen. Im Dezember 2021 hat er diesen Grundsatz mit dem Konzept zur dritten Etappe Strassenlärmsanierung konkretisiert: es zeigt, welche Höchstgeschwindigkeit auf welcher Strasse in Zukunft gelten soll. Dieses Konzept wird in den nächsten Jahren Schritt für Schritt umgesetzt.
Lärmarme Beläge
Der Stadtrat hat im April 2022 für jene Strassenabschnitte den Einbau von lärmarmen Belägen (LAB) beschlossen, wo die Immissionsgrenzwerte trotz Temporeduktion auf Tempo 30 nicht eingehalten werden können oder wo Tempo 30 nicht möglich ist.
Rund 200 Strassenkilometer sollen in den kommenden 25 Jahren in der Stadt Zürich mit lärmarmen Belägen versehen werden. Diese werden in der Planung von ordentlichen Strassenbauprojekten mit Oberbau- oder vollständiger Belagserneuerung vorgesehen.
Lärmoptimierung von neuen Gebäuden
In der Planungsphase und im Baubewilligungsverfahren werden neue Gebäude hinsichtlich Lärm optimiert und Bauwillige entsprechend beraten, sofern die Immissionsgrenzwerte überschritten sind. Das heisst, der Lärmsituation wird mittels Gebäudeform und -stellung, Nutzungsanordnung (Gewerbe, Wohnen), Grundrissgestaltung usw. begegnet. Das Ziel dabei ist, möglichst viele lärmempfindliche Wohnräume/Nutzungen dem Lärm abgewandt anzuordnen.