Allgemeine Bedingungen

Projektwettbewerb ZKB-Jubiläumsdividende

Zulassung von Projekten

Die Stadt Zürich trifft den Entscheid für die Zulassung von Projekten zum Wettbewerb allein und abschliessend. Sie ist nicht verpflichtet, eine Ablehnung oder einen Ausschluss zu begründen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Stadt Zürich kann Projektgesuche aus folgenden Gründen von der Teilnahme am Wettbewerb ausschliessen: Wenn sie Nachteile für die Stadt oder Dritte haben können, wenn sie moralisch nicht vertretbar, gesetzlich unzulässig oder offensichtlich unausgereift sind, wenn sie ein unrealistisches Budget oder einen unrealistischen Umsetzungsplan ausweisen. Dieser Ausschlusskatalog ist nicht abschliessend.

Ausschluss vom Wettbewerb

Stellt die Stadt Zürich während des Projektwettbewerbs fest, dass die Teilnahmebedingungen verletzt wurden, ist sie berechtigt, die entsprechenden Teilnehmenden vom Wettbewerb auszuschliessen und/oder einen Projektbeitrag zu verweigern. Wird die Verletzung der Teilnahmebedingungen erst nach der Gewinnvergabe bekannt, ist der Projektbeitrag zurückzuerstatten und auf die Umsetzung des Projekts zu verzichten. Sollten die Teilnahmebedingungen lediglich bei einem von mehreren eingereichten Projekten durch die oder den Teilnehmenden verletzt worden sein (max. 3 Projekte pro Teilnahmeberechtigten), so behält sich die Stadt Zürich das Recht vor, auch alle anderen Projekte des oder der Teilnehmenden vom Wettbewerb auszuschliessen.

Rechte an eingebrachten Projekten

Mit der Teilnahme am Projektwettbewerb gestatten die Teilnehmenden der Stadt Zürich, die eingereichten Unterlagen und die Namen der Projektverantwortlichen auf der Webseite der Stadt sowie in Medien und sozialen Medien zu veröffentlichen. Der Stadt ist es auch gestattet, nach Rücksprache mit den Teilnehmenden die Unterlagen (z. B. durch Erläuterungen oder Bilder) anzureichern oder anzupassen. Die Teilnehmenden erklären sich zudem damit einverstanden, dass die Realisierung ihres Projekts von der Stadt Zürich kommunikativ begleitet wird.

Die Teilnehmenden sind für die hochgeladenen Inhalte (Texte, Links, Filme, Bilder, Pläne usw.) selber verantwortlich. Die Stadt Zürich lehnt jegliche Verantwortung ab. Mit der Teilnahme am Projektwettbewerb gehen weder die Rechte an den eingebrachten Projekten und Ideen, Informationen und Unterlagen noch die damit verbundenen Pflichten an die Stadt Zürich über.

Die Teilnehmenden verpflichten sich, bezüglich des Inhalts die gesetzlichen Regelungen (z. B. Bestimmungen des Strafgesetzbuchs, des Datenschutzrechts, des Urheberrechts, des Markenrechts, des Wettbewerbsrechts, des Persönlichkeitsrechts u. ä.) einzuhalten. Alle aus einer etwaigen Verletzung dieser Regelungen entstehenden Folgen sind vollumfänglich durch die Teilnehmenden zu tragen. Diese halten die Stadt Zürich frei von allfälligen Schäden und Kosten, die ihr als Folge oder im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung dieser Teilnahmebedingungen entstehen.

Datenschutz

Soweit es in diesen Teilnahmebedingungen oder auf andere Weise gegenüber den Teilnehmenden nicht erwähnt wird, werden die Daten der Teilnehmenden ohne deren Zustimmung weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen.

Projektbeiträge

Die Preisgelder sind zweckgebunden und nicht übertragbar. Sie müssen vollumfänglich für die Realisierung der eingereichten Projekte eingesetzt werden. Die am Projekt beteiligten Personen erbringen eine substanzielle Eigenleistung. Entschädigungen werden nur bei grosser Eigenleistung ausbezahlt. Die Gewinnerinnen und Gewinner sind verpflichtet, die eingereichten Projekte bis spätestens Ende 2023 zu realisieren und einen Schlussbericht nach Vorgaben der Stadt Zürich einzureichen.

Die Stadt Zürich vereinbart mit den Gewinnerinnen und Gewinnern die Modalitäten  (Tranchen/Zeitpunkte) und die Verwendung der Projektbeiträge. Beiträge von bis zu 100 000 Franken werden integral ausbezahlt. Bei Beiträgen von über 100 000 Franken müssen die Projektverantwortlichen einen Zwischenbericht einreichen. Wird dieser gutgeheissen, zahlt die Stadt den übersteigenden Betrag aus.

Die Stadt Zürich behält sich das Recht vor, die Auszahlung der Projektbeiträge auf unbestimmte Zeit zu verschieben oder endgültig und im ganzen Umfang einzustellen, falls sich während oder nach dem Projektwettbewerb die Ausgangslage oder die Rahmenbedingungen der Projektgesuche (z. B. Gesetzesänderung verhindert Realisierung, Projekt erweist sich als nicht umsetzbar) oder Teilnehmenden (z. B. Tod eines Projektinitianten) ändern.

Vorzeitige Beendigung

Die Stadt Zürich behält sich das Recht vor, den Wettbewerb jederzeit vorzeitig zu beenden, wenn die ordnungsgemässe Durchführung aus technischen, rechtlichen oder anderweitigen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.

Haftungsbeschränkung

Soweit gesetzlich zulässig, ist jegliche Haftung der Stadt Zürich ausgeschlossen.

Korrespondenz und Rechtsweg

Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Veranstalterin

Stadt Zürich, www.stadt-zuerich.ch/fuer-zueri

Geltung der Teilnahmebedingungen

Die Teilnehmenden akzeptieren durch ihre Teilnahme diese Teilnahmebedingungen.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Der Wettbewerb unterliegt schweizerischem Recht. Für allfällige Rechtsstreitigkeiten ist der Gerichtsstand Zürich.

Zürich, den 1. Juni 2021