Kontrolle Ruhender Verkehr
Als Mitarbeiter*in im Kommissariat Kontrolle Ruhender Verkehr (KRV) übernehmen Sie im Teilzeitpensum (50 - 80%) die Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Stadt Zürich, insbesondere in den Blauen Zonen.
Im Rahmen des Ordnungsbussengesetzes ahnden Sie Parkverstösse gegen die dort geltenden Vorschriften, Signalisationen und Markierungen. Darin eingeschlossen sind Parkkarten-, Parkscheiben- und Parkuhrenübertretungen. Zur Erleichterung Ihrer Arbeit steht Ihnen ein modernes Datenerfassungsgerät zur Verfügung. Der Bevölkerung stehen Sie kompetent mit Rat zur Seite.
Hier erfahren Sie, was es alles braucht, um den Beruf Kontrolle Ruhender Verkehr auszuüben und wie sich die Ausbildung gestaltet. Schauen Sie rein, vielleicht ist der Kontrolle Ruhender Verkehr genau das Richtige für Sie.
Heute im Service. Morgen Kontrolle im ruhenden Verkehr.
Heute Automechaniker. Morgen Kontrolle im ruhenden Verkehr.
Voraussetzungen
Sind Sie idealerweise über 30 Jahre alt und haben sie Freude am Umgang mit Menschen? Besitzen Sie gute Deutschkenntnisse und sind Sie bei sehr guter Gesundheit? Dann erfüllen Sie bereits einen wichtigen Teil unserer Voraussetzungen für den Beruf Kontrolle ruhender Verkehr. Weitere Anforderungen sind:
- Schweizer Bürgerrecht oder eine Niederlassung C
- eine Berufsausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung
- ein einwandfreier Leumund
Bewerbung
Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für einen Job bei der Stadtpolizei Zürich interessieren. Für eine Bewerbung benötigen Sie die unten aufgelisteten Dokumente. Während den Bewerbungs-Zeitfenstern können Sie diese dann elektronisch in unser Online-Bewerbungstool hochladen.
- Tabellarischer Lebenslauf
- Motivationsschreiben
- Fähigkeitszeugnis EBA/EFZ oder vergleichbare Ausbildung
- Arbeitszeugnisse
- Auszug Register Administrativmassnahmen IVZ (vormals ADMAS-Auszug) (nicht älter als 6 Monate)
- Strafregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
- Betreibungsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
- Weitere Unterlagen (allfällige Diplom- und Weiterbildungszeugnisse)
Das Bewerbungsfenster ist aktuell geschlossen. Wir werden hier informieren, sobald wir wieder Stellen ausschreiben können.
Kontaktpersonen
Personalbereichsleiter
Auswahlverfahren
Bewerber*innen, welche die erwähnten Voraussetzungen erfüllen, werden zu einer ausführlichen Informationsveranstaltung und zu einem kurzen Eignungstest eingeladen. Sobald sich ein*e Bewerber*in definitiv dafür entschieden hat, dass ihr*ihm die Tätigkeit im KRV zusagt, wird mit ihr*ihm ein Vorstellungsgespräch geführt, der Leumund überprüft sowie eine Untersuchung bei einer*m Vertrauensärzt*in vorgenommen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, steht einer Anstellung nichts mehr im Weg.
Ausbildung
Der Lehrgang für KRV-Mitarbeitende dauert drei Monate. Der anspruchsvolle Unterricht in Theorie und Praxis findet immer am Vormittag statt. Hausaufgaben dienen dazu, das Gelernte zu vertiefen. Die Ausbildung umfasst verschiedene Fächer wie zum Beispiel das Strassenverkehrsrecht mit Schwerpunkt Ordnungsbussengesetz, Psychologie, Stadtkunde und Funkausbildung. Während der Ausbildungszeit sind eine Zwischen- und eine Abschlussprüfung im Strassenverkehrsrecht und im praktischen Dienst abzulegen. Während der Ausbildung sind keine Ferienbezüge möglich.
Arbeitszeiten
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt im Minimum 21 Stunden, was einem 50%-Pensum entspricht. Der Einsatz wird wochenweise abwechselnd entweder von 08.00 bis 12.15 Uhr oder von 14.00 bis 18.15 Uhr geleistet. Nach einer Anstellung von mindestens sechs Monaten wird die Möglichkeit geboten, das Arbeitspensum bis max. 80% zu erhöhen und das Arbeitszeitmodell anzupassen.
Lohn
Die Anstellung erfolgt gemäss Personalrecht der Stadt Zürich. Der Brutto-Anfangslohn bewegt sich beim Beschäftigungsgrad von 50% je nach Alter im Bereich zwischen 2400.- und 2950.- Franken und wird 13 Mal jährlich ausgerichtet. Während der Ausbildungszeit beziehen die KRV-Angestellten bereits den vollen Lohn. Alle Mitarbeitenden des KRV werden in die Pensionskasse der Stadt Zürich aufgenommen.
Entwicklung
Innerhalb der Stadtpolizei Zürich stehen den KRV-Angestellten bei entsprechender Qualifizierung folgende Entwicklungsmöglichkeiten offen:
- Wechsel zum Polizeilichen Assistenzdienst mit Absolvierung einer ca. achtmonatigen Ausbildung (bis zum Alter von 49 Jahren), Voraussetzung ist eine erfolgreich abgelegte Eignungsprüfung.
- Gruppenchef*in KRV bei sehr guten Führungsqualitäten.