Kontrolle Ruhender Verkehr

Sie sorgen für Recht und Ordnung im ruhenden Verkehr in der Stadt Zürich. Klingt das interessant? Dann ist der Beruf Kontrolle Ruhender Verkehr genau das Richtige für Sie.

Als Mitarbeiter*in im Kommissariat Kontrolle Ruhender Verkehr (KRV) übernehmen Sie im Teilzeitpensum (50 - 80%) die Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Stadt Zürich, insbesondere in den Blauen Zonen.

Im Rahmen des Ordnungsbussengesetzes ahnden Sie Parkverstösse gegen die dort geltenden Vorschriften, Signalisationen und Markierungen. Darin eingeschlossen sind Parkkarten-, Parkscheiben- und Parkuhrenübertretungen. Zur Erleichterung Ihrer Arbeit steht Ihnen ein modernes Datenerfassungsgerät zur Verfügung. Der Bevölkerung stehen Sie kompetent mit Rat zur Seite.

Hier erfahren Sie, was es alles braucht, um den Beruf Kontrolle Ruhender Verkehr auszuüben und wie sich die Ausbildung gestaltet. Schauen Sie rein, vielleicht ist der Kontrolle Ruhender Verkehr genau das Richtige für Sie.

Heute im Service. Morgen Kontrolle im ruhenden Verkehr.

Heute Automechaniker. Morgen Kontrolle im ruhenden Verkehr.

Arbeitgeberin Stadtpolizei Zürich

Angebote für Mitarbeitende

Sie wollen eine Arbeitgeberin, die umfassende Sozialleistungen anbietet? Sie wollen die Möglichkeit haben, 16 Wochen Mutterschaftsurlaub oder vier Wochen Vaterschaftsurlaub zu beziehen? Sie wünschen sich sehr gute Aus– und Weiterbildungen in Ihrem Job? Dann sind Sie bei der Stadtpolizei Zürich genau richtig. Sie ist eine attraktive Arbeitgeberin, denn sie bietet ihren Mitarbeitenden zusätzlich zu den städtischen Anstellungsbedingungen genau diese Vorteile – und noch viele mehr:

  • Attraktives Aufgaben- und Einsatzgebiet in Zürich
  • Modernste Infrastruktur und hochwertige Ausrüstung (Geschäftstelefon/Abo)
  • Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit mit attraktivem Zulagen-Modell (42-Stunden-Woche)
  • Mobiles Arbeiten / Home Office nach Möglichkeit
  • Möglichkeit für Teilzeitarbeit und Jobsharing (nach der Ausbildung) auch im Kaderbereich
  • Attraktive Ferienregelung: 4 -5 Wochen Ferien je nach Alter, zusätzlich 6 Brückentage pro Jahr sowie 11.5 Tage Ferien als Pauschalersatz für Mitarbeitende im Schichtdienst
  • Möglichkeit, bis zu 2 Wochen zusätzliche Ferien zu vereinbaren
  • Treueurlaub alle 5 Jahre / Treueprämien ab vollendetem 10. Dienstjahr
  • Hervorragende Pensionskasse (60% Arbeitgeberbeiträge / 40% Arbeitnehmerbeiträge)
  • Mobilitätsbeitrag
  • Fit im Job / Fitnesscenter
  • Lohnfortzahlung Unfall / Krankheit 730 Tage
  • Verpflegungspauschale
  • Grosszügige Regelungen zur Betreuung von Angehörigen
  • Vielseitige und spannende Nebenämter (zum Beispiel Schiessinstruktor*in, Deutschlehrer*in, Assessor*in beim Bewerbungsgespräch etc.)

Voraussetzungen

Sind Sie idealerweise über 30 Jahre alt und haben sie Freude am Umgang mit Menschen? Besitzen Sie gute Deutschkenntnisse und sind Sie bei sehr guter Gesundheit? Dann erfüllen Sie bereits einen wichtigen Teil unserer Voraussetzungen für den Beruf Kontrolle ruhender Verkehr. Weitere Anforderungen sind:

  • Schweizer Bürgerrecht oder eine Niederlassung C
  • eine Berufsausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung
  • ein einwandfreier Leumund

Bewerbung

Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für einen Job bei der Stadtpolizei Zürich interessieren. Für eine Bewerbung benötigen Sie die unten aufgelisteten Dokumente. Während den Bewerbungs-Zeitfenstern können Sie diese dann elektronisch in unser Online-Bewerbungstool hochladen. 

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Motivationsschreiben
  • Fähigkeitszeugnis EBA/EFZ oder vergleichbare Ausbildung
  • Arbeitszeugnisse
  • Auszug Register Administrativmassnahmen IVZ (vormals ADMAS-Auszug) (nicht älter als 6 Monate)
  • Strafregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
  • Betreibungsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
  • Weitere Unterlagen (allfällige Diplom- und Weiterbildungszeugnisse)

Gerne nehmen wir Ihre Bewerbung für den Lehrgang mit Start Februar 2026 ab sofort wieder entgegen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und wünschen Ihnen viel Erfolg.

Kontaktpersonen

Porträt von Patrick Tobler: Ein lächelnder Mann mit grauen Haaren, die vorderhalb in eine Pyramide gegelt sind und Bart
Patrick Tobler
Bahnhofquai 5
8001 Zürich
Telefon 044 411 92 29
Funktion

Personalbereichsleiter

Auswahlverfahren

Bewerber*innen, welche die erwähnten Voraussetzungen erfüllen, werden zu einer ausführlichen Informationsveranstaltung und zu einem kurzen Eignungstest eingeladen. Sobald sich ein*e Bewerber*in definitiv dafür entschieden hat, dass ihr*ihm die Tätigkeit im KRV zusagt, wird mit ihr*ihm ein Vorstellungsgespräch geführt, der Leumund überprüft sowie eine Untersuchung bei einer*m Vertrauensärzt*in vorgenommen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, steht einer Anstellung nichts mehr im Weg.

Ausbildung

Der Lehrgang für KRV-Mitarbeitende dauert drei Monate. Der anspruchsvolle Unterricht in Theorie und Praxis findet immer am Vormittag statt. Hausaufgaben dienen dazu, das Gelernte zu vertiefen. Die Ausbildung umfasst verschiedene Fächer wie zum Beispiel das Strassenverkehrsrecht mit Schwerpunkt Ordnungsbussengesetz, Psychologie, Stadtkunde und Funkausbildung. Während der Ausbildungszeit sind eine Zwischen- und eine Abschlussprüfung im Strassenverkehrsrecht und im praktischen Dienst abzulegen. Während der Ausbildung sind keine Ferienbezüge möglich.

Arbeitszeiten

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt im Minimum 21 Stunden, was einem 50%-Pensum entspricht. Der Einsatz wird wochenweise abwechselnd entweder von 08.00 bis 12.15 Uhr oder von 14.00 bis 18.15 Uhr geleistet. Nach einer Anstellung von mindestens sechs Monaten wird die Möglichkeit geboten, das Arbeitspensum bis max. 80% zu erhöhen und das Arbeitszeitmodell anzupassen.

Lohn

Die Anstellung erfolgt gemäss Personalrecht der Stadt Zürich. Der Brutto-Anfangslohn bewegt sich beim Beschäftigungsgrad von 50% je nach Alter im Bereich zwischen 2400.- und 2950.- Franken und wird 13 Mal jährlich ausgerichtet. Während der Ausbildungszeit beziehen die KRV-Angestellten bereits den vollen Lohn. Alle Mitarbeitenden des KRV werden in die Pensionskasse der Stadt Zürich aufgenommen.

Entwicklung

Innerhalb der Stadtpolizei Zürich stehen den KRV-Angestellten bei entsprechender Qualifizierung folgende Entwicklungsmöglichkeiten offen:

  • Wechsel zum Polizeilichen Assistenzdienst mit Absolvierung einer ca. achtmonatigen Ausbildung (bis zum Alter von 49 Jahren), Voraussetzung ist eine erfolgreich abgelegte Eignungsprüfung.
  • Gruppenchef*in KRV bei sehr guten Führungsqualitäten.