Für viele Menschen sind die Krankenkassenprämien zu hoch, um sie aus dem eigenen Einkommen und Vermögen bezahlen zu können. Wer nicht viel Geld zum Leben zur Verfügung hat, hat deshalb Anspruch auf die individuelle Prämienverbilligung (IPV). Reicht das Geld immer noch nicht, kann die Krankenkassenprämien-Übernahme (KPÜ) beantragt werden. Wird der Antrag bewilligt, übernehmen die Sozialen Dienste die Kosten für die Grundversicherung.
Die KPÜ ist keine Sozialhilfe. Ein Bezug wird dem Migrationsamt des Kantons Zürich nicht gemeldet.
Wenn Sie die Voraussetzungen für die KPÜ erfüllen, übernehmen die Sozialen Dienste Zürich die Kosten für die Prämien der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse. Es werden keine Franchisen und Selbstbehalte übernommen. Ebenso werden keine Prämien für Zusatzversicherungen übernommen.
Von KPÜ übernommen:
- Prämien für Grundversicherung
Von KPÜ nicht übernommen:
- Selbstbehalt
- Franchise
- Prämien für Zusatzversicherung
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie Anspruch auf die KPÜ haben:
- Sie wohnen in der Stadt Zürich und haben hier Ihren zivilrechtlichen Wohnsitz.
- Sie sind mittellos, d. h., Sie haben nicht genug Geld, um für sich oder Ihre Familie zu sorgen (Existenzminimum nach Sozialhilferecht nicht gedeckt).
- Sie haben die individuelle Prämienverbilligung (IPV) bereits bei der SVA Zürich beantragt.
- Sie haben alle vorgelagerten Leistungen geltend gemacht (z. B. Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung).
Sie können die KPÜ bei dem für Sie zuständigen Sozialzentrum beantragen. Dort erhalten Sie den Antrag zum Ausfüllen. Sie brauchen dafür keinen Termin im Sozialzentrum. Kommen Sie einfach vorbei.
Sie können den Antrag auch herunterladen, ausfüllen und entweder am Schalter in einem der fünf Sozialzentren abgeben oder per Post schicken.
Bitte geben Sie unten Ihre Adresse ein, um zu sehen, welches Sozialzentrum zuständig ist.
Wir sind in den Sozialzentren von Montag bis Freitag von 9–12 Uhr und von 13.30–16.30 Uhr ohne Voranmeldung für Sie da: