Die Alimentenstelle der Stadt Zürich unterstützt Sie bei folgenden Anliegen:
- Bevorschussung (=Vorauszahlung) von Kinderalimenten
- Inkasso (=Eintreiben) von Kinder- und Ehegatt*innenalimenten
- Überbrückungshilfe, wenn noch nicht geklärt ist, wer die Alimenten bezahlt oder wie hoch die Alimenten sind
Wohnen Sie in der Stadt Zürich?
Wenn Sie in der Stadt Zürich wohnen, können Sie sich an uns wenden. Falls Sie nicht in der Stadt Zürich wohnen, kontaktieren Sie bitte Ihre Gemeinde.
Wichtige Begriffe kurz erklärt
Eine kurze Erklärung zu den verschiedenen Begriffen finden Sie am Ende der Seite.
Bevorschussung von Kinderalimenten
- Bezahlt ihr*ihre Ex-Partner*in die Alimente nicht, nicht vollständig oder zu spät?
Kinderalimenten können bis maximal 980 Franken pro Monat und Kind von der Alimentenstelle bevorschusst werden. Die Alimentenstelle fordert dann das Geld bei ihrem*ihrer Ex-Partner*in direkt ein.
Inkasso von Kinder- und Ehegatt*innenalimenten
- Brauchen Sie Unterstützung, um ihre Unterhaltsansprüche durchzusetzen?
- Bezahlt ihr*ihre Ex-Partner*in die Unterhaltsbeiträge nicht, nicht vollständig oder zu spät?
In einer solchen Situation können wir Ihnen helfen, die Unterhaltsbeiträge einzutreiben (=Inkassohilfe).
Wir versuchen mit der unterhaltspflichtigen Person eine Lösung zu finden. Zudem haben wir das nötige Fachwissen, um die vom Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten auszuschöpfen.
Unsere Dienstleistung ist kostenlos. Die Kosten, die für die Betreibung selber anfallen (z.B. Betreibungskosten, Kosten für Übersetzungen), müssen Sie jedoch selber bezahlen.
Überbrückungshilfe für Alimenten
- Ist für ihr Kind der Unterhaltsanspruch noch nicht geklärt?
- Haben Sie beim Gericht eine Klage eingereicht, die den Unterhaltsbeitrag ausweist?
- Leben Sie und der Vater oder die Mutter des Kindes getrennt?
In einer solchen Situation haben Sie Anspruch auf Überbrückungshilfe. Wir unterstützen Sie während der Dauer der Vaterschaftsregelung oder bis die Unterhaltsregelung geklärt ist.
Gemäss Kinder- und Jugendhilfegesetz gibt es Einkommens- und Vermögensgrenzen.
Sind Sie unterhaltspflichtig?
Die wichtigsten Informationen zur Unterhaltspflicht erhalten Sie telefonisch bei der Alimentenstelle unter der Telefonnummer +41 44 412 73 40.
Wichtige Begriffe
Die wichtigsten Begriffe rund um das Thema Alimenten kurz erklärt.
Kinderalimente sind Unterhaltsbeiträge, die an aussereheliche Kinder oder an Kinder, deren Eltern geschieden oder getrennt sind, gezahlt werden. Sie werden vom Elternteil bezahlt, der nicht für die Betreuung der Kinder zuständig ist. Kinder erhalten Alimenten bis sie volljährig sind oder bis sie ihre erste Ausbildung abgeschlossen haben.
Ehegatt*innen-Alimente erhalten geschiedene oder getrennt lebende Personen.
Wenn die Kinderalimenten nicht vollständig oder nicht regelmässig bezahlt werden, kann ihnen die Alimentenstelle die Alimente vorauszahlen. Ab einer bestimmten Einkommens- und Vermögenshöhe sind keine Vorschüsse mehr möglich, es kann jedoch ein Inkasso gemacht werden (siehe unten). Zudem können Ehegatt*innen-Alimenten nicht bevorschusst werden.
Wenn die Alimenten nicht vollständig oder nicht regelmässig bezahlt werden und das Einkommen zu hoch ist für eine Bevorschussung, hilft die Alimentenstellen beim Eintreiben der Alimente. Das ist bei Kinder und Ehegatt*innen-Alimenten möglich.
Weitere Informationen
- Kanton Zürich Alimentenhilfe
Kontakt
Soziale Dienste
Alimentenstelle
Öffnungszeiten Schalter:
Mo bis Fr: 9 - 12 und 13.30 - 16.30 Uhr
(keine Voranmeldung notwendig)