Drogeninformationszentrum (DIZ) – Kompetenzzentrum für Freizeitdrogenkonsum
Trotz Illegalität vieler psychoaktiver Substanzen wird in der Stadt Zürich konsumiert – ob auf Partys oder im privaten Rahmen. Um die Risiken zu minimieren und den Konsum besser einschätzen zu können, bietet das Drogeninformationszentrum (DIZ) Zürich umfassende Beratungen, Drug Checkings und sozialarbeiterische Unterstützung an. Mit einem Fokus auf Risikominderung und Sensibilisierung engagiert sich das DIZ direkt vor Ort und über saferparty.ch. Das DIZ steht Konsumierenden als auch deren Angehörigen und Fachpersonen offen.
Drug Checking im DIZ
Das Drogeninformationszentrum (DIZ) bietet ambulant sowie mobil an Partys und Festivals regelmässig Drug Checkings an. Drug Checking umfasst eine chemische Substanzanalyse und eine obligatorische persönliche Beratung.
Das Angebot ist akzeptanzorientiert, niederschwellig und kostenlos.
Das DIZ bietet dreimal wöchentlich (einmal im DIZ Langstrasse) Drug Checkings für alle psychoaktiven Substanzen, einmal wöchentlich ein Drug Checking nur für Cannabis-Proben, einmal monatlich ein Sex&Drugs- (Chemsex) sowie Anabolika-Drug-Checking an. Für alle Drug Checkings ist eine vorgängige Terminvereinbarung notwendig.
Website saferparty.ch
saferparty.ch ist die meistbesuchte Website zum Thema Freizeitdrogenkonsum. Die zweisprachige Webseite (Deutsch/Englisch) bietet ausführliche Informationen zu Substanzen, zum Substanzkonsum und zum Thema Safer Use und Schadensminderung (Harm Reduction). Zudem werden auf dieser Plattform regelmässig die aktuellsten Substanz-Warnungen aus Schweizer Drug-Checking-Angeboten publiziert.
Beratungsangebot
Persönliche Beratung
Das DIZ bietet Menschen bis 35 Jahre mit Lebensmittelpunkt in der Stadt Zürich sozialarbeiterische Beratung und Begleitung an. Das Team berät Personen, die psychoaktive Substanzen oder nicht ärztlich verschriebene Medikamente konsumieren und Herausforderungen in ihrem Alltag angehen möchten – unabhängig davon, ob diese direkt durch den Konsum entstehen.
Infos und Kontakte für Fachpersonen
Infos und Kontakte für Konsumierende
Konsumreflexion
Die Konsumreflexion bietet einen geschützten Raum, in dem Menschen offen über ihren Konsum sprechen können. Das Angebot umfasst die Vermittlung substanzspezifischer Informationen bis hin zur Unterstützung beim Wunsch nach Veränderung des eigenen Konsumverhaltens.
Online-Beratung
Das DIZ bietet Online-Beratung bei Fragen zu psychoaktiven Substanzen und deren Wechselwirkungen, zu risikoärmerem Konsum oder dem Wunsch nach Änderung des Konsumverhaltens. Die Beratung über SafeZone ermöglicht eine anonyme, sichere und datengeschützte Kommunikation.
Inputs und Workshops
Das DIZ bietet zudem Workshops, Weiterbildungen und Inputs an. Gerne werden massgeschneiderte Lösungen für Fachpersonen wie auch Jugendliche und junge Erwachsene erarbeitet.
Aufsuchende Sozialarbeit
Das Team des Drogeninformationszentrums (DIZ) ist auch aufsuchend im öffentlichen Raum der Stadt Zürich – direkt in der Lebenswelt der Zielgruppe – unterwegs. Die Mitarbeitenden vermitteln Wissen im Umgang und zu Risiken im Zusammenhang mit Substanzkonsum.
Unser Auftrag
Das Drogeninformationszentrum (DIZ) ist das Stadtzürcher Kompetenzzentrum für Freizeitdrogenkonsum. Ziel ist die negativen Folgen des Konsums illegaler psychoaktiver Substanzen für Freizeitdrogenkonsumierende zu reduzieren sowie soziale Desintegration zu vermeiden. Ausserdem informiert und sensibilisiert das DIZ Fachpersonen, Angehörige sowie eine breite Öffentlichkeit für die Risiken des Konsums illegaler psychoaktiver Substanzen und vermittelt Wissen zu Safer Use und Konsumkompetenz.
Der Auftrag ist Element der Säule Schadensminderung der Schweizer Drogenpolitik.
Meldestelle für gefährdete Jugendliche
Amtsstellen oder Fachleute im Erziehungs-, Sozial-, Gesundheits-, Justiz- und Polizeiwesen können erste Hinweise auf einen missbräuchlichen Suchtmittelkonsum vor allem bei Kindern und Jugendlichen oft früher erkennen als Eltern. Eine Ärztin/ein Arzt in der Notfallaufnahme erfährt von dem/der Jugendlichen unter Umständen mehr als seine/ihre Eltern, eine Lehrerin oder ein Lehrer stellen schneller einen Leistungsabfall fest.
Art. 3c des 2011 revidierten Betäubungsmittelgesetzes ermöglicht Amtsstellen und Fachleuten, suchtgefährdete Kinder und Jugendliche beim DIZ zu melden. Art. 3c bietet damit eine niederschwellige, wenig invasive Alternative zu einer Meldung an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).
An das DIZ gemeldete Kinder und Jugendliche werden abgeklärt und – falls notwendig – suchtspezifischen Beratungs- und Therapieangeboten zugeführt.
Meldestelle Art 3c BetmG: Merkblätter und Formulare
- Infoflyer und Meldeformular zur Meldestelle Art. 3c des 2011 revidierten BetäubungsmittelgesetzesInfoflyer Meldestelle nach Art. 3C BetmG (PDF, 2 Seiten, 236 KB)Dokument vorlesen Dokument herunterladen
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Bemerkung: Drug-Checking nur mit Termin.
Drogeninformationen und -warnungen auf einen Blick
saferparty.ch informiert neutral über bewusstseinsverändernde Substanzen, Risiken des Substanzkonsums und bietet Beratungen per Mail an.
Drogeninformationen und -warnungen werden auch über Facebook und Instagram veröffentlicht.