Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV
Das Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV (AZL) unterstützt Menschen, die AHV oder IV beziehen und wenig Geld haben. Zudem richtet es die öffentlichen Pflegebeiträge an die stationäre Langzeitpflege aus und ist seit Juli 2021 für die neu geschaffenen Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose zuständig.
Direktorin
Nicole Mylonas
Mit den Zusatzleistungen gewährleisten wir ein Einkommen zum Auskommen.
Zusatzleistungen für AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner
Die Hauptaufgabe des AZL besteht darin, einkommensschwachen Zürcher AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentnern eine angemessene materielle Existenz zu garantieren oder ihnen mit Zusatzleistungen die selbstständige Bezahlung ungedeckter Heimkosten zu ermöglichen.
Das AZL erbringt für anspruchsberechtigte AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner mit Wohnsitz in der Stadt Zürich folgende Leistungen:
- Festsetzen und Ausrichten von Ergänzungsleistungen, kantonalen Beihilfen und Gemeindezuschüssen
- Festsetzen und Ausrichten von Zuschüssen bei Heimaufenthalt
- Prüfen und Vergüten von Krankheits- und Behinderungskosten
- Gewähren ausserordentlicher Gemeindezuschüsse in Härtefällen
- Ausrichten der Einmalzulagen gemäss Beschluss des Stadtrats
- Beratung
Weitere Informationen finden Sie unter: www.stadt-zuerich.ch/zusatzleistungen
Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
Seit Juli 2021 ist das AZL für das Ausrichten der Überbrückungsleistungen für Personen mit Wohnsitz in der Stadt Zürich zuständig. Überbrückungsleistungen sind Leistungen zur Existenzsicherung für ältere Arbeitslose, um die Zeit von der Aussteuerung bis zum AHV-Rentenalter zu überbrücken.
Weitere Informationen finden Sie unter: stadt-zuerich.ch/ueberbrueckungsleistungen
Pflegebeiträge an stationäre Langzeitpflege
Das AZL richtet öffentliche Pflegebeiträge an die stationäre Langzeitpflege aus. Pflegebedürftige Heimbewohnerinnen und -bewohner müssen sich nicht um die öffentlichen Pflegebeiträge kümmern, die Heime rechnen diese direkt mit dem AZL ab.
Weitere Informationen finden Sie unter: stadt-zuerich.ch/pflegebeitraege
Beiträge an Entlastungsangebote und die Akut- und Übergangspflege
Beiträge an Entlastungsangebote und die Akut- und Übergangspflege sind für Personen, die wenig Geld haben und zu Hause betreut und gepflegt werden. Die Beiträge ermöglichen Aufenthalte in einem Heim oder nach einem Spitalaufenthalt.
Weitere Informationen finden Sie unter: stadt-zuerich.ch/beauep
Energiekostenzulage
Die stark steigenden Energiekosten für Haushalte mit geringen finanziellen Mitteln stellt eine grosse Belastung dar. Die Stadt Zürich zahlt deshalb für Personen mit geringen finanziellen Mitteln eine Energiekostenzulage.
Weitere Informationen finden Sie unter: stadt-zuerich.ch/energiekostenzulage
Kommunaler Solidaritätsbeitrag
Alle, die vor 1981 von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen von Behörden der Stadt Zürich betroffen waren, erhalten einen kommunalen Solidaritätsbeitrag von 25'000 Franken.
Weitere Informationen finden Sie unter: stadt-zuerich.ch/solidaritaetsbeitrag
Kontakt
Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
8.30-11.30 und 13.30-16 Uhr
Donnerstag
8.30-11.30 und 13.30-18 Uhr
Mittwochnachmittag keine telefonischen Auskünfte.