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Weiterhin städtische Beiträge für den Verein Zentralstelle für Ehe- und Familienberatung Zürich

Medienmitteilung

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, den Verein für Ehe- und Familienberatung Zürich in den Jahren 2025 bis 2028 mit einem jährlichen, leistungsabhängigen Beitrag von 182 900 Franken zu unterstützen. Die Zentralstelle für Ehe- und Familienberatung bietet Paar- sowie Rechtsberatung unter einem Dach und schliesst eine Lücke im Versorgungsnetz der Stadt.

26. Juni 2024

Die Zentralstelle für Ehe- und Familienberatung (ZEF) bietet juristische und psychologische Beratung für Paare und Einzelpersonen zur Klärung von Fragen zu Ehe, Familie, Partnerschaft, Trennung und Scheidung an. Durch die professionellen Beratungen werden Konfliktsituationen entschärft. Trennungen und Scheidungen werden so geregelt, dass es beiden Parteien weiterhin möglich ist, ihre Aufgabe als Eltern verantwortungsvoll wahrzunehmen und sich dabei auf das Wohl der Kinder zu fokussieren. Zielgruppe sind verheiratete, im Konkubinat oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebende Paare sowie getrennte Eltern. Das Angebot steht Personen mit unterschiedlichem sprachlichem und kulturellem Hintergrund offen und richtet sich in erster Linie an Paare und Familien mit geringem Einkommen. Die 1932 gegründete ZEF ist eine Ehe- und Familienberatungsstelle gemäss Artikel 171 des Zivilgesetzbuches. Der Artikel verpflichtet die Kantone dazu, dafür zu sorgen, dass sich Paare bei Schwierigkeiten gemeinsam oder einzeln an Ehe- und Familienberatungsstellen wenden können.

Steigende Nachfrage erwartet

Die ZEF schliesst eine Lücke im Versorgungsnetz der Stadt Zürich und wird von dieser seit 1933 unterstützt. Die Angebote werden konstant und rege genutzt. Für die Zukunft geht die ZEF von einer steigenden Nachfrage aus, da sie ihr Angebot künftig noch aktiver bekanntmachen wird.

Der Stadtrat beantragt deshalb dem Gemeinrat, den Verein Zentralstelle für Ehe- und Familienberatung Zürich in den Jahren 2025 bis 2028 mit jährlichen, leistungsabhängigen Beiträgen von 182 900 Franken zu unterstützen. Damit bleibt der bisherige Betrag unter Berücksichtigung der Teuerung unverändert. Zudem sollen die Beiträge jährlich an die Teuerung angepasst werden.

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