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Stadt Zürich entrichtet Beiträge an die Sozialberatung und den Treuhanddienst von Pro Infirmis Zürich

Medienmitteilung

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, die Angebote Sozialberatung und Treuhanddienst von Pro Infirmis Zürich von 2025 bis 2028 mit einem jährlichen, leistungsabhängigen Betrag von maximal 347 600 Franken zu unterstützen.

5. Juni 2024

Eine Behinderung bedeutet für die Betroffenen und ihre Familien eine anspruchsvolle Lebenssituation und stellt sie und ihr Umfeld immer wieder vor neue Herausforderungen und Fragen. Die Sozialberatung der Behindertenorganisation Pro Infirmis Zürich leistet Unterstützung bei der Erarbeitung von Lösungen für die individuelle Lebensgestaltung und fördert damit die Integration der Betroffenen. Der Treuhanddienst steht Menschen bei, die aufgrund ihrer Behinderung ihre finanziellen und administrativen Angelegenheiten nicht selbstständig erledigen können.

Steigende Nachfrage nach Sozialberatungen

Im Bereich Sozialberatung unterstützt die Stadt Leistungen für Stadtzürcher*innen mit Behinderungen ohne IV-Berechtigung. Beim Treuhanddienst finanziert die Stadt Leistungen für Menschen mit Behinderungen aus der Stadt Zürich mit Anspruch auf Zusatz- oder Sozialhilfeleistungen. Die Leistungen im Bereich Sozialberatungen sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, jene im Bereich Treuhanddienste sind hingegen zurückgegangen, weil nicht genügend Freiwillige für das Angebot rekrutiert werden konnten.

Um diese beiden wichtigen Angebote an Stadtzürcher*innen mit Behinderungen weiterhin unterstützen zu können, beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat für die Jahre 2025 bis 2028 einen jährlichen, leistungsabhängigen Beitrag von maximal 347 600 Franken. Dieser Betrag entspricht dem jährlichen Beitrag in den Jahren 2021 bis 2024 unter Berücksichtigung der Teuerung.

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