Bei der beruflichen und sozialen Integration von Sozialhilfebeziehenden orientiert sich die Stadt Zürich seit Juli 2018 an einer neuen Strategie, welche die realistischen Arbeitsmarktchancen der Betroffenen anerkennt und die nachhaltige Qualifizierung der Menschen ins Zentrum stellt. Die Einführungsphase der Strategie wurde von einer Evaluation begleitet, deren Ergebnisse nun vorliegen.
Realität des Arbeitsmarkts anerkennen
Kernelement der neuen Strategie ist ein Paradigmenwechsel, der eine individuellere Begleitung der Klientinnen und Klienten sowie deren Befähigung und Motivation ins Zentrum rückt, gleichzeitig aber auch die realistischen Chancen der Betroffenen auf eine Rückkehr in den ersten Arbeitsmarkt berücksichtigt. So können diejenigen Menschen, die über entsprechende Ressourcen verfügen, gezielt gefördert und bei der Verbesserung ihrer Arbeitsmarktfähigkeit unterstützt werden – mit dem Ziel, den Wiedereintritt in den 1. Arbeitsmarkt zu schaffen. Diejenigen, die aufgrund fehlender Qualifikationen oder gesundheitlicher Beeinträchtigungen kaum Aussicht auf eine existenzsichernde Beschäftigung haben, können die Angebote und Programme zur sozialen Integration freiwillig besuchen. Dies aber ohne den Druck, ein unrealistisches Ziel erreichen zu müssen. Denn der überwiegende Teil der arbeitsfähigen Sozialhilfebeziehenden in der Stadt Zürich findet nicht aufgrund fehlender Motivation keine Stelle, sondern weil die Anforderungen des Arbeitsmarkts schlicht zu hoch sind.
Zielgruppeneinteilung und individuelle Unterstützung
Im Fokus der neuen Strategie stehen die 18- bis 64-jährigen Sozialhilfebeziehenden, die eine Arbeitsfähigkeit und Verfügbarkeit von mindestens 50 Prozent (im März 2021 waren dies 1427 Personen beziehungsweise rund 15 Prozent aller Sozialhilfebeziehenden) aufweisen. Um diese Menschen möglichst ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten entsprechend begleiten zu können, werden sie nach dem Durchlaufen der vierwöchigen sogenannten Basisbeschäftigung in eine von vier Zielgruppen eingeteilt. Bei der Einteilung sind vor allem ihre objektive Arbeitsmarktfähigkeit sowie die individuelle Handlungsbereitschaft massgebend. Je nach Zielgruppe stehen dann unterschiedliche Massnahmen und Wirkungsziele im Vordergrund. So werden etwa Personen mit einem grossen Veränderungswillen und einer hohen Arbeitsmarktfähigkeit durch gezielte Qualifizierung primär auf einen Stellenantritt im 1. Arbeitsmarkt vorbereitet. Mit Erfolg: Gut 30 Prozent der Sozialhilfebeziehenden mit dieser Ausgangslage haben im Evaluationszeitraum den Weg zurück ins Erwerbsleben geschafft. Teilnahmezwang und allfällige Sanktionen gibt es hingegen nur noch für Personen, die trotz intakter Arbeitsmarktchancen zu wenig Engagement für einen Stellenantritt im ersten Arbeitsmarkt zeigen. In den letzten drei Jahren gehörten total nur rund 50 Personen vorübergehend dieser Zielgruppe an.
Praxiserfahrung überzeugt
Die Evaluation der neuen Strategie hat ergeben, dass sich alle zentralen Elemente des Modells in der Praxis bewähren und sich der zielgruppenspezifische Ressourceneinsatz als richtig erweist. Eine wichtige Erkenntnis ist zudem, dass es trotz der neuen Freiwilligkeit zu keinem Einbruch bei den Teilnehmerzahlen in den Integrationsprogrammen gekommen ist. Die berufliche und soziale Integration funktioniert auch ohne Zwang. Raphael Golta, Vorsteher des Sozialdepartements, zieht ein entsprechendes Fazit: «Drei Jahre sind vergangen, seit die Teilnahme an der beruflichen und sozialen Integration für Sozialhilfebeziehende in der Stadt Zürich freiwillig ist. Dieser Entscheid war richtig. Zwang und Druck bringen nichts, wenn ein Ziel unerreichbar ist. Und sind auch gar nicht nötig, denn die Betroffenen wollen ja etwas leisten und ihre finanzielle Unabhängigkeit wiedererlangen.»