Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass die sozialen Sicherungssysteme in unserem Land auch im Krisenfall grundsätzlich gut funktionieren: Dank ausserordentlicher finanzieller Unterstützungsleistungen auf Ebene Bund, Kanton und Stadt konnten viele Menschen ihre Existenz auch in der pandemiebedingt angespannten Wirtschaftslage weiterhin sichern. Auch die Sozialhilfe stand und steht als bewährtes Netz der sozialen Sicherung für diejenigen bereit, die ihren Lebensunterhalt derzeit aus eigenen Kräften nicht finanzieren können.
Paradoxe Situation in Zürich
Mit Beginn der Corona-Pandemie kam es in der Stadt Zürich zu einer paradoxen Situation: Während Massnahmen zur sozialen Sicherung einerseits massiv ausgebaut wurden und die Sozialhilfequote im vergangenen Jahr sogar leicht gesunken ist, wurde gleichzeitig eine bis dahin unbekannte Armut in Zürich offensichtlich, die sich vor allem in den langen Schlangen vor den diversen Abgabestellen für Gratis-Lebensmittel widerspiegelte. Eine vom Sozialdepartement der Stadt Zürich bei der ZHAW Soziale Arbeit in Auftrag gegebene Analyse der dort um Unterstützung suchenden Personengruppen hat ergeben, dass sich vor allem Ausländerinnen und Ausländer in prekären Beschäftigungsverhältnissen in grosser wirtschaftlicher Not befinden.
Migrationsgesetzgebung schafft hohe Hürden für Sozialhilfebezug
Die betroffenen Ausländerinnen und Ausländer können oder wollen nicht auf Unterstützungsleistungen der Sozialhilfe zurückgreifen. Entweder, weil sie als einer oder eine der geschätzt rund 10 000 Sans-Papiers in der Stadt Zürich erst gar keinen Anspruch auf Leistungen haben oder, weil sie als Migrantinnen und Migranten mit B- oder C-Ausweis beim Bezug von Sozialleistungen Gefahr laufen, ihren Aufenthaltsstatus zu verlieren. Die Folgen dieser prohibitiven Gesetzgebung sind für die Betroffenen einschneidend: Sie und ihre Familien leben mitten in unserer Stadt in Armut.
Effektive Armutsbekämpfung dank neuer «Wirtschaftliche Basishilfe»
Diese Situation ist für die Stadt Zürich unhaltbar, denn die Armutsbekämpfung zählt zu den zentralen Aufgaben von Städten und Gemeinden. Weil diese Aufgabe aber mit den bis anhin zur Verfügung stehenden Mitteln durch die Migrationsgesetzgebung auf Bundesebene massgeblich erschwert wird, entwickelt das Sozialdepartement der Stadt Zürich in einem Pilotprojekt derzeit gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Akteuren eine neue Massnahme zur Existenzsicherung der Betroffenen. Mit einer neuen sogenannten «Wirtschaftlichen Basishilfe» werden in Zürich verankerte Menschen ohne Zugang zur Sozialhilfe sowie Menschen, die beim Bezug von Sozialhilfe Risiken eingehen, in Notlagen zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse vorübergehend aus Steuermitteln finanziell unterstützt. Für die operative Umsetzung dieser neuen Massnahme haben bisher vier zivilgesellschaftliche Partner-Organisation ihre Unterstützung zugesagt: Caritas Zürich, das Schweizerische Rote Kreuz Kanton Zürich, die Sans-Papiers Anlaufstellet (SPAZ) und Solidara Zürich (vormals Zürcher Stadtmission).
Für das Pilotprojekt, das Mitte 2021 startet und zeitlich auf 18 Monate begrenzt ist, stellt der Stadtrat 2 Millionen Franken an finanziellen Mitteln zur Verfügung. Bei Bedarf wird dem Gemeinderat eine Erhöhung dieser Mittel beantragt.