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Aufschub der Nachnutzung Juch-Areal

Medienmitteilung

Nach einer Neubeurteilung der Lage auf dem besetzten Juch-Areal und unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Situation aufgrund der Coronavirus-Krise hat das Sozialdepartement entschieden, die Frist zum Verlassen des Areals zu verschieben.

24. April 2020

Das Sozialdepartement der Stadt Zürich hat entschieden, die ursprünglich bis Freitag, 24. April 2020, angesetzte Frist zum Verlassen des besetzten Juch-Areals in Zürich-Altstetten bis zum Freitag, 22. Mai 2020 zu verlängern. Über die daraus entstehende Verzögerung der Nachnutzung des Areals konnte sich das Sozialdepartement mit der zukünftigen Mieterschaft HRS Real Estate AG einigen.  

Aufschub der Räumung

Die aktuelle Lagebeurteilung hat gezeigt, dass sich auf dem Areal noch mehr Personen aufhalten als ursprünglich angenommen. Der fristgerechte Auszug der Bewohnenden kann unter den aktuellen coronabedingten Einschränkungen und Verhaltensregeln nicht sichergestellt werden. In Abstimmung mit allen involvierten Stellen und der zukünftigen Mieterschaft HRS Real Estate AG sowie im Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der BesetzerInnen verlängert die Stadt Zürich darum die Frist zum Verlassen des Areals auf Freitag, 22. Mai 2020. Dadurch wird den Besetzerinnen und Besetzer ein gestaffelter Auszug ermöglicht. 

Das Juch-Areal

Das Juch-Areal ist im Eigentum der Stadt Zürich, die Asyl-Organisation Zürich (AOZ) ist Eigentümerin der ehemaligen Gastarbeiterunterkünfte auf dem Areal. Diese Bauten wurden bis Ende September 2019 für die Unterbringung von Asylsuchenden im Rahmen des sogenannten Testbetriebs genutzt. Ursprünglich hatte die AOZ die Absicht, die Gebäude nach notwendigen Sanierungen weiterhin für die Unterbringung von Asylsuchenden zu nutzen. Im Oktober 2019 wurde das Areal besetzt. Diese Besetzung wurde gemäss dem Merkblatt «Hausbesetzungen in der Stadt Zürich» vorläufig toleriert. Zwischenzeitlich hat sich gezeigt, dass es auf Teilen des Juch-Areals zu Bodenabsenkungen gekommen ist, die sichtbare Schäden an einem der Gebäude zur Folge haben. Zudem wurden weitere Schäden an der Kanalisation festgestellt. Das Areal und das betroffene Gebäude können nicht mit einem vertretbaren Aufwand saniert werden und lassen auch keine längerfristige Besetzung zu. 

Geplante Nachnutzung

In den letzten Wochen wurde unter dieser Ausgangslage die Nachnutzung des besetzten Juch-Areals in Zürich-Altstetten geplant. Die HRS Real Estate AG ist als Generalunternehmerin mit dem Bau der neuen Eishockeyarena auf dem benachbarten Grundstück beauftragt. Aufgrund der beengten Verhältnisse auf dem Bauplatz ist die vom ZSC beauftragte Generalunternehmerin interessiert, das Nachbargelände bis Bauende während rund 2,5 Jahren für Bauplatzinstallationen von der Stadt zu mieten. Der Stadtrat erachtet diese Nutzung unter Berücksichtigung der Ausgangslage als zweckmässig und zonenkonform. Die ursprüngliche Planung sah vor, dass am Montag, 27. April 2020 die für die Übergabe des Areals notwendigen Abbrucharbeiten anlaufen sollten. Nach Abschluss dieser Arbeiten per Ende Mai 2020 hätte das Areal zur weiteren Nutzung an die neue Mieterin HRS Real Estate AG übergeben werden sollen. Die Übergabe verzögert sich nun entsprechend um rund einen Monat.

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