Lärm
In vielen Quartieren wird die Nachtruhe kaum gestört. Etwas anders sieht es an befahrenen Strassen, an den ÖV-Linien oder in der Innenstadt aus. Wer in der Zürcher Innenstadt lebt, ist in der Regel nicht allzu lärmempfindlich – doch was, wenn es zu viel wird?
Was tun bei Lärm?
Alternativen zum Anruf bei der Polizei
Wenn der Lärm ständig den Schlaf raubt, gibt es viele Möglichkeiten, Nachtruhestörungen direkt und nachthaltig zu lösen. Lieber frühzeitig reagieren, anstatt abzuwarten, bis die Situation unerträglich wird!
Lärm von Menschen auf Plätzen oder Pärken
Bei Lärm von Personen, die sich im öffentlichen Raum aufhalten: Machen Sie die Lärmverursachenden direkt darauf aufmerksam, dass Sie in Ihrer Nachtruhe gestört werden. Die sip züri kann Sie in Ihrem Bedürfnis nach Ruhe unterstützen.
Die sip kombiniert aufsuchende Sozialarbeit und leistet Konfliktvermittlung im öffentlichen Raum. Die sip-züri-Mitarbeitenden schlichten Konflikte in öffentlichen Anlagen und intervenieren in Parks und auf Plätzen bei Störungen und Belästigungen.
Lärm von Gastwirtschaften, Bars und Clubs
Ob Lärm aus dem Innern einer Gastwirtschaft oder von Gästen, die sich direkt vor dem Lokal unterhalten: Suchen Sie in jedem Fall direkt das Gespräch mit den Verantwortlichen des Gastrobetriebs.
Die Nummer des Betriebs erhalten Sie entweder direkt von der für den Betrieb verantwortlichen Person oder über das Sekretariat der Zürcher Bar & Club Kommission
Lärm aus Wohnungen oder Balkon (Nachbarn)
Wird der Lärm vom Nachbar oder der Nachbarin in einer Privatwohnung verursacht? Machen Sie ihn oder sie zuerst direkt aufmerksam und reden Sie mit ihm oder ihr. Ist kein Gespräch möglich, oder halten die nächtlichen Störungen an, dann melden Sie das der Verwaltung bzw. dem Vermieter.
Lärm von technischen Anlagen
Bei nächtlichem Lärm sogenannter «ortsfester Anlagen» wie Strassen, Industrie- und Gewerbeanlagen inklusive Lüftungs-, Heizungs- und Klimaanlagen, Sport- und Freizeitanlagen und Glockengeläut hilft der Umwelt- und Gesundheitsschutz der Stadt Zürich während den Bürozeiten weiter.
Oft sind Sie nicht die einzige Person im Quartier, die vom selben Lärmproblem betroffen ist. Melden Sie sich bei Ihrem Quartierverein, um gemeinsam aktiv zu werden.
Grundsätzlich kann die Polizei bei Lärmproblemen immer angerufen werden (Tel. 117). Jedoch kann es bei Lärmklagen an Wochenenden bis zu einer Stunde dauern, bis die Polizei vor Ort ist, da die Polizistinnen und Polizisten oft Einsätze haben, bei denen es um Leib und Leben geht.
Fachgruppe Lärmschutz nimmt ihre Lärmklagen via 117 auf
Bei 117 eingehende Lärmklagen werden in sogenannten Einsatzjournalen gesammelt, die durch die Fachgruppe Lärmschutz der Stadtpolizei Zürich weiterbearbeitet werden. Die Fachgruppe steht Ihnen für Fragen im Zusammenhang mit Lärmproblemen gerne zur Verfügung (zu Bürozeiten).
Wissenswertes zur Anzeige wegen Nachtruhestörung
Eine korrekt ausgefüllte Anzeige setzt ein Verfahren in Gang. Es ist möglich, dass Sie im Verlaufe dieses Verfahrens als Zeugin oder Zeuge aufgeboten werden und der beklagten Person gegenübergestellt werdet. Dies ist der Fall, wenn die andere Partei den Sachverhalt bestreitet.
Was tun, wenn ich ein Fest organisiere?
Es gibt 1000 Gründe ein Fest zu veranstalten. Hier finden Sie einfache Grundlagen, um Lärmklagen zu verhindern.
Trifft mindestens ein Punkt zu, muss ein fest in jedem Fall bewilligt werden:
- Getränke und Speisen werden gegen Entgelt abgegeben
- Es werden Zelte, Bühnen oder Schaustellgeschäfte aufgebaut
- Das Fest soll auf öffentlichem Grund stattfinden
- Es werden Verstärkeranlagen im Freien eingesetzt
Für Veranstaltungen im Freien oder in Gebäuden gelten verschiedene Erlasse. Wir empfehlen deshalb, im Zweifelsfall immer ein Gesuch einzureichen oder für genauere Abklärungen während der Bürozeiten bei der Stadtpolizei – Büro für Veranstaltungen anzurufen.
Private Feiern dürfen in einem öffentlichen Park stattfinden. Solange keine Verstärkeranlage eingesetzt, keine Zelte aufgebaut werden und nichts verkauft wird, ist keine Bewilligung nötig. Starten Sie den Anlass möglichst früh, damit die Nachtruhe um 22.00 bzw. 23.00 Uhr eingehalten werden kann.
Für Feiern in privaten Räumen braucht es keine Bewilligung, solange diese nicht gewerblich orientiert sind. Dabei gelten dieselben Nachtruhe-Bestimmungen wie in einem Park. «Sich kennen» führt zu Toleranz: Unbedingt bei den Nachbarn vorbeigehen und sie über das geplante Fest informieren.
So können Sie Lärmklagen vermeiden
- Nachbarn frühzeitig informieren: Am besten als persönliches Schreiben und idealerweise sogar persönlich übergeben
- Erreichbar sein: Den Nachbarn eine Telefonnummer angeben, unter der Sie auch während der Feier erreichbar sind
- Anwesende Gäste in die Verantwortung nehmen: Soll es nach 22 / 23 Uhr weiterhin noch laut sein, gilt es die Fenster geschlossen zu halten und die Raucher auf dem Balkon oder Terrasse zur Ruhe aufzufordern
- Je nach Fest einen geeigneten Ort wählen
Private Feste
In der Stadt Zürich gibt es viele Räume und Orte für private Feiern, wie Hochzeiten oder Geburtstagspartys.
Kommerzielle Konzerte und Partys
Die in der Stadt Zürich mietbaren Räume können teilweise auch für kommerzielle Veranstaltungen genutzt werden. Zudem bieten verschiedene Kulturunternehmen, wie Bars, Clubs sowie Konzert- und Eventhallen, Räume an. Weitere Infos gibt's bei der Bar & Club Kommission Zürich.
Outdoorpartys
Jugendliche im Alter zwischen 18 und 25 Jahren, die in der Stadt Zürich wohnen, können bei der Stadt eine Bewilligung zur Durchführung einer nichtkommerziellen Jugendparty im öffentlichen Raum beantragen.
Indoorpartys
Bei der Offenen Jugendarbeit (OJA) Zürich können Jugendliche auch Räume für Indoorpartys nutzen. Daneben steht auch das Jugendkulturhaus Dynamo jugendlichen Veranstalterinnen und Veranstaltern offen.
Was tun, wenn ich ein Lokal betreibe?
Lärmklagen aus der Nachbarschaft müssen ernst genommen werden.
Es braucht eine schnelle Reaktion, damit Lärmklagen nicht zu einer existenziellen Gefährdung werden: Die bewilligten Zeiten müssen eingehalten werden. Gäste, die sich länger als erlaubt auf einer Terrasse aufhalten, bieten eine Angriffsfläche. Mit diesen Tipps können Sie Lärmklagen entgegenwirken.
- Türen und Fenster geschlossen halten
- Bewilligte Öffnungszeiten einhalten
- Gäste für die Problematik sensibilisieren (z.B. Aushänge, Plakate)
- Wirtetelefon einrichten – melden Sie sich bei der Bar & Club Kommission
- Das Gespräch suchen mit den Nachbarn
- Keine lärmenden Aufräumarbeiten und/oder Entsorgungen in der Nacht
Die wichtigsten Gesetze zu Lärm und Öffnungszeiten im Überblick.
Mitglieder der Bar & Club Kommission Zürich haben die Möglichkeit, sich zum Thema Lärm beraten zu lassen. Die BCK kann zur Beantwortung der Fragen und Anliegen auf ein breites Expertennetzwerk zurückgreifen. Für nicht kommerzielle Betriebe, in welchen vor allem Livemusik gespielt wird, steht zudem der Verein Petzi als Ansprechstelle zur Verfügung.
Angebot Akustik-Sprechstunde
Gastronomen, die Lärmklagen präventiv vorbeugen wollen oder die Raumakustik in ihrem Betrieb verbessern möchten, können sich an Rocket Science wenden. In der Akustik-Sprechstunde erhalten Sie eine unbürokratische und professionelle Erstberatung zu einem Pauschalpreis.
Eine Baubewilligung ist nötig bei Veränderungen der
Gebäudehülle
- Neuer Club/Gastrobetrieb (mit baulichen Massnahmen verbunden, da vorher andere Nutzung)
- Bauliche Anpassungen aussen (wie Fenster, Türen, Fassaden)
Wartezone
- Bauliche Anpassungen innen wie Gastrobereich (Küche / Abluft) oder Musikanlage
- Neue oder zeitliche und räumliche Veränderung der Wartezone (das heisst Eingangsbereich)
Schliessstunde
- Zeitliche Ausdehnung der Schliessstunde über Mitternacht hinaus
Neues Nutzungskonzept
- Club anstelle Quartierbeiz
Eine Baubewilligung muss beim Amt für Baubewilligungen beantragt werden. Dieses spricht sich mit dem Umwelt- und Gesundheitsschutz (Lärm) und der Stadtpolizei ab. Danach wird entweder
- Eine Bewilligung erteilt
- Keine Bewilligung erteilt
- Eine Bewilligung unter Auflagen erteilt
Gegen die Bewilligung kann man jeweils einen Rekurs einlegen.
Wann ist Nachtruhe?
22–7 Uhr, während der Sommerzeit freitags und samstags ab 23 Uhr
Auszug aus der Polizeiverordnung der Stadt Zürich (APV): Während der Nachtruhe ist störendes Verhalten verboten. Abends ab 20 Uhr und sonntags ist dem Erholungsbedürfnis der Bevölkerung besonders Rechnung zu tragen, indem lärmintensives Verhalten zu unterlassen ist. Hier ist die Toleranzgrenze höher angesetzt als bei der eigentlichen Nachtruhe.
Anita Vogler, 25hours Hotels
Unsere Gäste lieben Zürich aufgrund seiner Vielseitigkeit. Dazu gehört zweifelsohne auch das Zürcher Nachtleben. Wie alle Stadtbewohner wünschen aber auch sie sich genügend Schlaf. Es ist möglich, beiden Ansprüchen gerecht zu werden.