Unterstützung Ihres sozialen Projekts
Planen Sie einen Quartieranlass und benötigen dafür finanzielle Unterstützung? Oder haben Sie eine innovative Idee für ein soziales Projekt? Das Sozialdepartement unterstützt Projekte, Veranstaltungen und Aktivitäten, die der Stadtzürcher Bevölkerung zugutekommen. Die Stadtzürcher Bevölkerung umfasst dabei alle Menschen, welche ihren Lebensmittelpunkt in der Stadt Zürich haben (wie bspw. auch Geflüchtete oder migrierte Menschen in jeglichen Strukturen auf Stadtgebiet).
Gesuchsformulare
Falls Ihre Organisation auf finanzielle Unterstützung angewiesen ist, können Sie mit einem der beiden untenstehenden Gesuchsformulare einen Antrag einreichen.
Wir leisten keine Hilfe für einzelne Personen, unterstützen jedoch Organisationen, die in den Bereichen Soziokultur, Soziale Integration und Kinderbetreuung tätig sind.
Bitte beachten Sie den Leitfaden. Das Gesuchsformular können Sie beim Kontraktmanagement des Sozialdepartements einreichen.
Leitfaden für die Gesuchseingabe
Hier finden Sie alle Informationen zur Gesuchseingabe.
- Das Sozialdepartement unterstützt soziale und soziokulturelle Aktivitäten, die der Stadtzürcher Bevölkerung zugutekommen. Mitfinanziert werden können Projekte, Veranstaltungen und einmalige Aktivitäten, die zur Integration von Einzelnen und Gruppen beitragen und die Lebensqualität in der Stadt verbessern. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Unterstützung. Das zur Verfügung stehende Geld ist beschränkt. Aus diesem Grund müssen unter Umständen auch Projekte oder Aktivitäten abgelehnt werden, die für eine Mitfinanzierung in Frage kommen würden.
- Die Projekte, Veranstaltungen oder Aktivitäten müssen öffentlich zugänglich sein. Sie können sich aber an bestimmte Bevölkerungsgruppen richten wie beispielsweise Jugendliche, geflüchtete Menschen, Migrantinnen und Migranten oder Menschen mit Behinderung.
- Aktivitäten mit sozialen Zielen bewegen sich oft an der Schnittstelle zu anderen Departementen (z. B. zum Gesundheits- und Umweltdepartement oder Schul- und Sportdepartement und Präsidialdepartement) . Wir prüfen die Zuständigkeit und informieren Sie, falls wir Ihr Gesuch an eine andere Stelle weiterleiten. Bitte beachten Sie, dass ein Projekt, eine einmalige Aktivität nur von einem Departement der Stadt mitfinanziert wird.
- Das Projekt, die Veranstaltung oder die Aktivität muss auch durch Eigenleistungen und Beiträge von nicht-städtischen Stellen finanziert sein.
Für Projekte und Aktivitäten im Bereich Soziokultur gelten spezielle Kriterien. Diese finden Sie in folgendem PDF.
Für Projekte und Aktivitäten im Bereich Soziokultur gelten spezielle Kriterien. Diese finden Sie in folgendem PDF.
- Die Anforderung «Das Projekt muss öffentlich zugänglich sein» gilt für den Bereich Flucht und Migration nicht. Insbesondere Geflüchtete befinden sich teilweise in Strukturen, die nicht öffentlich zugänglich sind, zudem können Aktivitäten innerhalb der Gruppe unterstützender sein.
- Die Anforderung «Das Projekt, die Veranstaltung / Aktivität ist auch durch Eigenleistungen und Beiträge von weiteren, nicht städtischen Stellen finanziert.» ist beim Bereich Flucht und Migration optional.
- Die Trägerschaft des Projekts, der Veranstaltung oder der einmaligen Aktivität muss die Rechtsform einer juristischen Person haben wie Verein, Stiftung oder Genossenschaft.
- Das Projekt muss politisch und konfessionel neutral und nicht gewinnorientiert sein.
- Es stehen zwei Gesuchsformulare bereit: ein Formular für Beiträge unter Fr. 10 000.– und eines für Beiträge ab Fr. 10 000.–. Bitte füllen Sie das enstprechende Formular vollständig aus.
- Zudem brauchen wir folgende Unterlagen: Budget für das Projekt, die Veranstaltung bzw. Aktivität; Jahresbericht und aktuellste Jahresrechnung der Trägerschaft (Bilanz und Erfolgsrechnung); Einzahlungsschein.
- Sie können das ganze Jahr ein Gesuch einreichen.
- Sie erleichtern uns die Planung, wenn Sie das Gesuch je nach Komplexität 2 bis 4 Monate vor Projektbeginn einreichen.
- Ihr Antrag muss vor Beginn des Projekts, der Veranstaltung oder der Aktivität gestellt werden. Gesuche, die nach dem Abschluss eingereicht werden, werden nicht mehr berücksichtigt.
- Sie erhalten innerhalb von einer Woche nach Eingang Ihres Gesuchs eine Eingangsbestätigung und erfahren, wer Ihre Kontaktperson beim Sozialdepartement ist.
- Wir fällen den Entscheid üblicherweise innerhalb von 2 Monaten. Bei aufwändigen Abklärungen kann es länger dauern. In diesem Fall werden Sie von Ihrer Kontaktperson informiert.
Bitte schicken Sie Ihr Gesuch an das Kontraktmanagement des Sozialdepartements.
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Informationen zum Kontraktmanagement des Sozialdepartements
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