Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Reservationen und Veranstaltungen des Schulungszentrums Gesundheit der Stadt Zürich.
Die AGB beruhen auf Schweizerischem Recht und gelten, sofern die Vertragsparteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkannt haben. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von beiden Vertragsparteien schriftlich vereinbart worden sind.
Änderungen der vorliegenden AGB werden der/dem Veranstalter/-in durch das Schulungszentrum Gesundheit schriftlich bekannt gegeben. Ohne Gegenbericht der/des Veranstalterin/Veranstalters innert 10 Werktagen gilt die Änderung als genehmigt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des OR über den Auftrag (Art. 394 ff. OR) sowie andere schweizerische Gesetze und Verordnungen.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke.
2.1 Reservation
Sie werden mit der schriftlichen Bestätigung durch das Schulungszentrum Gesundheit gültig. Dieses behält sich vor, der/dem Veranstalter/-in kurzfristig andere als die bestellten Räume zu zuweisen, soweit dies zumutbar ist
2.2 Melden der Teilnehmerzahlen
Die*der Veranstalter*in verpflichtet sich, bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn die genaue Teilnehmerzahl und die gewünschte Ausstattung mitzuteilen.
2.3 Zugang zu den Räumlichkeiten
Der Zugang in den SGZ Campus (3. OG) ist von Montag bis Freitag, ab 7 bis 18 Uhr, gewährleistet. Andere Zeiten sind abzusprechen.
3.1 Preise
Es gelten die Preise der schriftlichen Bestätigung des Schulungszentrum Gesundheit. Überschreitet der Zeitraum zwischen der schriftlichen Bestätigung und der Veranstaltung sechs Monate, behält sich das Schulungszentrum Gesundheit Preisänderungen vor. Diese berechtigen die/den Veranstalter/-in zum Rücktritt vom Vertrag. Eine Rückvergütung von nicht in Anspruch genommenen Leistungen oder einer vorzeitigen Beendigung der Veranstaltung ist – vorbehältlich einer rechtzeitigen Annullierung – nicht möglich.
3.2 Rechnungsstellung / Bezahlung
Die Rechnung wird nach der Veranstaltung gestellt und ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Das Schulungszentrum Gesundheit kann eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen. Ausserordentliche Aufwendungen durch das Schulungszentrum Gesundheit oder Reinigungsservices werden separat in Rechnung gestellt.
3.3 Kostenfolge bei Mehraufwand
Veränderungen der Grundeinrichtung (z.B. Umstuhlung, zusätzlich benötigte Flipcharts, Pinnwände, Overheads, Beamer etc.) sind in der Raummiete nicht enthalten und werden separat verrechnet. Das gleiche gilt, wenn aufgrund starker Verschmutzung/Verunreinigung eine ausserordentliche Nachreinigung notwendig wird
Annullierungen sind schriftlich mitzuteilen. Es werden folgende Annullierungskosten in Rechnung gestellt.
Kostenfolge bei Stornierungen
- mehr als sieben Kalendertage vor dem Anlass → keine Kostenfolge
- sieben bis zwei Kalendertage vor dem Anlass → 50% der Miete wird verrechnet
- ein Kalendertag oder weniger vor dem Anlass → 100% der Miete wird verrechnet
Die*der Veranstalter*in ist verantwortlich, dass die Räume und Anlage mit der gebotenen Sorgfalt benützt werden. Insbesondere ist sie/er verpflichtet, für die Einhaltung der nachfolgenden Benützungsvorschriften zu sorgen und die weiteren Beteiligten in geeigneter Form darauf hinzuweisen.
- In allen Unterrichtsräumen ist das Rauchen, Essen und Trinken (Ausnahme: Mineralwasser) zu unterlassen
- Bitte verlassen Sie den Raum in tadellosem Zustand inklusive Tischordnung gemäss Anschlag im Raum:
- Tische und Pinnwände sind abgeräumt
- Entsorgung von Papier und sonstigem Abfall in den zentralen Recylingcontainer
- Beamer, Laptop ausschalten
- Im Interesse aller Mieter bitten wir um Ruhe in den Gängen.
- Es ist nicht gestattet, Mobiliar oder andere Einrichtungsgegenstände aus den Räumen zu entfernen.
6.1 Haftung der Veranstalter*innen
Die*der Veranstalter*in verpflichtet sich, alle ihr/ihm zur Verfügung stehenden Hilfsmittel, die durch das Schulungszentrum Gesundheit bereitgestellt werden, sorgfältig zu behandeln. Sie/er hat den Sachschaden an dessen Eigentum, den sie/er fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben und den Personenschaden vollumfänglich zu ersetzen. Allfällige bestehende Mängel sind umgehend zu melden. Dasselbe gilt für Schäden, die im Laufe der Veranstaltung verursacht werden. Die/der Veranstalter/-in verfügt über eine entsprechende Haftpflichtversicherung.
6.2 Haftung Schulungszentrum Gesundheit
Das Schulungszentrum Gesundheit lehnt jede Haftung ab. Das Benutzen der Räumlichkeiten am SGZ Campus erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann das Schulungszentrum Gesundheit nicht haftbar gemacht werden.
Für alle Rechtsbeziehungen mit dem Schulungszentrum Gesundheit ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Zürich.
Stand: 1.6.2020