
Mit den Modulen des SVEB-Baukasten bereiten Sie sich auf den eidg. Fachausweis als Ausbilder*in vor. Sie werden zum Profi für berufliche Aus- und Weiterbildung.
Die Ausbildung der Lernenden macht mir Freude. Die Kompetenzen aus dem SVEB-Kurs kann ich sehr gut einsetzen.
Carmen Böhme
Berufsbildungsverantwortliche Hauswirtschaft, Gesundheitszentren für das Alter Witikon und Riesbach
Vereinte Kompetenz: Gemeinsam zum eidgenössischen Fachausweis Ausbilder*in
SGZ Campus und H+Bildung bieten ein massgeschneidertes Weiterbildungsangebot für Fachpersonen im Gesundheits- und Sozialwesen. Teilnehmende profitieren von einer praxisnahen, fundierten Ausbildung, die auf die Anforderungen der Branche abgestimmt ist.
Weiterbildung mit Zukunft: Der eidgenössische Fachausweis Ausbilder*in
Die Module des SVEB-AdA-Baukastens erweitern gezielt Ihre Kompetenzen im Lehren und Lernen Erwachsener. Die Abschlüsse SVEB-Zertifikat und eidg. Fachausweis qualifizieren Sie für die Erwachsenenbildung.
Nutzen Sie die Chance, Ihre didaktischen Fähigkeiten zu vertiefen – mit einer modularen Weiterbildung, die Praxis und Anerkennung vereint.
Wichtigste Eckdaten:
- Der Bund übernimmt max. 50 % der anrechenbaren Kursgebühren von Kursen, die auf Berufsprüfungen (eidg. Fachausweis) oder höhere Fachprüfungen (eidg. Diplom) vorbereiten.
- Der Bundesbeitrag wird an die Studierenden (und nicht an das Ausbildungsinstitut) ausgerichtet. Sie können Bundesbeiträge nur in Anspruch nehmen, wenn die Rechnung für die Kurskosten auf Sie als Person sowie Ihre Privatadresse lautet und die Rechnung von Ihnen persönlich bezahlt wird. Es ist also nicht möglich, Subventionen für eine*n andere*n Rechnungsempfänger*in bzw. Zahler*in, z.B. Ihre*n Arbeitgeber*in, zu erhalten. Sollte sich Ihr*e Arbeitgeber*in an Ihrer Weiterbildung finanziell beteiligen, müssen Sie eine Vereinbarung mit Ihr/ihm treffen, damit die Kursrechnungen wie oben beschrieben direkt durch Sie beglichen werden können. Bei einer Verrechnung der Kurskosten an die Firmenadresse verzichten Sie oder Ihr*e Arbeitgeber*in auf eine Rückerstattung durch den Bund.
- Bedingung ist das Ablegen (nicht aber das Bestehen) der eidgenössischen Abschlussprüfung.
- Entsprechend wird der Bundesbeitrag erst nach der Abschlussprüfung ausbezahlt. Die Vorfinanzierung ist Sache der Studierenden. In bestimmten Härtefällen kann die Vorfinanzierung durch den Bund beantragt werden; die Modalitäten dafür sind noch nicht geregelt.
- Eine weitere Bedingung ist der Wohnsitz in der Schweiz.
