Global Navigation

Tagesschule Mattenhof

Eine Tagesschule im Quartier für das Quartier

Die Tagesschule Mattenhof ist eine integrative AdL-Schule. Unsere Klassen werden in altersdurchmischten Lerngruppen geführt.

Mit unserer Schule möchten wir einen angenehmen Lern-, Lehr- und Lebensraum ermöglichen, in welchem alle Schüler*innen entsprechend ihren individuellen Voraussetzungen angemessen betreut und gefördert werden.

Das Wohlergehen der Kinder, die Förderung der Gemeinschaft sowie die Förderung des Lern- und Schulerfolgs stehen dabei im Zentrum. Um diese Ziele zu erreichen, arbeiten die Fachpersonen der Bereiche Unterricht, Betreuung und Hausdienst eng zusammen und tragen gemeinsam die Verantwortung.

Dabei unterstützen uns die Schulsozialarbeit (SSA), die Logopädie (Logo), die Musikschule (MKZ) und weitere Fachbereiche. 

Weitere Informationen zum Projekt Tagesschule 2025

Informationen zur Tagesschule Mattenhof

Das wichtigste in Kürze zur Tagesschule in der Stadt Zürich:

  1. Neue Abmeldefristen und flexiblere Abmeldemöglichkeiten: Die Frist für die Abmeldung von Mittagen an Tagen mit Nachmittagsunterricht (gebundene Mittage) für das Herbstsemester ist am 31. Mai. Für das Frühlingssemester endet die Abmeldefrist jeweils am 30. November. Sie als Eltern profitieren von flexiblen An- und Abmelde möglichkeiten Semesterweise. Abmeldung von sämtlichen oder auch nur von einzelnen gebundenen Mittagen ist auf Primarstufe möglich. 
  2. Auffangzeit: Mit dem neuen Schuljahr wird für Schüler*innen, deren Unterricht nach 8 Uhr beginnt, eine Auffangzeit ab 8 Uhr angeboten. Das Schulgebäude ist ab 8 Uhr offen und die Schüler*innen werden im Klassenzimmer bis zum Unterrichtsbeginn beaufsichtigt. Die Auffangzeit gilt auch für den Kindergarten. 
  3. Betreute individuelle Lernzeit (ILZ): Alle Tagesschulen bieten betreute individuelle Lernzeit (ILZ) an. Diese finden nicht während den gebundenen Mittagen (Mittage mit Nachmittagsunterricht) statt. So können auch Kinder an der betreuten ILZ teilnehmen, die sich von den gebundenen Mittagen abgemeldet haben. Bei der betreuten ILZ gilt das Abmeldeprinzip: Die Abmeldungen müssen bis 2. Juli (Herbstsemester) und 30. November (Frühlingssemester) erfolgen. Das Abmeldeformular erhalten Sie mit der Klassenzuteilung im Juni. 
  4. Offene Betreuungsangebote: Für Kinder auf Kindergarten- und Primarstufe, die Nachmittagsunterricht haben, steht an den Tagesschulen bis 16 Uhr ein sogenanntes «offenes Betreuungsangebot» zur Verfügung. Dieses Angebot ist kostenlos. Bei den offenen Betreuungsangeboten gilt das Abmeldeprinzip: Die Abmeldungen müssen ebenfalls bis 2. Juli (Herbstsemester) und 30. November (Frühlingssemester) erfolgen. Das Abmeldeformular erhalten Sie mit der Klassenzuteilung im Juni.
  5. Elterntarif: Der gebundene Mittag kostet 6 Franken. Eine Reduktion ist bei niedrigem Einkommen möglich. Der ungebundene Mittag kostet maximal 18 Franken. Der 9-Franken-Tarif entfällt. 

Registrierung Betreuung und Ab-/Wiederanmeldung gebundene Mittage

Formulare

Individuelle Lernzeit (ILZ) / offenes Betreuungsangebot (oBa)

Durch den Besuch der Tagesschule Mattenhof ist ihr Kind automatisch für die individuelle Lernzeit (ILZ) und das offene Betreuungsangebot (oBa) angemeldet.

Dies betrifft auch Kinder, die von der Tagesschule abgemeldet sind.

In der individuellen Lernzeit (ILZ) erhalten ihre Kinder die Möglichkeit, ihre Hausaufgaben unter Aufsicht einer Lehr- / Betreuungsperson zu lösen oder vertieft ein Thema zu behandeln. Grundsätzlich gilt deshalb an unserer Tagesschule, dass alle Kinder die individuelle Lernzeit besuchen. Die Zeiten entnehmen Sie dem Stundenplan. 

Das offene Betreuungsangebot (oBa) findet an den gebundenen Tagen jeweils bis 16:00 Uhr statt.

Sollten Sie ihr Kind von der individuellen Lernzeit (ILZ) und/oder dem offenen Betreuungsangebot (oBa) abmelden wollen, so übernehmen Sie als Eltern die Verantwortung, dass ihre Kinder ungestört die Hausaufgaben zuhause erledigen können.

Die Abmeldefrist ist bis am 02. Juli, die Formulare erhalten Sie mit dem Zuteilungsschreiben.  

Die Abmeldung gilt grundsätzlich für das ganze Schuljahr. Es besteht die Möglichkeit semesterweise Anpassungen vorzunehmen, jeweils bis 02. Juli für das Herbstsemster und 30. November für das Frühlingssemester.

Weitere Informationen