Wenn eine Sonderschulung für ein Kind in Betracht gezogen wird, kontaktiert die Schulbehörde den Schulpsychologischen Dienst (SPD) für weitere Abklärungen. Basierend auf den Erkenntnissen entscheidet die Behörde in Rücksprache mit den Eltern über die Schulungsform und informiert die Eltern (mittels Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung).
Der SPD kann entweder eine Integrierte Sonderschulung (ISR) in der Regelschule oder eine separierte Tagessonderschule empfehlen. Bei ISR unterstützt die SKB beratend. Bei einer Empfehlung für die Tagessonderschule starten SPD oder Eltern das Aufnahmeverfahren über die SKB. Das Aufnahmeverfahren wird nur aufgenommen, wenn die Schulbehörde bereits involviert ist.
Die Aufnahme an die SKB erfolgt in mehreren Schritten. Als erstes sind die Eltern zu einem Besuch in der Schule eingeladen, bevor eine Fachperson das Kind kennenlernt. Nach dem Aufnahmeentscheid folgen ein Schnuppertermin und weitere Gespräche.
Anmeldeschluss ist jeweils der 31. März.
Zuständig und Ansprechperson für die Aufnahme ist die Fachbereichsleitung Unterricht.
Für die Aufnahme an der SKB müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Das Kind:
- kann wegen einer Körper- oder Mehrfachbehinderung (zumindest vorübergehend) weder in einer normalen Klasse noch in der Integrierten Sonderschulung angemessen unterstützt werden.
- muss schulpflichtig sein, also zwischen dem Kindergartenalter und dem 16. Lebensjahr oder dem 11. Schuljahr.
- kann von der SKB angemessen unterstützt werden.
- ist in der Lage, am Unterricht in einer kleinen Klasse teilzunehmen, ohne dass es generellen und unbefristeten Einzelunterricht benötigt.
- lebt entweder in der Stadt Zürich oder im südlichen Teil des Kantons Zürich.
Eltern, die sich für eine Aufnahme ihres Kindes interessieren, können die SKB vorher besuchen. Solche Orientierungsbesuche finden ohne Kinder und häufig gemeinsam mit einer für das Kind zuständigen Fachperson statt. Hierzu nehmen die Eltern Kontakt mit der Fachbereichsleitung Unterricht auf.
Fachbereichsleitung Unterricht
Telefon +41 44 413 44 20
Die Schule wird durch Stadt und Kanton Zürich sowie Beiträge der Schulgemeinden ausserhalb der Stadt wohnender Schüler*innen finanziert.
Die Eltern übernehmen gemäss kantonalen und städtischen Vorgaben einen Teil der Kosten für das Mittagessen und die Betreuung.