Strassenprostitution
Am 1. Januar 2013 wurde die neue Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO), welche am 7. März 2012 durch den Gemeinderat verabschiedet wurde, vollumfänglich umgesetzt. In dieser Verordnung wird die Ausübung der Prostitution (Salon- und Strassenprostitution) in der Stadt Zürich geregelt. Seither benötigen Sie zur Ausübung der Strassenprostitution wie auch zum Betrieb eines Bordells eine Bewilligung. Am 1. Oktober 2015 wurden die Strichzeiten im Kreis 1 geändert. Die entsprechenden Informationen erhalten Sie in den nachstehenden Broschüren und Formulare.
Bei Fragen wenden Sie sich an folgende Mail-Adresse: stp-pgvo@zuerich.ch
Strassenprostitution gemäss aktuellem Strichplan
Bewilligte Zeiten Kreis 1:
22.00 bis 02.00 Uhr
Bewilligte Zeiten Kreise 2 und 3:
19.00 bis 05.00 Uhr
Bewilligte Zeiten Kreis 9:
Sonntag bis Donnerstag, 18.30 bis 02.00 Uhr
Freitag bis Samstag, 19.30 bis 03.00 Uhr
Broschüren und Gesuchsformular
Informationen zu den Strassenstrichzonen
Gesuchsformulare
Merkblätter
- Strassenstrichzonen in der Stadt ZürichStrassenstrichzonen (PDF, 2 Seiten, 292 KB)Dokument vorlesen Dokument herunterladen
Links für Strassenprostitution
Weitere Links
Weitere Informationen
Stadtpolizei
Bewilligungsbüro Strassenprostitution
Dienstag und Donnerstag, 13.30- 16.30 Uhr