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Zürich treibt die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen weiter voran

Medienmitteilung

Der Stadtrat hat den zweiten Massnahmenplan zur Förderung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen verabschiedet. Der Plan für die Jahre 2024–2027 umfasst 48 Massnahmen in vier Handlungsfeldern. Im neuen Plan sind vermehrt auch Massnahmen zur Förderung von barrierefreien Angeboten in den Bereichen Sport und Kultur zu finden.

29. August 2024

Die städtischen Angebote und Leistungen richten sich an alle Bewohner*innen der Stadt Zürich und sollen darum für alle gleichermassen zugänglich sein. Dieses Ziel verfolgt der Stadtrat auch mit seiner Politik zur Förderung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Nun hat er den «Massnahmenplan 2024–2027 zur Förderung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der Stadt Zürich» verabschiedet. Der Plan umfasst 48 Massnahmen in vier Handlungsfeldern. Stadtpräsidentin Corine Mauch sagt: «Zürich muss für alle barrierefreier werden. Der zweite Massnahmenplan ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.»

Bei der Erarbeitung dieses zweiten Massnahmenplans lag einer der Schwerpunkte darauf, Massnahmen aus dem ersten Massnahmenplan 2020–2022 weiterzuentwickeln. Es wurden aber auch Massnahmen in Bereichen aufgenommen, die bisher noch nicht oder nur am Rand berücksichtigt worden waren. Dazu gehören unter anderem die städtischen Sport- und Kulturangebote. Das Helmhaus stärkt beispielsweise die barrierefreie Kunstvermittlung, indem Führungen und Veranstaltungen mit Audiodeskriptionen ergänzt werden, die Musikschule Konservatorium Zürich (MKZ) fördert die Aus- und Weiterbildung für MKZ-Lehrpersonen in den Bereichen inklusiver Musik-, Tanz- und Theaterunterricht und das Sportamt hat sich zum Ziel gesetzt, dass die freiwilligen Sportkurse nach Möglichkeit allen Kindern und Jugendlichen der Stadt Zürich zur Verfügung stehen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den beiden Handlungsfeldern «Barrierefreier Zugang zu Information und Kommunikation» und «Hindernisfreier Zugang zu Gebäuden und öffentlichem Raum». Beide Handlungsfelder sind Grundvoraussetzungen für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Leben.

Die Erarbeitung des Massnahmenplans erfolgte unter der Federführung der städtischen Beauftragten für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Sie unterstützen die Verwaltung in der Förderung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen mit 200 Stellenprozenten. Sie koordinieren Aktivitäten, stehen beratend zur Seite und können bei Bedarf einzelne Massnahmen im Sinn einer Anstossfinanzierung unterstützen. Die Beauftragten für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sind auch für die Bevölkerung Kontakt- und Anlaufstelle und vermitteln bei allen Anliegen im Zusammenhang mit einer Behinderung.

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