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Stadtrat beantragt Objektkredit für Übertrag der Beteiligung an der «Flughafen Zürich AG» ins Verwaltungsvermögen

Medienmitteilung

Die Stadt verfolgt mit ihrer Beteiligung an der «Flughafen Zürich AG» strategische Ziele im öffentlichen Interesse. Aus finanzrechtlichen Gründen muss die Beteiligung vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen übertragen werden. Für diesen Übertrag beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat, den notwendigen Objektkredit zuhanden der Stimmberechtigten zu bewilligen.

10. Juli 2024

Die Stadt Zürich ist seit 1948 an der Betreiberin des Flughafens Zürich beteiligt. Heute hält sie fünf Prozent an der «Flughafen Zürich AG» (FZAG). Seit jeher verfolgt die Stadt mit ihrer Beteiligung strategische Ziele im öffentlichen Interesse. Die aktuellen Ziele hält der Stadtrat in der Eigentümerstrategie fest (STRB Nr. 0325/2022). Die Stadt setzt sich dafür ein, dass die FZAG den bestmöglichen Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm verfolgt sowie Klima-, Umwelt- und Sozialziele ähnlich denjenigen der Stadt Zürich anstrebt.

Die Statuten der FZAG sichern der Stadt Zürich bei Haltung von mindestens fünf Prozent des Aktienkapitals das Vorschlagsrecht für ein von der Generalversammlung (GV) zu wählendes Verwaltungsratsmitglied zu. Die Eigentümerstrategie ist sowohl für dieses auf Vorschlag des Stadtrats gewählte Verwaltungsratsmitglied als auch für die Stimmrechtsvertretung der Stadt an der GV der FZAG bindend.

Strategisch motivierte Beteiligungen gehören ins Verwaltungsvermögen

Im Verwaltungsvermögen führt die Stadt Vermögenswerte, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen. Im Finanzvermögen geführte Vermögenswerte können dagegen ohne Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgabenerfüllung veräussert werden.

Die Beteiligung an der FZAG wird bisher im Finanzvermögen geführt. Da die Stadt mit der Beteiligung strategische Ziele im öffentlichen Interesse verfolgt, muss die Beteiligung aus finanzrechtlichen Gründen ins Verwaltungsvermögen übertragen werden. Der Übertrag ist eine nicht liquiditätswirksame Transaktion und beeinflusst darum das Jahresergebnis der Stadt nicht. Allerdings führt der Übertrag zu einer Reduktion beim Finanzvermögen. Deshalb muss dafür ein Objektkredit bewilligt werden.

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat die Bewilligung dieses Objektkredits zuhanden der Stimmberechtigten. Die Abstimmung soll in der ersten Jahreshälfte 2025 stattfinden. Der Übertrag der Beteiligung soll dann rückwirkend per 1. Januar 2025 erfolgen. Die genaue Höhe des Objektkredits steht heute noch nicht fest. Sie wird sich nach dem Buchwert der städtischen Beteiligung per 31. Dezember 2024 bemessen (per 31. Dezember 2023 betrug der Buchwert der Beteiligung 269,5 Millionen Franken).

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