Mit dem Gleichstellungsplan bündelt die Stadt Zürich jeweils für vier Jahre ihre Aktivitäten im Bereich der Förderung und Umsetzung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter. Berücksichtigt werden dabei verschiedene Rollen der Stadt: die Stadt als Dienstleisterin für die Bevölkerung, die Stadt als Auftraggeberin für Unternehmen und andere externe Organisationen, die Stadt als Arbeitgeberin.
Der nun vom Stadtrat verabschiedete Gleichstellungplan für die Jahre 2024 bis 2027 nimmt die Erkenntnisse aus der Vorperiode unter Berücksichtigung von aktuellen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen auf. Er wurde von der Fachstelle für Gleichstellung unter Einbezug aller neun Departemente erarbeitet. Die Fachstelle berät und begleitet die Departemente und ihre Abteilungen auch bei der Umsetzung der Massnahmen und ist verantwortlich für die Zwischen- und Schluss-Berichterstattung.
13 strategische Ziele in 6 Schwerpunkten
Die Massnahmen des Gleichstellungsplans 2024–2027 lassen sich 13 strategischen Zielen in sechs inhaltlichen Schwerpunkten zuordnen: «Erwerbsleben», «Kinder, Jugendliche und Familie», «Sexismus, Homo- und Transfeindlichkeit», «Gewalt», «Partizipation und Repräsentation» und «Gesundheit». Die Schwerpunkte stehen nicht isoliert, sondern beeinflussen sich gegenseitig und sind eng miteinander verwoben.
Der Gleichstellungsplan führt bewährte Massnahmen weiter, beispielsweise die Lohngleichheitskontrollen im Beschaffungswesen oder die Prüfung von Job- und Topsharing. Gleichzeitig setzt der Plan neue Akzente, indem er zum Beispiel bislang weniger berücksichtigte Zielgruppen einbezieht. So sind mehrfach diskriminierte Menschen in allen Lebensbereichen oft stärker benachteiligt. Hier setzt der neue Gleichstellungsplan an und engagiert sich unter anderem für die Prävention von Gewalt gegen Mädchen und Frauen mit Behinderungen oder fördert junge Frauen und Mädchen mit Migrationsgeschichte in ihren sportlichen Aktivitäten.