Seit den ersten Wochen der Corona-Pandemie ergänzt die Stadt die Massnahmen von Bund und Kanton zur wirtschaftlichen Unterstützung von Unternehmen und Selbständigerwerbenden zielgerichtet – zuletzt mit dem Entscheid des Stadtrats zur Fortführung und Ergänzung weitreichender Gebührenerlasse (Medienmitteilung vom 20. Januar 2021).
Mit der bundesrätlichen Verschärfung der Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus im Dezember 2020 und im Januar 2021 hat sich die finanzielle Situation für viele Gewerbebetriebe noch einmal zugespitzt. Sie wird sich trotz Geldern aus dem Härtefallprogramm auch in den kommenden Monaten vielerorts verschlechtern – nicht zuletzt, weil zahlreiche Vermieterinnen und Vermieter weiterhin auf der Zahlung der vollen Geschäftsmieten bestehen.
Städtischer Beitrag von bis zu 8333 Franken pro Monat
Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat deshalb einen Kredit von 20 Millionen Franken, um Mietzinsbeiträge für Geschäftsräume auszurichten. Es sollen Beiträge an Vermieterinnen und Vermieter gezahlt werden, die sich seit dem 1. Dezember 2020 mit ihren Mietenden auf eine Reduktion des Mietzinses um mindestens zwei Drittel geeinigt haben. Die Beiträge der Stadt umfassen maximal ein Drittel des Netto-Mietzinses («Drei-Drittel-Modell»). Die Unterstützung kann rückwirkend ab der Monatsmiete für den Dezember 2020 erfolgen. Pro Monat ist der städtische Beitrag auf maximal 8333 Franken beschränkt.
Die Unterstützung wird ausgerichtet an Unternehmen, die seit dem 1. Dezember 2020 entweder von einer Betriebsschliessung aufgrund behördlicher Anweisungen oder in der Zeit vom 1. Dezember 2020 bis zum 28. Februar 2021 von markanten coronabedingten Umsatzeinbussen (mindestens ein Drittel des Umsatzes) betroffen waren beziehungsweise sind.
Stadtrat ersucht Gemeinderat um dringliche Behandlung
Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, die ihm rechtlich zustehenden Mittel auszuschöpfen, damit die Stadt ihre Unterstützungsbeiträge möglichst bald auszahlen kann. Das Parlament hatte den Stadtrat mit einem am 6. Januar 2021 überwiesenen Postulat (GR Nr. 2020/580) aufgefordert, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten. Über die genauen Formalitäten zur Einreichung der Unterstützungsgesuche durch die Vermietenden orientiert die Stadt, sobald der Gemeinderat die finanziellen Mittel bewilligt hat.
Mietzinserlasse weiterhin auch für Geschäftsräume im Eigentum der Stadt
Die Stadt als Vermieterin gewährt direkt betroffenen Geschäftsmietenden seit Beginn der Pandemie Mietzinserlasse (Medienmitteilung vom 27. November 2020), wenn die Nutzung aufgrund behördlicher Anordnungen eingeschränkt ist. Die Stadt sieht vor, das Drei-Drittel-Modell nun auch für die Vermietung der eigenen Gastro- und Gewerbeliegenschaften anzuwenden. Der Stadtrat plant, mit separatem Beschluss die Anwendung dieser Lösung zu konkretisieren.
Der Stadtrat beobachtet die wirtschaftliche Situation der verschiedenen betroffenen Branchen weiterhin aufmerksam und prüft situationsgerecht zusätzliche, zielgerichtete Unterstützungsmassnahmen. Er dankt allen Zürcherinnen und Zürchern für die Unterstützung des lokalen Gewerbes.