Immer mehr Kündigungen bei Umbauten
In der Stadt Zürich wurden seit 2000 jährlich 1,22 Prozent der Wohnungen im Rahmen von Bestandeserneuerungen umgebaut. Je nach Umfang der Arbeiten und Absichten der Eigentümerschaft kann der Umbau entweder bei weiterlaufenden Mietverträgen oder nach Kündigung aller Mietverträge, sogenannten Leerkündigungen, durchgeführt werden. (14. September 2017 – Stefanie Jörg)
Die Resultate der Bevölkerungsbefragung 2015 haben gezeigt, dass jeder zehnten Person die letzte Wohnung vom Vermieter gekündigt wurde. Kündigungsgrund war bei 37 Prozent der Umbau der Wohnung, bei 22 Prozent der Abbruch des Hauses.
Alle vorliegenden Auswertungen beziehen sich nur auf Gebäude von privaten Eigentümerschaften, ohne Baugenossenschaften und Stockwerkeigentum, da die öffentliche Hand und die Baugenossenschaften der Mieterschaft bei Umbauten in der Regel Ersatzwohnungen anbieten. Dies ist beim Privateigentum seltener und oft schwieriger, unter anderem weil die Überbauungen oder die Portfolios durchschnittlich kleiner sind.
Nahezu Verdoppelung der Leerkündigungen
Im Durchschnitt der Jahre 2008–2016 war ein Drittel aller Umbauten mit einer Leerkündigung verbunden. Das Phänomen hat sich in dieser Zeitperiode deutlich verstärkt. Im Zeitraum 2008–2010 kam es bei 25 Prozent der Wohnungsumbauten zu einer Leerkündigung – im Zeitraum 2014–2016 lag der Anteil mit 46 Prozent fast doppelt so hoch (Grafik 1).
In 19 von 34 Stadtquartieren lag der Anteil der Leerkündigungen bei Wohnungsumbauten über dem städtischen Mittel von 35 Prozent (Grafik 2). Besonders betroffen waren die Quartiere Oberstrass (59 Prozent), Gewerbeschule (54 Prozent) und Hard (52 Prozent) mit Leerkündigungsanteilen von über 50 Prozent, sowie das Sihlfeld (424 Wohnungen) und Alt-Wiedikon (290 Wohnungen) mit besonders hohen Absolutzahlen. Im Friesenberg, wo der Anteil ebenfalls sehr hoch war, ist zu berücksichtigen, dass nur 100 Wohnungen von nicht gemeinnützigen Bauträgerschaften umgebaut wurden Am tiefsten war der Anteil Leerkündigungen im Quartier Escher Wyss, in Höngg und in Albisrieden.
Mehr Leerkündigungen bei älteren Gebäuden
Das Baujahr beeinflusst den Entscheid zu einer Leerkündigung erheblich. Bei älteren Gebäuden sind die Umbauarbeiten in der Regel umfassender und mit höherer Eingriffstiefe. Bei den erneuerten Gebäuden, die zwischen 1893 und 1920 erstellt wurden, war der Anteil der Leerkündigungen mit 51 Prozent am grössten (Grafik 3). Bei Gebäuden mit späteren Baujahren nahm dieser Anteil kontinuierlich ab.
Mehr Wohnungen nach dem Umbau
Oft verändert sich bei Umbauten die Wohnungszahl durch Aufstockungen, Erweiterungen, Zusammenlegung kleiner Wohnungen oder Auftrennung von Grosswohnungen. Durchschnittlich erhöhte sich die Wohnungszahl pro Gebäude nach einem Umbau um 0,85 Wohnungen. Bei Leerkündigungen waren es 1,2 zusätzliche Wohnungen, bei Umbauten mit weiterlaufenden Mietverträgen nur 0,7. Nach Umbauten mit Leerkündigungen nahm seit 2011 vor allem die Zahl der 1- und 2-Zimmer-Wohnungen zu, ohne Leerkündigungen stieg die Zahl der 3- und 4-Zimmer-Wohnungen.
Drei von vier Personen bezogen eine neue Wohnung in der Stadt
Rund 7000 Personen mussten seit 2008 ihre Wohnung aufgrund einer Leerkündigung verlassen. Von diesen Personen bezogen 15 Prozent im gleichen Stadtquartier und 62 Prozent in einem anderen Stadtquartier eine neue Wohnung (Grafik 4). Insgesamt blieben 77 Prozent der Personen, die von einer Leerkündigung betroffen waren, in der Stadt Zürich wohnhaft. Weitere 12 Prozent bezogen im Kanton Zürich eine neue Wohnung, 5 Prozent davon in einer der Nachbargemeinden.
In Schwamendingen, Witikon und Altstetten bezogen Personen, die von einer Leerkündigung betroffen waren, am häufigsten im gleichen Quartier eine neue Wohnung. Der Anteil der Personen, die nach einer Leerkündigung in eine Nachbargemeinde ziehen, ist in Zürich-Nord sowie im Seefeld am grössten. Häufigste Zielgemeinden für Wegziehende aus aus Zürich-Nord waren Opfikon und Wallisellen, für solche aus dem Seefeld waren es Zollikon und Küsnacht.
Schweizerinnen und Schweizer bleiben nach einer Leerkündigung häufiger in der Stadt wohnhaft als Personen mit ausländischer Nationalität. Von den Letzteren ziehen 10 Prozent ins Ausland. Bei Personen mit Schweizer Pass waren es nur 1,7 Prozent.
- Gebäude mit weniger als 6 Wohnungen
- Gebäude, bei denen der Umbau in den ersten 15 Jahren nach der Erstellung durchgeführt wurde.
- Gebäude, die einen der folgenden Wohnungstypen beinhalten: Alters-/Pflegewohnungen, Bewirtschaftete Wohnungen, Dienstwohnungen, Personalwohnungen, Studentenwohnungen, Technische Wohnungen
Glossar
Umbau: Umbau bezeichnet die bauliche Veränderung bestehender Gebäude, soweit sie im Gebäude- und Wohnungsregister erfasst werden. In der Grössenordnung entspricht die Zahl der umgebauten Wohnungen den energetisch erneuerten Gebäuden, für deren Umbau eine Baubewilligung erforderlich ist. Diese Definition entspricht der Bestandeserneuerung wie sie in der Analyse Bauliche Erneuerung in Zahlen benutzt wurde.
Leerkündigung: Man spricht von einer Leerkündigung, wenn bei einem Umbau das Gebäude entleert wird indem alle Mietverträge gekündigt werden. Für die Berechnung wurde die Aufenthaltsdauer der Bewohnenden im Gebäude betrachtet.
Folgende Gebäude wurden von der Auswertung ausgeschlossen:
Nachbargemeinden: Rüschlikon, Kilchberg, Adliswil, Stallikon, Uitikon, Birmensdorf, Urdorf, Schlieren, Oberengstringen, Unterengstringen, Regensdorf, Rümlang, Opfikon, Wallisellen, Dübendorf, Fällanden, Maur, Zollikon, Zumikon