Eidgenössische Wahlen 2015 - Wahlbeteiligung: Eine Frage des Einkommens?
27. Oktober 2015 - Christian Greiner
Auf den Zusammenhang zwischen sozioökonomischer Stellung und Wahlbeteiligung wird in der Literatur verschiedentlich hingewiesen. Einkommen und Vermögen als Indikatoren für diese Stellung können diesen Zusammenhang im Hinblick auf die eidgenössischen Wahlen erhärten: Je höher das steuerbare Einkommen der Wahlberechtigten, desto höher war die Wahlbeteiligung an den National- und Ständeratswahlen 2015.
Höheres Einkommen und Vermögen bei Wählenden
Bereits die Analyse der Wahlberechtigten nach Stadtquartieren zeigt, dass in Quartieren mit einkommens- und vermögensstarker Bevölkerung die Wahlbeteiligung im Durchschnitt höher ist als in einkommensschwächeren Quartieren. Für vorliegende Publikation wurde die Wahlbeteiligung mit den Steuerdaten verknüpft. In der Auswertung wird zwischen Einzelpersonen, Verheirateten und Alleinerziehenden unterschieden, da für diese Personengruppen jeweils andere Steuertarife gelten.
Tatsächlich zeigt die Auswertung: Der Median des steuerbaren Einkommens der wählenden Einzelpersonen ist mit 46 500 Franken rund ein Drittel höher als derjenige der Nichtwählenden (34 500 Fr.). Verheiratete Wählerinnen und Wähler verfügen gar über ein steuerbares Medianeinkommen, welches um über 40 Prozent höher ist als jenes der verheirateten Nichtwählenden.
Noch deutlicher ist der Unterschied in Bezug auf das steuerbare Vermögen. Das Medianvermögen der Wählerinnen und Wähler im Grundtarif ist mit 48 000 Franken mehr als vier Mal so hoch wie jenes der Nichtwählenden. Verheiratete Wählerinnen und Wähler versteuern fast fünfmal mehr Vermögen als die Nichtwählenden.
Mindestens ein Teil dieser Unterschiede ist darauf zurückzuführen, dass das Einkommen und vor allem das Vermögen mit dem Alter zunehmen. Dies gilt auch für die politische Beteiligung.
Wie stark die Wahlbeteiligung mit steigendem Einkommen zunimmt, zeigt sich in der untenstehenden Grafik. Stimmberechtigte mit einem steuerbaren Einkommen über 100 000 Franken beteiligten sich eineinhalbmal bis doppelt so häufig an den Wahlen wie Personen mit einem Einkommen bis 50 000 Franken. Noch deutlicher manifestieren sich die Unterschiede zwischen den Tarifgruppen. Nur ein Fünftel der alleinerziehenden Personen, die kein Einkommen versteuern, ging an die Urne. Dagegen nahmen vier von fünf Verheirateten mit einem Einkommen über 250 000 Franken an den Wahlen teil.
Unabhängig vom Einkommen gaben Männer häufiger ihre Stimme ab als Frauen. Bei den Einzelpersonen nimmt der Unterschied in der Wahlbeteiligung zwischen Frauen und Männern mit zunehmendem Einkommen weiter zu: je höher das steuerbare Einkommen, desto grösser ist der Unterschied zwischen Frauen und Männern in der Wahlbeteiligung. Dieser Effekt ist bei verheirateten Personen kleiner. Verheiratete Frauen, die über ein steuerbares Haushaltseinkommen von bis 50 000 Franken verfügen, beteiligten sich sogar stärker an der National- und Ständeratswahl als verheiratete Männer in der gleichen Einkommenskategorie.
Je älter und wohlhabender, desto höher die Wahlbeteiligung
Alter wie auch Einkommensverhältnisse sind zentrale Faktoren für die Wahlteilnahme. Dies wird durch die Grafik 3 verdeutlicht. Je dunkler ein Feld ist, desto höher ist die Wahlbeteiligung in der entsprechenden Alters- und Einkommenskategorie.
Für beide Tarifgruppen zeigt sich deutlich, dass die Beteiligung mit dem Alter und dem steuerbaren Einkommen zunimmt. Drei Viertel der Einzelpersonen sowie 9 von 10 Verheirateten zwischen 75 und 84 Jahren mit einem Einkommen über 150 000 Franken gingen am 18. Oktober 2015 an die Urne. Weniger Einfluss hat das Einkommen auf die Wahlbeteiligung der 25- bis 34-Jährigen. Dies liegt unter anderem daran, dass sich in dieser Altersklasse vermehrt Studierende befinden, die zwar politisch interessiert sein dürften, aber über ein geringes Einkommen verfügen. Stimmberechtigte mit weniger als 50 000 Franken steuerbarem Einkommen partizipieren über alle Altersklassen ähnlich häufig. Zudem zeigt sich, dass ältere Verheiratete unabhängig vom Einkommen stärker partizipieren als ältere Einzelpersonen.
Die Analyse der Stimmberechtigten hat in der Stadt Zürich eine lange Tradition. Die Erhebung beruht auf der Auswertung der eingereichten Einmalstimmrechtsausweisen (ESRA). Auf diesen ist ein persönlicher Code aufgedruckt. Dieser wurde mit einem Auszug aus dem Personenregister verglichen, der alle wahlberechtigten Personen enthält. Die ESRA werden getrennt von den Wahl- und Abstimmungsdokumenten erfasst und die gewonnen Daten anonymisiert. Auf diese Art kann bestimmt werden, wer am Urnengang teilgenommen hat, nicht aber, wen die Personen gewählt haben.
Berechnung der Wahlbeteiligung
Die gesamtstädtische Wahlbeteiligung von 48.7 Prozent wurde von den offiziellen Daten des Statistischen Amtes des Kantons Zürich übernommen (ohne Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer). Für die restlichen Angaben der Wahlbeteiligung wurden die Daten der eigenen Auswertung genutzt, welche mit den Bevölkerungsdaten der Stadt Zürich abgeglichen und auf Sterbefälle, Zu- und Wegzüge bereinigt wurden. Es wurde keine Unterscheidung zwischen gültigen und ungültigen Wahlzetteln gemacht. Die berechnete Wahlbeteiligung (50.1 %) ist deshalb leicht höher als die offiziell kommunizierte.
Steuerbares Einkommen und Vermögen
Die Angaben zum Einkommen und Vermögen der wahlberechtigten Personen basieren auf dem steuerbaren Einkommen und dem steuerbaren Vermögen. Um dazu möglichst viele Angaben für die Stimmberechtigten zu erhalten, basieren die Zahlen auf den provisorischen Steuerdaten von 2015. Ein Vergleich mit den definitiven Steuerdaten von 2013 zeigte, dass sich die Werte nur geringfügig verändern.
Bei Personen im erwerbsfähigen Alter generiert sich das Einkommen vorwiegend aus dem Erwerbslohn. Personen im Pensionsalter erwirtschaften ihr Einkommen dagegen stärker aus Kapitalerträgen und Pensionen. Wahlberechtigte ohne Angaben zum steuerbaren Einkommen und Vermögen wurden aus den Auswertungen ausgeschlossen. Es wird zwischen den drei Steuertarifen Einzelperson, Verheiratete und Einelterntarif unterschieden.
Rückschlüsse auf einzelne Personen sind in den Auswertungen zu keinem Zeitpunkt möglich.