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Offene Verwaltungsdaten jetzt «Open by Default»

Seit dem 1. September 2021 gilt in der Stadt Zürich das Prinzip «Open by Default». So werden bestehende Datensätze der Stadtverwaltung standardmässig öffentlich zur freien Verfügung gestellt, wenn sie keine schutzbedürftigen Inhalte enthalten. Für OGD-Projektleiter Marco Sieber ist damit ein wichtiger Meilenstein erreicht.

Die Stadt Zürich veröffentlicht seit 2012 Daten im Open-Data-Katalog. Vom 3D-Stadtmodell bis zu Daten zur Luftqualität in Echtzeit werden im Katalog Datensätze zu unterschiedlichsten Themen aus der Verwaltung angeboten. Diese Datensätze dürfen von allen ohne Einschränkungen genutzt und weiterverwendet werden. Der Stadtrat beschloss vor gut neun Jahren, dass die Stadt Zürich offene Verwaltungsdaten publiziert. Die Dienstabteilungen waren jedoch lediglich dazu angehalten mitzumachen. Es gab keine verbindliche rechtliche Grundlage, die das proaktive Veröffentlichen verlangt hätte. Mit dem neuen Reglement ist diese nun geschaffen worden.

Marco Sieber, was bringen die neuen Rahmenbedingungen?

Wir veröffentlichen nun seit fast zehn Jahren offene Verwaltungsdaten in unserem Katalog. Und gemessen daran, dass es keine verpflichtende rechtliche Grundlage gab, die das Veröffentlichen als OGD effektiv gefordert hätte, haben die Dienstabteilungen bereits vorbildlich mitgemacht und viele Datensätze zur Verfügung gestellt. Aber selbstverständlich war das noch nicht befriedigend, weil zu viel Potenzial brachlag. So konnten Data Owner bisher alle vorstellbaren Bedenken, die gegen eine Veröffentlichung sprachen, als Einwand vorbringen. Klare Regeln sollten dieser Willkür nun einen Riegel schieben. Insgesamt bringt das Reglement Klarheit, indem es beispielsweise die Voraussetzungen eindeutig definiert, unter denen offene Verwaltungsdaten frei zur Verfügung gestellt werden. Es regelt zudem die notwendigen Prozesse sowie die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Umgang mit offenen Verwaltungsdaten.

Wie geht es nun weiter? Was sind die nächsten Schritte?

Im nächsten Schritt geht es darum, Strategie und Reglement umzusetzen. Wir haben zuerst einmal die wichtigsten strategischen Ziele ausgewählt und die ersten sechs konkreten Massnahmen daraus abgeleitet. Die meisten zielen auf den internen Organisationsaufbau. Als einer der ersten Schritte sollen von den Dienstchefinnen und Dienstchefs sogenannte OGD-Ansprechpersonen in den Dienstabteilungen bestimmt werden. Die OGD-Ansprechpersonen spielen eine Schlüsselrolle: Sie übernehmen die Verantwortung und koordinieren die Umsetzung des OGD-Reglements in ihrer Dienstabteilung. Selbstverständlich werden sie dabei von uns, dem Open-Data-Zürich-Team, eng begleitet. 

Was waren Deine persönlichen Erfahrungen in diesem Prozess?

Das Projekt war sicher viel komplexer und aufwändiger als ursprünglich angenommen. Wir haben die OGD-Strategiedokumente zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der Departemente erarbeitet und mehrmals stadtintern in Vernehmlassung gegeben. Durch dieses breit abgestützte Feedback haben wir schnell gemerkt, wo es noch Verbesserungspotenzial gab und wo wir über die Bücher gehen mussten. Wir denken, dass sich dieser Aufwand sehr gelohnt hat. Mit dem vorliegenden OGD-Reglement und der OGD-Strategie haben wir nun eine effiziente Grundlage für OGD, die auf breiten Konsens stösst und für alle pragmatisch realisierbar ist. Wir spüren das bereits deutlich: Erste Dienstabteilungen sind von sich aus schon aktiv geworden. Der eigentliche Startschuss folgt in den nächsten Tagen, wenn unser Direktor sich per E‑Mail an die Dienstchefinnen und Dienstchefs wenden wird. Aber nochmals zurück zu deiner Frage: Zu Beginn wäre ich nie davon ausgegangen, dass rechtliche Themen so zentral sein würden. Wir hatten ja ursprünglich nicht einmal an die Erstellung eines Reglements gedacht und entsprechend erst gegen Ende des Projektes juristische Fachpersonen ins Projektteam geholt … Das war etwas blauäugig, und ich würde dies in Zukunft sicher anders machen.

 

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