Fünf Jahre nach dem ersten grossen Frauenstreik von 1991 trat das Gleichstellungsgesetz in Kraft. Es verbietet jede Art der Diskriminierung von Frauen oder Männern im Bereich der unselbständigen Erwerbsarbeit.
Die Fachstelle für Gleichstellung bietet unter anderem Beratung und Vermittlung zu Diskriminierung aufgrund des Geschlechts am Arbeitsplatz für die städtische Bevölkerung und die Stadtverwaltung an.
Ist die Frage nach der Familienplanung im Bewerbungsgespräch zulässig? Darf mir eine Pensenreduktion oder Beförderung nach der Mutterschaft verweigert werden? Was kann ich tun bei sexistischen, homo- und transfeindlichen Bemerkungen im Team? Wie kann ich mich gegen sexuelle Belästigung wehren? Und wie steht es eigentlich um die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern?
Rechtsanwältin Binh Tschan, juristische Mitarbeiterin & Projektleiterin der Fachstelle für Gleichstellung, gibt Auskunft.
Die Veranstaltung richtet sich an alle Interessierten und ist öffentlich. Es werden Sandwiches und Erfrischungen bereitgestellt – reden wir zum Zmittag über Gleichstellung und alles, was euch dazu bewegt und beschäftigt.
Die Veranstaltung ist ausgebucht.