Vertrauenspersonen
Ansprech- oder Vertrauenspersonen sind niederschwellige Anlaufstellen, die den Betroffenen parteilich unterstützend und vertraulich zur Seite stehen und ihnen in konkreten Vorfällen Handlungsmöglichkeiten und Vorgehensweisen aufzeigen.
Vertrauenspersonen stehen dabei unter Schweigepflicht und unternehmen keine Schritte ohne das Einverständnis der betroffenen Person. Auf ihren Wunsch begleiten oder vertreten sie Betroffene bei Gesprächen mit Vorgesetzten oder Personalverantwortlichen. Letztere haben im Gegensatz zu Vertrauenspersonen Handlungspflicht und können die Anonymität nach einer Meldung nicht mehr garantieren.
Es können sowohl interne als auch externe Vertrauenspersonen bezeichnet werden. Wird die Aufgabe der Vertrauensperson intern einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter übertragen, ist in erster Linie darauf zu achten, dass sie eine integre, verschwiegene und verlässliche Person ist. Idealerweise verfügt sie sowohl über Beratungs- und Sozialkompetenzen als auch über rechtliches und fachliches Wissen zu sexueller und sexistischer Belästigung am Arbeitsplatz. Es bietet sich an, dazu einen Beratungskurs zu absolvieren.
Stadtverwaltung
Die Stadt Zürich als Arbeitgeberin verfügt über ein Vertrauenspersonensystem. Jedes Departement hat mindestens zwei innerbetriebliche Ansprechpersonen bestimmt. Diese beraten, unterstützen und begleiten ratsuchende Mitarbeitende der Stadt Zürich parteilich bei sexueller und sexistischer Belästigung und stehen unter Schweigepflicht.
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8022 Zürich