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Prävention

Sexuelle und sexistische Belästigung am Arbeitsplatz ist verboten. Arbeitgebende haben die gesetzliche Pflicht mit erfahrungsgemäss notwendigen und angemessenen Massnahmen für ein belästigungsfreies Betriebsklima zu sorgen. Die Präventionspflicht ergibt sich aufgrund verschiedener Erlasse (Art. 4 und Art. 5 Abs. 3 GlG – Gleichstellungsgesetz; Art. 6 Abs. 1 ArG – Arbeitsgesetz sowie Art. 328 OR).
 

Prävention als Führungsaufgabe

Die Prävention von sexueller und sexistischer Belästigung am Arbeitsplatz ist eine Führungsaufgabe. Die Geschäftsleitung und alle Führungskräfte sind verantwortlich, Rahmenbedingungen für ein belästigungsfreies Arbeitsklima zu schaffen.

Die unerlässliche Basis für die Verhinderung von sexueller und sexistischer Belästigung am Arbeitsplatz ist ein innerbetriebliches Regelwerk, das Orientierung schafft und deutlich festhält, dass sexuelle und sexistische Belästigung im Unternehmen nicht geduldet wird. Ein solches Reglement beinhaltet üblicherweise

  • eine Grundsatzerklärung,
  • klar definierte Rollen und Verantwortlichkeiten,
  • verbindliche Richtlinien und Vorgehensweisen,
  • einen Verhaltens- und Sanktionskatalog,
  • Unterstützungsangebote für Betroffene.

Weitere Präventionsmassnahmen sind auch regelmässig durchzuführende Informationsanlässe oder Weiterbildungen für Kader und Mitarbeitende. Das Thema kann auch in Standort- oder Jahresgespräche einfliessen.

Die Prävention umfasst auch die Information der Betroffenen darüber, wo sie Beratung oder Unterstützung erhalten. Es empfiehlt sich, eine oder mehrere (interne oder externe) Ansprech- oder Vertrauenspersonen zu bezeichnen, die als niederschwellige Anlaufstellen den Betroffenen unterstützend und vertraulich zur Seite stehen.

Online-Schulung «Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz»

Eine Hand hält ein Mobiltelefon, auf dem die Frage  «Handelt es sich bei den folgenden Situationen um sexuelle oder sexistische Belästigungen oder nicht?» vermerkt ist.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist in der Schweiz keine Seltenheit: Jede dritte Frau und jeder zehnte Mann haben am Arbeitsplatz schon sexuelle Belästigung erlebt. Zu den besonders betroffenen Branchen gehört die Gastronomie. Damit Mitarbeitende ihre Arbeit belästigungsfrei ausüben können, ist eine Sensibilisierung aller Beteiligten wichtig.

Hier setzt die Online-Schulung «Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz» an. Für Betriebe der Stadt Zürich steht die Schulung im LernBistro der Stadtverwaltung Zürich kostenlos zur Verfügung. Die Schulung richtet sich an Arbeitnehmende und Arbeitgebende und kann direkt am Smartphone gemacht werden.

Um zum LernBistro zu gelangen, wird ein e-Gov-Account benötigt. Falls noch kein solcher besteht, muss zuerst eine Registrierung erfolgen. Nach erfolgreicher Registrierung senden Sie Ihre E-Mail-Adresse an gleichstellung@zuerich.ch mit Bitte um Freischaltung Ihres e-Gov-Accounts. Danach können Sie innert zwei Arbeitstagen auf das Lernbistro zugreifen. Die Anleitung finden Sie unten als PDF (auch als Vorgesetzte*r registrieren Sie sich als «Privatkunde»).

Mit Praxisbeispielen wird aufgezeigt, was sexuelle Belästigung bedeutet. Sie lernen, was zu tun ist, wenn es zu solchen Vorfällen kommt. Auch kann mit interaktiven Übungen das Thema Prävention trainiert werden, um sexueller Belästigung vorzubeugen. 

Präventionskampagne

Plakate, Flyer und Postkarten

Die Fachstellen für Gleichstellung der Stadt Zürich und des Kantons Zürichs haben zusammen vorgefertigte, flexibel einsetzbare Präventionsmaterialien entwickelt. Diese können mit dem firmeneigenen Logo und mit Text ergänzt und damit auf das jeweilige Unternehmen zugeschnitten werden. Mit einer praxiserprobten Kampagne und wenig Aufwand lassen sich so die Arbeitnehmenden informieren und sensibilisieren.

Zu den sechs verschiedenen Plakatmotiven gibt es mehrsprachige Faltblätter, Postkarten und aufhängbare Rotairs. Ergänzt werden sie durch Checklisten und Ideen für die erfolgreiche Durchführung von Begleitaktivitäten. Auf Wunsch bietet die Fachstelle für Gleichstellung Unterstützung bei der Umsetzung an.

 

Präventions-Kit

Die Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten SKG hat ein Präventions-Kit für einen belästigungsfreien Arbeitsplatz entwickelt. Das Präventions-Kit ist kostenlos und besteht aus drei Elementen: 

  • Informationsblätter, Leitfaden und Grundsatzerklärung
  • Filme
  • E-Learning

Ziel des Kits ist es, Unternehmen und Organisationen in der Schweiz ein Instrument anzubieten, um Mitarbeitende regelmässig über sexuelle und sexistische Belästigung am Arbeitsplatz zu informieren. Das Kit ermöglicht es Unternehmen, sexuelle und sexistische Belästigung zu thematisieren, Abläufe zu implementieren und interne oder externe Anlaufstellen zu benennen. 

Bei Fragen zu den Nutzungsbedingungen wenden Sie sich an die Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (SKG).

Informationsblätter, Leitfaden und Grundsatzerklärung

Ein Leitfaden erläutert, wie das Kit im Unternehmen eingesetzt werden kann. Drei Informationsblätter informieren jeweils Geschäftsleitung, Führungskräfte und HR sowie alle Mitarbeitenden über Erscheinungsformen von sexueller und sexistischer Belästigung am Arbeitsplatz, gesetzliche Bestimmungen und Handlungsmöglichkeiten.

Eine Grundsatzerklärung dient als Beispiel und kann aufs Unternehmen angepasst werden.

Filme

Zwei Filme laden dazu ein, Erscheinungsformen von sexueller und sexistischer Belästigung zu erkennen. Sie thematisieren Aufgaben, Rollen und Pflichten von Arbeitgebenden gegenüber ihren Mitarbeitenden und die gemeinsame Verantwortung von Mitarbeitenden untereinander.

Film 1. Teil, deutsch

Film 2. Teil, deutsch

Film 1. Teil, englisch

Film 2. Teil, englisch

E-Learning-Tool

Ein vom Kanton Genf entwickeltes E-Learning-Tool dient dazu, Erscheinungsformen zu erkennen, in verschiedene Rollen zu schlüpfen, Handlungsmöglichkeiten zu erproben und Rechte, Aufgaben, Pflichten und Verantwortlichkeiten nochmals in Erinnerung zu rufen. Eine Zusammenfassung rundet das E-Learning ab.

Plakate

Um im Unternehmen auf das Thema sexistische und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz aufmerksam zu machen, enthält das Präventions-Kit zusätzlich Plakate zum Aufhängen.

Kontakt

Fachstelle für Gleichstellung
Stadthausquai 17
Stadthaus
8001 Zürich
Postadresse:
Postfach
8022 Zürich

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