Das Haushaltsäquivalenzeinkommen vergleicht die Einkommenssituation von (gewichteten) Haushalten unterschiedlicher Grösse und Zusammensetzung.
Interpretation und Lesebeispiel: Am höchsten liegt das steuerbare Haushaltsäquivalenzeinkommen mit 78 700 Franken bei eingetragenen Paaren ohne Kinder. Das tiefste Haushaltsäquivalenzeinkommen haben Ein-Elternhaushalte mit Müttern: Es liegt bei 32 300 Franken.
Berechnung Haushaltsäquivalenzeinkommen: Für die Berechnung des Haushaltsäquivalenzeinkommens werden die Haushalte gewichtet. Dabei erhält die erste erwachsene Person im Haushalt ein Gewicht von 1, weitere erwachsene Personen und Jugendliche über 14 Jahren haben ein Gewicht von 0,5 und Kinder bis zu 14 Jahren 0,3. Es wird angenommen, dass mit zunehmender Anzahl Haushaltsmitglieder Grössenvorteile wirksam werden. Das bedeutet, dass eine vierköpfige Familie nicht viermal so viel ausgeben muss wie eine Einzelperson, um denselben Lebensstandard zu erreichen. Das Haushaltsäquivalenzeinkommen berechnet sich aus der Summe der steuerbaren Einkommen aller Haushaltsmitglieder, dividiert durch deren gewichtete Personenzahl.
Hinweis: Bei den dargestellten Werten handelt es sich um den Median des steuerbaren Haushaltsäquivalenzeinkommens. Ausgewertet wurden nur Privathaushalte, deren Mitglieder zur wirtschaftlichen und zivilrechtlichen Bevölkerung zählen und für welche gültige Steuerangaben vorliegen. Nicht berücksichtigt wurden Haushalte, in denen eine Steuerangabe fehlt, da ein Haushaltsmitglied zum Beispiel quellbesteuert ist.
Periodizität der Aktualisierung: Beim steuerbaren Haushaltsäquivalenzeinkommen werden jeweils die Zahlen des drei Jahre zurückliegenden Jahres angegeben. Dies liegt daran, dass Steuererklärungen teilweise nachträglich (nach Ablauf der eigentlichen Frist) eingereicht werden.