Politik
Eingemeindungen 1893 und 1934
Inserate und Flugblätter zu den politischen Debatten
Die beiden Stadterweiterungen von 1893 und 1934 beschäftigten die Bevölkerung und die politischen Parteien stark. Sachlich und von der Faktenlage her waren die beiden Eingemeindungen unbestritten. Nicht zu unterschätzen war jedoch das emotionale Momentum. Vor allem konservative Kreise sorgten sich, in einem «Gross-Zürich» ihre Identität, respektive ihre Heimat zu verlieren. Entsprechend intensiv verlief die Meinungsbildung und der Abstimmungskampf um die beiden Eingemeindungen. Anzeigen, Inserate und Flugblätter aus der Zeit zeigen, mit welchen Argumenten für «Ja» und «Nein» geworben wurde und illustrieren die politische Debatte.
Die Stadthaus-Erweiterung als Abbild der Stadt-Erweiterung
Die erste Stadterweiterung brachte für die Verwaltung grundlegende Änderungen mit sich. Für die neuen und neu zusammengelegten Ämter mussten eine Vielzahl neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rekrutiert werden, vom Substitut des Stadtschreibers bis zu den Mitgliedern des Waisenamtes.
Auch räumlich wurde umorganisiert. Die Verwaltungsabteilungen wurden nach Möglichkeit an bestehenden Standorten zusammengelegt. Es zeichnete sich aber schnell ab, dass die neue Verwaltung der Grossstadt auch ein neues Gebäude brauchte.
Ein erstes Stadthaus wurde bereits in den Jahren 1883/84 unter der Leitung des damaligen Stadtbaumeister Arnold Geiser an der Ecke Fraumünsterstrasse und Kappelergasse errichtet. In den Jahren 1898 bis 1900 erweiterte Stadtbaumeister und ETH-Professor Gustav Gull den Bau Geisers zum heutigen Stadthaus. Die Erweiterung Zürichs zur Grossstadt drückt sich mit der Erweiterung des Stadthauses somit auch architektonisch aus.
Auch die Stadthaus-Erweiterung von Gustav Gull war als Provisorium gedacht und hätte durch ein noch grösseres Stadthaus abgelöst werden sollen. Geplant war, die Schipfe und das Oetenbachareal zu überbauen, wie es das Modell im Bild zeigt. Das heutige Stadthaus hätte dann verkauft und als Geschäfts- oder Warenhaus genutzt werden sollen. Die zentralen Bauten aus dem Vorhaben von Gustav Gull, nämlich die Gebäude über der Uraniastrasse, wurden realisiert und sind heute die städtischen Amtshäuser III und IV. Zu einem Abbruch der Schipfe ist es nicht gekommen.
Neue Aufgaben und ein neuer Stadtrat
Mit der Erweiterung Zürichs zur Grossstadt gab es für die öffentliche Hand deutlich mehr zu tun. Die Stadtverwaltung wurde entsprechend ausgebaut und professionalisiert. Damit einher ging die Erweiterung des Stadtrats von vorher sieben auf neu neun Mitglieder.
In den ersten Stadtrat wurden vier Vertreter aus der Altstadt, zwei Aussersihler sowie je ein Vertreter aus Enge, Riesbach und Oberstrass gewählt.
Seit der Fertigstellung des neuen Stadthauses tagt der Stadtrat einmal wöchentlich im Stadtratsaal im zweiten Stock. Das Bild von 1921 zeigt eine Sitzungsszene von damals. Auf dem Bild zu sehen sind der Stadtschreiber und der Rechtskonsulent (links und rechts des Stadtpräsidenten) aber nur acht Mitglieder des Stadtrats. Das neunte Mitglied, Alfred Traber, Stadtrat von 1919 bis 1922, weigerte sich standhaft und liess sich nicht malen. Damit sein Fehlen nicht allzu sehr auffiel, bildete der Maler vor Trabers Pult ganz rechts im Bild den Stadtratsweibel ab.
Heute trifft sich der Stadtrat nicht mehr an Einzelpulten, sondern an einem runden Tisch, wie auf dem Bild des heutigen Stadtratsaals zu sehen ist.
Der Stadtrat von Zürich
Verteilung der Sitze auf die Parteien
Anhand der Sitzverteilung im Stadtrat lassen sich die verschiedenen politischen Phasen in der Stadtgeschichte seit 1892 nachvollziehen. Beispielsweise die Mehrheit der Demokraten in den ersten drei Legislaturen bis 1901, die Zeit des roten Zürichs, die im Stadtrat von 1928 bis 1949 dauerte, oder die Zeit des Landesrings der Unabhängigen LdU, der von 1949 bis 1958 und von 1970 bis 1982 jeweils mit zwei Sitzen in der Stadtregierung vertreten war.
Stadtpräsidium
Der Stadtrat als Exekutive der Stadtgemeinde Zürich besteht seit 1798. Alle ehemaligen Stadtpräsidenten und alle Mitglieder des Stadtrats seit 1892 sind auf der Website des Stadtrats aufgelistet.
Wahlen in Zürich
Die Gesamterneuerungswahlen für den Gemeinderat als Stadtparlament und den Stadtrat als Stadtregierung finden alle vier Jahre statt.
Der Gemeinderat wird im Proporzverfahren in neun separaten Wahlkreisen gewählt. Die genaue Sitzverteilung unter den Wahllisten wird mit der doppeltproportionalen Divisormethode mit Standardrundung, dem sogenannten «doppelten Pukelsheim» berechnet. Die aktuelle Vertretung der Parteien im Gemeinderat ist auf der Website des Gemeinderats dargestellt.
Der Stadtrat wird im Majorzverfahren gewählt. Für die Stadtrats- und die Stadtpräsidiumswahl bildet die gesamte Stadt Zürich einen gemeinsamen Wahlkreis.
Wahlbeteiligung seit 1892
Relative Parteistärken
Illustrationen zu Abstimmungsvorlagen und Wahlen
Für ihre Positionen bei Abstimmungen und für ihre Kandidierenden bei Wahlen werben die Parteien mit Handzetteln, Inseraten und Plakaten. Die Zeitreise unten durch die Wahlaufrufe und Abstimmungsempfehlungen zeigt, dass sich die Bildsprache über die Jahre und Jahrzehnte bisweilen ähnelt und teilweise wiederholt.
Ein exemplarisches Beispiel für eine Abstimmungsvorlage ist das Frauenstimmrecht. Es wurde in den Jahren 1920, 1947 und 1966 kantonal abgelehnt. Am 14. September 1969 wird in der kantonalen Abstimmung das «Verfassungsgesetz über die Ergänzung von Art. 16 der Staatsverfassung (Frauenstimmrecht in Gemeindeangelegenheiten)» mit 57,86 % angenommen und am gleichen Tag stimmt die städtische Bevölkerung der Einführung auf kommunaler Ebene mit 65,3 % zu. Die Abstimmungsplakate dazu finden sich in der zweiten Bildergalerie unten.
Wahlempfehlungen und -aufrufe
Flyer und Plakate zu kantonalen und städtischen Abstimmungen
Publikationsmaterialien
Die Bilder, Zahlen, Fakten und Animationen haben das Stadtarchiv und Statistik Stadt Zürich beigesteuert, sie dürfen für nichtkommerzielle Zwecke und unter Angabe der Quelle (Foto: Stadt Zürich) verwendet werden.
Die Texte und die dazugehörigen Datenreihen beziehen sich auf den Kenntnisstand von 2018 und werden nicht angepasst oder weitergeführt.
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